Ganz offensichtlich nutzen einige Hundebesitzer immer wieder auch den örtlichen Friedhof für einen Spaziergang mit ihren Vierbeinern.
Wie die Stadtverwaltung mitteilt, sind in den letzten Wochen vermehrt Beschwerden eingegangen, weil Hundehaufen vor und auf den Gräbern auf dem Friedhofsgelände einfach liegengelassen und nicht entsorgt worden sind. Betroffen war unter anderem der Friedhof in Michelbach. Die Stadt Gaggenau weist darauf hin, dass dies eine Ordnungswidrigkeit ist. Gemäß der Friedhofssatzung sind in Gaggenau auf den städtischen Friedhöfen weder Hunde noch andere Tiere erlaubt – mit Ausnahme von Blindenhunden, die für ihre sehbeeinträchtigten Besitzer im Einsatz sind.