Meine nächste Sprechstunde ist am Montag, 17. März 2025, in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr. Weitere Termine können kurzfristig vereinbart werden.
Sie erreichen mich im Rathaus unter der Telefonnummer: 07429 91177 oder per E-Mail unter: hans.marquart@egesheim.de
Ich freue mich auf Ihren Besuch.
Montag: 08:30 Uhr bis 10:30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Donnerstagnachmittag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Sie erreichen uns unter den folgenden Telefonnummern:
Rathaus: 07429/91177
Bauhof: 07429/916078
und per E-Mail unter: info@reichenbach-heuberg.de
Nachdem die Gemeinde in das Landessanierungsprogramm aufgenommen wurde, wurde am 07. April 2016 vom Gemeinderat der Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung „Sanierungsgebiet Ortsmitte“ und der Beschluss der allgemeinen Förderbedingungen gefasst. Vom Regierungspräsidium wurde für einen Förderrahmen von 1.250.000 € ein Zuschuss von 750.000 € bewilligt. Da diese Mittel bereits aufgebraucht sind, wurden entsprechende Aufstockungsanträge gestellt. Letztmalig wurde am 23. April 2024 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen eine weitere Finanzhilfe i.H.v. 250.000 € gewährt. Somit erhält die Gemeinde Reichenbach a.H. eine Finanzhilfe von 1.550.000 € aus dem Landessanierungsprogramm, was einem Förderrahmen von ca. 2,58 Mio. € entspricht.
Die Gemeinde wird sich auch dieses Jahr am „Tag der Städtebauförderung“ beteiligen. Vorgesehen ist dies im Rahmen des Maibaumstellens am 30.04.2025. Hier soll der Platz „Dorfmitte“ seiner Bestimmung übergeben werden.
Für die Durchführung von Erneuerungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten an und im Gebäude Alte Steige 5 (Sanitärarbeiten, Heizung mit neuem Heizkörper, Innenausbau, Fenster und Außentüren) wurden gemäß der Vorlage zuwendungsfähige Aufwendungen in Höhe von 109.346,75 € ermittelt, für die ein Zuschuss in Höhe von max. 32.804,03 € aus den Landessanierungsmitteln gewährt wird.
Die vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19. Februar 2024 beschlossene Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Reichenbach a.H. mit Wirkung zum 01.01.2024, musste aufgrund einer Einwendung des Landratsamts Tuttlingen geändert werden. Die beschlossene Koppelung an den Mindestlohn ist aufgrund der gesetzlich bestehenden Regelung in § 16 des Feuerwehrgesetzes nicht zulässig. Deshalb wurde die Feuerwehrentschädigungssatzung im § 1 entsprechend geändert.
(Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS vom 17.09.2018)
Auf Basis der neu beschlossenen Entschädigungen der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute wurden von der Finanzverwaltung beim GVV Heuberg die Kostenersätze neu berechnet und mit der Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichenbach a.H. (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) neu beschlossen.
Wie in den Vorjahren hat der Gemeinderat seine ihm zustehenden Sitzungsgelder für das Jahr 2024 in Höhe von 3.280,00 € gespendet. Diese Gelder sollen zu 50 % der Grundschule und zu 50 % den Vereinen für einen kulturellen Zweck zur Verfügung gestellt werden.
Es wurde beschlossen, zur Vorstellung des Fahrzeugs beim TÜV die erforderlichen Reparaturen durchzuführen. So, dass die Investition in ein neues Fahrzeug verschoben wird.
Papiertonne: 28. März 2025
Biotonne: 07. März 2025
Restmüll: 14. März 2025
Werttonne: 26. März 2025
Schadstoffmobil: 15. März 2025, 12:00 bis 12:30 Uhr
Freundliche Grüße
Ihr Bürgermeister Hans Marquart