Ausschließlich digitale Passbilder ab 1. Mai
Morphing heißt eine Technik, mit der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen werden. Das Ergebnis zeigt die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild. Mit dieser Technik können Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente manipuliert werden. Um derartige Manipulationen auszuschließen, werden ab 1. Mai 2025 bei der Beantragung von Personalausweisen und Pässen ausschließlich digitale Lichtbilder akzeptiert.
Die Passbilder können zukünftig in der Behörde (voraussichtliche Kosten 6,00 Euro) oder bei einem Fotodienstleister angefertigt werden, der diese anschließend in eine Fotocloud hochlädt. Sie erhalten dann vom Fotografen einen DataMatrix-Code (ähnlich eines QR-Codes), mit dem das Passbild bei der Beantragung des Dokuments im Bürgerbüro heruntergeladen werden kann.
Sie können sich zukünftig also aussuchen, ob sie das Lichtbild für ihr Ausweisdokument bei einem Dienstleister oder in der Pass- und Ausweisbehörde erstellen lassen wollen. Wenn Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro (Tel. 07033-52850, gemeinde@simmozheim.de).
Bitte beachten Sie: Aufgrund dieser Änderung ist eine vordatierte Beantragung von Dokumenten (z. B. im Fall einer Namensänderung) über den 1. Mai 2025 nicht möglich.
Ausweisdokument per Post nach Hause geschickt bekommen
Sie können sich zukünftig Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Dieser Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Gebühr und wird voraussichtlich ab Mai 2025 zur Verfügung stehen.
Die Sendung mit dem Ausweisdokument wird nur Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen. Sofern Sie eine Information zum voraussichtlichen Liefertag wünschen, wird Ihnen der Zustell-Dienstleister eine E-Mail zum voraussichtlichen Liefertag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht zugelassen. Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Zeit die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument bis zur Abholung aufbewahrt.