Stadtverwaltung Geisingen
78187 Geisingen
Aus den Rathäusern

Änderungen zum 01.05.2025 bei Ausweisen und Pässen

Zum 1. Mai 2025 wird die Pflicht zur Nutzung digitaler Lichtbilder eingeführt. Dies gilt u. a. für Personalausweise, vorläufige Personalausweise, Reisepässe...

Zum 1. Mai 2025 wird die Pflicht zur Nutzung digitaler Lichtbilder eingeführt. Dies gilt u. a. für Personalausweise, vorläufige Personalausweise, Reisepässe und vorläufige Reisepässe.

Derzeit steht der Stadt Geisingen noch kein PointID - Aufnahmesystem der Bundesdruckerei GmbH zur Verfügung. Für die Erstellung eines digitalen Lichtbildes wenden Sie sich bitte an einen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Fotografen. Das Schreibwarengeschäft Höfler in Geisingen gehört auch dazu. Weitere Anbieter können Sie auch auf der Internetseite „alfo-passbild.com“ entnehmen.

Statt eines Fotos wird ein Code ausgedruckt, welcher dann zur Beantragung des Dokumentes bei uns vorgelegt werden muss. Das Foto wird in einer Cloud gespeichert, auf welche die Gemeinde zugreift.

Es können keine Papierfotos mehr angenommen werden.

Ab welchem Zeitpunkt auch Fotos beim Bürgerbüro in Geisingen gemacht werden können, steht derzeit noch nicht fest. Weitere Informationen hierzu folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Erscheinung
Geisinger Mitteilungen – Amtsblatt der Stadt Geisingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

Geisingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto