
Bürgermeisteramt Rhein-Neckar-Kreis
Hirschberg a. d. B.
zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
(Abwassersatzung – AbwS) vom 29.11.2011
Aufgrund von § 45b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hirschberg a.d.B. am 21.10.2025 folgende
beschlossen:
§ 41 Abs. 4 Satz 5 erhält folgende neue Fassung:
Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten zu § 35 des Landesgrundsteuergesetzes ist entsprechend anzuwenden.
§ 42 Abs. 1 und 2 erhalten folgende neue Fassung:
Höhe der Abwassergebühren
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) und sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt
je m³ Schmutzwasser ab 1. Januar 20262,46 €.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt
je m² versiegelter Fläche ab 1. Januar 20260,65 €.
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig treten die seitherigen Bestimmungen des § 41 Abs. 4 Satz 5 vom 29. November 2011 sowie des § 42 Abs. 1 und 2 vom 28. November 2023 außer Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Vorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung bei der Gemeinde Hirschberg a. d. B. geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Hirschberg a. d. B., 21. Oktober 2025
Ralf Gänshirt
Bürgermeister