Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Affalterbach am 21.11.2024 folgende Satzung zur Änderung der Abwassersatzung vom 14.03.2011 mit ihren jeweiligen Änderungen (18.04.2013, 18.12.2013, 19.11.2015, 23.11.2017, 19.11.2020, 16.12.2021, 30.06.2022)
beschlossen:
§ 1
§ 43 Höhe der Abwassergebühren
§ 43 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 41) beträgt je m³ Abwasser 2,97 Euro.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 41a) beträgt je m² versiegelte Fläche 0,44 Euro.
(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser 2,97 Euro.
(4) Die Schmutzwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 39 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser 2,97 Euro.
§ 2
§ 54 Inkrafttreten
(2) Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Ausgefertigt!
Affalterbach, den 22.11.2024
Steffen Döttinger
-Bürgermeister-
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.