Gemeinde Mundelsheim
74395 Mundelsheim
Aus den Rathäusern

Änderung Abwasser

Gemeinde Mundelsheim Landkreis Ludwigsburg Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der...

Gemeinde Mundelsheim Landkreis Ludwigsburg

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Mundelsheim vom 10.11.2011 mit Änderung vom 06.12.2012, 12.11.2015, 22.11.2018, 25.11.2021 und vom 08.12.2022,

Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Mundelsheim am 28. November 2024 folgende Satzung zur Änderung der Abwassersatzung vom 10.11.2011 mit den Änderungen vom 06.12.2012, 12.11.2015, 22.11.2018, 25.11.2021 und vom 08.12.2022 beschlossen:

Artikel I

Änderungen

Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) wird wie folgt geändert:

1.

§ 42 Abs. 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:

(1)

Die Schmutzwassergebühr (§ 40)

beträgt je m³ Abwasser vom 01.01.2025 – 31.12.2025

3,90 €

(2)

Die Niederschlagswassergebühr (§ 40 a)

beträgt je m² versiegelte Fläche vom 01.01.2025 – 31.12.2025

0,60 €

(3)

Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser vom 01.01.2025 – 31.12.2025

3,90 €

Artikel II

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Mundelsheim, 29. November 2024

Gez.

Boris Seitz

Bürgermeister

Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Vorschriften beim Zustandekommen einer Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Mundelsheim geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder der Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Erscheinung
Mundelsheim ... eine Perle im Neckartal – Amtsblatt der Gemeinde Mundelsheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 49/2024

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Mundelsheim

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Aus den Rathäusern
von Gemeinde Mundelsheim
06.12.2024
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