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Aktiv/Infotreff: Bidirektionales Laden und Stromspeicher voll mit Sonnenstrom vom Dach

Für unseren nächsten Aktiv/Infotreff im WaWiKi haben wir Informationen zum Thema „Bidirektionales Laden“ gesammelt. Damit ist es möglich, Strom...
Auszug aus dem Bundesgesetzblatt Nr. 306: Recht auf Balkonkraft
Auszug aus dem Bundesgesetzblatt Nr. 306: Recht auf BalkonkraftFoto: Collage von machdeinenstrom

Für unseren nächsten Aktiv/Infotreff im WaWiKi haben wir Informationen zum Thema „Bidirektionales Laden“ gesammelt. Damit ist es möglich, Strom aus dem E-Auto für den eigenen Haushalt „abzuzapfen“. Das macht Sinn, wenn man sein E-Auto vorher mit der eigenen PV-Anlage aufgeladen hat. So kann man sich auch ohne eigenen Stromspeicher z. Bsp. nachts mit Sonnenstrom und finanziellen Vorteilen versorgen. Und das ist auch volkswirtschaftlich sehr sinnvoll, da man damit teilweise Milliardenkosten für Stromtrassen einsparen kann. Allerdings gibt es einige (u. a. Steuer- und Tarif-) Hürden.

Außerdem beschäftigen wir uns mit einem Referentenentwurf vom 30. Oktober zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes. So wie wir es verstehen, könnten davon auch kleinere PV-Anlagen betroffen sein. So soll unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem keine EEG-Vergütung mehr bezahlt werden. Der Solarenergie Förderverein Deutschland sfv nennt dies eine „Vollbremsung“ bei der Solarenergie. Auch die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie DGS bezeichnet dieses Vorhaben „zum Gruseln“. Es entsteht die Befürchtung, dass der dezentrale Ausbau der Solarenergie gedrosselt werden soll. Mit besserer Nutzung von Stromspeichern wäre ein solcher Schritt wohl nicht erforderlich.

Die Fakten zu diesen beiden Punkten wollen wir verständlich zusammenfassen und bei einem späteren Aktiv/Infotreff mit Fragestunde unseren Bürgern darstellen.

Sehr positives und gut verständliches ist in dem Bild oben zu sehen. Im Bundesgesetzblatt wurde am 16. Oktober veröffentlicht, zu dem wir schon vor einer Weile berichteten: Von nun an hat jeder das Recht auf ein Balkonkraftwerk. Auch dazu berichten wir in der nächsten Fragestunde oder gerne auch vorher. Sie können gerne mit uns Kontakt aufnehmen – siehe dazu www.solar-verein.de.

Wir freuen uns auf zahlreiche Beteiligung durch unsere Mitglieder am Dienstag, 12.11.2024, 19:00 im WaWiKi.

PU

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Mitteilungsblatt der Stadt Waghäusel
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Ausgabe 45/2024

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von Solar-Verein Waghäusel e. V.
08.11.2024
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