Gemeinde Schwarzach
74869 Schwarzach
Aus den Rathäusern

Achtsam fahren im verkehrsberuhigten Bereich!

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin: Das „blaue Schild mit den Ball spielenden Kindern“ soll Autofahrenden signalisieren, dass sie...

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin:

Das „blaue Schild mit den Ball spielenden Kindern“ soll Autofahrenden signalisieren, dass sie sich in dieser Verkehrszone besonders achtsam bewegen müssen. In einem verkehrsberuhigten Bereich heißt es für Autofahrende: andere Verkehrsteilnehmende haben Vorfahrt!

Wichtige Regeln, die im verkehrsberuhigten Bereich zu beachten sind:

  • Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, also 4 bis 7 km/h (Geschwindigkeit eines normal gehenden Menschen).
  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen.
  • Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Autofahrende müssen warten. Der Fahrzeugverkehr darf Fußgänger weder gefährden noch behindern.
  • Es darf nur auf gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Ausgenommen davon ist das Ein- oder Aussteigen und das Be- oder Entladen.
  • Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich haben alle anderen Verkehrsteilnehmer Vorrang!

Anhang
Dokument
Erscheinung
Kleiner Odenwald – aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

Orte

Aglasterhausen
Neunkirchen
Schwarzach

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Schwarzach
25.04.2025
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