Gemeinde Ketsch
Rhein-Neckar-Kreis
5. Satzung zur Änderung der
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 12. Dezember 2011
Aufgrund von § 46 Abs. 4 u. 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ketsch am 14. Oktober 2024 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
§ 42 erhält folgende Fassung:
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ketsch, den 14. Oktober 2024
Timo Wangler
Bürgermeister