Gemeinde Hambrücken
76707 Hambrücken

Änderung der Bioabfallverordnung – Zulässige Biobeutel für die Entsorgung

Seit dem 1. Mai gelten laut Bioabfallverordnung strengere Vorgaben bei der Anlieferung des Bioabfalls an den Verwertungsanlagen. Im Bioabfall dürfen nur...

Seit dem 1. Mai gelten laut Bioabfallverordnung strengere Vorgaben bei der Anlieferung des Bioabfalls an den Verwertungsanlagen. Im Bioabfall dürfen nur noch 3 % Fremdstoffe enthalten sein, damit rückt eine saubere Bioabfallsammlung ohne Fehlwürfe weiter in den Vordergrund.

Der Bioabfall darf daher bei den Annahmestellen oder in den Bio-Tonnen nur noch in den zugelassenen Biobeuteln entsorgt werden.

Dazu zählen:

• Papierbeutel aus dem Handel

• Biobeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoffbeuteln, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

Zertifizierung DIN EN 13432 bzw. ganzflächige Bedruckung mit dem Keimlingssymbol

DIN-Plus Bioabfall-Beutel

• Eine Entsorgung ist auch weiterhin lose oder in Zeitungspapier (kein Hochglanzpapier) eingewickelt, möglich.

Biobeutel werden in allen bekannten Supermärkten, Discountern als auch Drogerien angeboten. Die Beutel gehören zum Standardsortiment und sollten daher dauerhaft vorrätig sein.

Sie finden alle Informationen unter awb-landkreis-karlsruhe.de/biobeutel oder hambruecken.de/startseite/wirtschaft_wohnen/muellentsorgung.html

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Hambrücken
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025

Orte

Hambrücken
von Gemeinde Hambrücken
16.05.2025
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