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Kindergeld nach dem Schulabschluss: Was Eltern wissen müssen Auch für über 18-jährige Kinder wird Kindergeld gezahlt. Die erforderlichen...
Arbeitsamt informiert über Kindergeld nach dem Schulabschluss sowie dem vollendeten 18. Lebensjahr

Kindergeld nach dem Schulabschluss: Was Eltern wissen müssen

Auch für über 18-jährige Kinder wird Kindergeld gezahlt. Die erforderlichen Unterlagen lassen sich bequem online einreichen.

Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld für eine Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

Wenn sich die Unterbrechung unverschuldet länger als vier Monate hinzieht, kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Wichtig ist hierbei, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung oder des Studiums handelt. Hierfür genügt der Nachweis über die Bewerbungsbemühungen, einschließlich deren Ergebnisse – insbesondere zum Ausbildungs- oder Studienbeginn oder eine Schulbescheinigung.

Während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (zum Beispiel FSJ oder FÖJ) kann ebenfalls Kindergeld gezahlt werden.

Falls das Kind nach dem Ende der Schulzeit noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen – hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitsuchend melden.

Wichtig ist, die Pläne des Kindes nach Schulende der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen. So können die Kindergeldzahlungen in den Fällen, in denen weiterhin ein Anspruch gegeben ist, aufrechterhalten werden. Das Online-Angebot der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht es, Mitteilungen und Nachweise, wie zum Beispiel über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen, bequem der Familienkasse zu übermitteln.

Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de

Anspruch auf Kindergeld kann auch nach dem Ende der Schulzeit bestehen.

Kurzfristig zur Lehrstelle: Speed-Dating für Ausbildungsplätze

Beim Last-Minute-Speed-Dating bietet sich für alle Kurzentschlossenen die Gelegenheit, sich eine Ausbildung zu sichern, die noch in diesem Jahr startet. Unternehmen aus der Region stellen ihre offenen Ausbildungs- und Duale Studienplätze vor: Ob Technischer Produktdesigner/-in, Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-in, Bachelor of Arts, BWL International Business oder Kaufmann/-frau für Büromanagement – es bieten sich viele Chancen! Die Teilnehmenden kommen beim Speed-Dating direkt und unkompliziert mit den Personalverantwortlichen ins Gespräch. Neben der persönlichen Vorstellung bei den Ausbildungsbetrieben können die Teilnehmenden mit den Berufsberaterinnen und -beratern und den Ansprechpartnern aus dem Arbeitgeber-Service individuelle Fragen klären. Es wird empfohlen, Bewerbungsunterlagen zum Speed-Dating mitzubringen.

Speed-Dating Rottweil: 8. Juli, 13:30 Uhr, Agentur für Arbeit, Marxstr. 12, 78628 Rottweil

Infos zu den teilnehmenden Unternehmen, Ausbildungsplätzen und zur Anmeldung: web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/veranstaltungen/10000-2001579040-V

Speed-Dating VS-Villingen: 22. Juli, 14:00 Uhr, Agentur für Arbeit, Lantwattenstr. 2, 78050 VS-Villingen

Infos zu den teilnehmenden Unternehmen, Ausbildungsplätzen und zur Anmeldung: web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/veranstaltungen/10000-2001375902-V

Erscheinung
Königsfeld im Schwarzwald mit den Ortsteilen – Bürgerinfo und Gästejournal
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
von Gemeinde Königsfeld
03.07.2025
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