Aufgrund einer Gesetzesänderung ist die Lichtbilderfassung ab dem 1. Mai 2025 nur noch in digitaler Form möglich, Lichtbilder in Papierform werden ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr angenommen.
Nach aktuellem Stand stehen die neuen PointID-Geräte zur Erfassung von digitalen Lichtbildern in den Bürgerbüros und Verwaltungsstellen der Universitätsstadt Tübingen ab 1. Mai 2025 noch nicht zur Verfügung.
Das im Bürgerbüro Stadtmitte vorhandene Self-Service-Terminal kann ab Mai 2025 nicht mehr genutzt werden, da die mit diesem Gerät erfassten Lichtbilder nicht mehr den dann geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Bis zur Lieferung der Geräte zur Lichtbilderfassung können Lichtbilder nur bei für diesen Prozess zugelassenen Fotografen (auch DM) erstellt werden.
Unter folgendem Link finden Sie Fotodienstleister in der Umgebung: