Der Landkreis Calw hat sich viel vorgenommen: Um den Haushalt zu konsolidieren, hat der Kreistag Ende 2024 ein umfangreiches Sparpaket beschlossen. Mit dabei: die Änderung der Schülerbeförderungssatzung zum 1. März 2025. Dieser Beschluss ist Teil eines großen Maßnahmenbündels, das von einer Strukturkommission erarbeitet wurde – ganze 70 Punkte umfasst die Liste. Gespart wird unter anderem auch bei Straßen und Gebäuden, beim Personal und durch eine Wiederbesetzungssperre für freie Stellen.
Gerade Familien mit Kindern bekommen solche Kürzungen schnell zu spüren – vor allem dann, wenn das Einkommen ohnehin knapp ist. Der Landkreis Calw ruft deshalb gezielt alle einkommensschwachen Familien dazu auf, sich über mögliche Hilfsangebote zu informieren. Denn: Es gibt Unterstützung. Man muss nur wissen, wo man sie findet.
Oft sind die passenden Anlaufstellen und Leistungen nicht ausreichend bekannt – dabei kann schon ein einfacher Antrag merklich entlasten.
Diese Hilfen stehen zur Verfügung:
• Kinderzuschlag: Wer genug verdient, um sich selbst zu versorgen, aber nicht ganz für die Kinder aufkommen kann, hat eventuell Anspruch auf den Kinderzuschlag. Der Antrag läuft über die Familienkasse. Mehr Infos: arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
• Wohngeld: Wenn das Geld für Miete oder Wohnkosten nicht reicht, springt unter bestimmten Voraussetzungen die Wohngeldstelle des Landkreises ein. Alle Infos hier: kreis-calw.de - Soziale Hilfen
• Bürgergeld: Wer gar kein ausreichendes Einkommen hat, um den Lebensunterhalt der Familie zu sichern, kann sich ans Jobcenter wenden – dort wird über den Anspruch auf Bürgergeld entschieden. Weitere Infos: jobcenter-landkreis-calw.de
Wer eine dieser Leistungen bezieht, hat außerdem Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Und das hat es in sich: Ob Schulmaterial, Fahrten zur Schule, Klassenfahrten, Ausflüge, Nachhilfe, warmes Mittagessen oder sogar Freizeitangebote – all das kann bezuschusst werden. (pm/red)