
Zollernalbkreis
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg und des § 15 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Rosenfeld am 25.09.2025 folgende Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 18.11.2021 beschlossen:
Satzungsänderungen
Die Anlage zur Friedhofssatzung - Gebührenverzeichnis - wird wie folgt geändert:
Amtshandlung/Gebührentatbestand | Gebühr | |
1. | Verwaltungsgebühren | |
1.1 | Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals | 22,00 € |
1.2 | Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern | |
1.2.1 | Einzelfall | 19,00 € |
1.2.2 | Befristete Zulassung auf 5 Jahre | 69,00 € |
1.3 | Sonstige gewerbliche Tätigkeit | |
1.3.1 | Einzelfall | 19,00 € |
1.3.2 | Befristete Zulassung auf 5 Jahre | 69,00 € |
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Rosenfeld, 25.09.2025
gez. Thomas Miller
Bürgermeister
