Meine nächste Sprechstunde ist am Montag, 05. Mai 2025, in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr. Weitere Termine können kurzfristig vereinbart werden.
Sie erreichen mich im Rathaus unter der Telefonnummer: 07429 / 931080
oder per E-Mail unter: hans.marquart@egesheim.de.
Ich freue mich auf Ihren Besuch.
Montag: 08.30 Uhr bis 10.30 Uhr
Montagnachmittag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Sie erreichen uns unter den folgenden Telefonnummern:
Rathaus: 07429/931080
Bauhof: 07429/3371
und per E-Mail unter: info@egesheim.de
Hiermit lade ich Sie zur nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung am Donnerstag, dem 24. April 2025, Beginn 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus, Brühlstraße 4, ein.
Für die öffentliche Sitzung ist nachstehende Tagesordnung vorgesehen:
1. Besichtigung Bischof-Wilhelm-von-Reiser-Kindergarten
2. Erweiterung Bischof-Wilhelm-von-Reiser-Kindergarten
3. Neubau Feuerwehrgerätehaus – Sachstandsbericht
4. Breitbandversorgung – Sachstandsbericht
5. Polizeiliche Kriminalstatistik
6. Verschiedenes
7. Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen
Ich freue mich auf Ihr Kommen.
Am Ostermontag findet in Egesheim das traditionelle Eierschupfen statt. Bereits am Ostersonntag werden die 20er durchs Dorf ziehen, um die Eier für das Eierschupfen zu sammeln.
Traditionell findet dann am Ostermontag um 8.30 Uhr der Gottesdienst in der „Mariae Himmelfahrtskirche“ statt. Im Anschluss daran startet das Eierschupfen auf dem Sportplatz. Gegen 9.45 Uhr starten die beiden Wettkämpfer Marc Frick und Fabio Loi an der Brücke.
Nach dem Wettstreit veranstaltet der Musikverein Egesheim in der Gemeindehalle sein Frühschoppenkonzert.
Namens der Gemeinde und des Gemeinderats danke ich dem Jahrgang 2005, der sich in diesem Jahr um den Erhalt dieses einmaligen Brauchtums bemüht, und ich darf Sie zum Besuch des Gottesdienstes, dem Eierschupfen und dem Frühschoppenkonzert herzlichst einladen.
Durch den aktuellen Personalmangel im Kindergarten kann es bei weiteren Krankheitsfällen zur Notbetreuung oder zu kurzzeitigen Schließungen kommen. Ebenso kann der Betrieb am Montagnachmittag nicht mehr aufrechterhalten werden. Die Zeiten der verlängerten Öffnungszeit mussten montags und freitags gekürzt werden.
Es sind bereits Planungen und Lösungen für den aktuellen Engpass in Arbeit.
Ab 01. Mai 2025 dürfen die Personalausweis- und Passbehörden bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen Passbilder nur noch in digitaler Form verwenden.
Ausgedruckte Passbilder vom Fotografen sind ab 01. Mai 2025 nicht mehr zulässig und müssen abgelehnt werden.
Das digitale biometrische Passbild kann entweder bei einer zertifizierten Fotografin/zertifiziertem Fotografen oder direkt bei Ihrer Personalausweis- und Passbehörde erstellt werden.
Für die Bürger der Gemeinde Egesheim fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Personalausweis- und Passbehörde.
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ durchgeführt, weil es von mindestens 10.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zulässigerweise beantragt wurde. Der Gesetzentwurf, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, wurde von den Initiatoren des Volksbegehrens erstellt.
Das Volksbegehren wird in allen Gemeinden Baden-Württembergs durchgeführt und ist vor Beginn der Sammlung ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei findet die freie Sammlung im Zeitraum vom 05. Mai 2025 bis 04. November 2025 statt. In dieser Zeit können sich Befürworter des Volksbegehrens mit ihren persönlichen Daten und ihrer Unterschrift in die von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens ausgegebenen Eintragungsblätter eintragen.
Die Eintragungsblätter sind zur weiteren Überprüfung und zur Bescheinigung des Eintragungsrechts bis spätestens Dienstag, den 04. November 2025, auf dem Bürgermeisteramt Egesheim, Hauptstraße 10 in Egesheim, einzureichen.
Daneben findet im Zeitraum vom 05. Mai 2025 bis 04. August 2025 in allen Gemeinden die amtliche Sammlung statt. Hierzu werden im Rathaus Egesheim zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses Eintragungslisten aufgelegt.
Eintragungsberechtigt in die vorgenannten Eintragungsblätter bzw. Eintragungslisten ist, wer am Tag der Eintragung in der Gemeinde Egesheim wahlberechtigt zum Landtag von Baden-Württemberg ist. Dabei darf jeder Eintragungsberechtigte jeweils nur eine Unterstützungsunterschrift leisten.
Nach Fristablauf der freien Sammlung am 04.11.2025 wird das zusammengefasste Sammlungsergebnis der Gemeinde Egesheim dem Kreisabstimmungsleiter zugesandt.
Der genaue Gegenstand des beantragten Volksbegehrens samt vollständigem Wortlaut des Gesetzentwurfs und seiner Begründung (§ 30 Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 VAbstG), die genauen Angaben und Zeiten, wer sich wann, wo und auf welche Weise eintragen kann, sowie sonstige nähere Angaben sind aus dem Aushangtext an der Verkündungstafel vor dem Rathaus ersichtlich.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Verkündungstafel vor dem Rathaus in der Zeit vom 16. April 2025 bis 27. April 2025 – je einschließlich.
Auf diesen Anschlag, durch den die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens erfolgt, wird hiermit hingewiesen.
Biotonne: 17. April 2025
Papiertonne: 26. April 2025
Werttonne: 06. Mai 2025
Restmüll: 09. Mai 2025
Freundliche Grüße
Ihr Bürgermeister Hans Marquart