Gemeinde Reichenbach a.H.
78564 Reichenbach am Heuberg
Dies und das

Aktuelles KW13

Bürgersprechstunde Meine nächste Sprechstunde ist am Montag, 31. März 2025, in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr. Weitere Termine können kurzfristig...
Foto: Grundbuchamt Sigmaringen

Bürgersprechstunde

Meine nächste Sprechstunde ist am Montag, 31. März 2025, in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr. Weitere Termine können kurzfristig vereinbart werden.

Sie erreichen mich im Rathaus unter der Telefonnummer: 07429/91177 oder per Mai unter: hans.marquart@egesheim.de

Ich freue mich auf Ihren Besuch.

Dienststunden

Montag: 08:30 Uhr bis 10:30 Uhr

Dienstag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Donnerstagnachmittag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Sie erreichen uns unter den folgenden Telefonnummern:
Rathaus: 07429/91177
Bauhof: 07429/916078

und per E-Mail unter: info@reichenbach-heuberg.de

Einladung zur 3. öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am Montag, 31. März 2025, 19.00 Uhr, Festsaal, Grundschulgebäude, Esslinger Str. 16

hiermit lade ich Sie zur nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am

Montag, 31. März 2025, Beginn um 19.00 Uhr, in den Festsaal, Grundschulgebäude Esslinger Str. 16, ein.

Für die öffentliche Sitzung ist nachstehende Tagesordnung vorgesehen:

1. Bürgerfragestunde

2. Breitbandversorgung – Sachstandsbericht

3. Grundstücksangelegenheiten

4. Verschiedenes

5. Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen

Ich freue mich auf Ihr Kommen.

Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

für das Haushaltsjahr 2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.01.2025 die Haushaltssatzung 2025 beschlossen. Die nach der Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wurde vom Landratsamt Tuttlingen als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.03.2025 erteilt.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 liegt gem. § 81 Abs. 4 der Gemeindeordnung an sieben Tagen, und zwar von Montag, den 24.03.2025 bis Donnerstag, den 27.03.2025, sowie Montag, den 31.03.2025 bis Mittwoch, den 02.04.2025, je einschließlich, auf dem Rathaus während der üblichen Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus.

Auf die Bekanntmachung an der Bekanntmachungstafel des Rathauses wird hingewiesen.

Reichenbach, den 20.03.2025

Marquart

Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Die Gemeinde Reichenbach am Heuberg hat beantragt, das bisher nicht im Grundbuch eingetragene Grundstück der

Gemarkung Reichenbach

Flst. 256/2 Talbach

Gebäude- und Freifläche 20 a 41 qm

Landwirtschaftsfläche Verkehrsfläche

Wasserfläche (Gewässer 2. Ordnung)

im Grundbuch zu buchen und gleichzeitig die Gemeinde Reichenbach am Heuberg als Eigentümerin dieses Grundstücks einzutragen.

Zur Glaubhaftmachung des Eigentums beruft sich die Gemeinde Reichenbach a. H. auf § 5 Wassergesetz und auf folgende Messurkunden:

- Primärkataster S. 401

- Messurkunde 1882/83 S. 108 ff.

- Messurkunde 1926 S. 747

- Messurkunde 1943 S. 190 f.

- Messurkunde 1950 S.420

- Messurkunde 1952 S. 854

- Messurkunde 1954 S. 24

- Veränderungsnachweis 1967 S. 88 f.

- Veränderungsnachweis 1985/2 S. 4

- Veränderungsnachweis 1992/7 FF-Nr. 39

- Fortführungsnachweis 2022/2 FF 1

- Fortführungsnachweis 2023/1 FF 1

Nach dem Wassergesetz für Baden-Württemberg stehen Gewässer II. Ordnung, welche im Gemeindegebiet liegen, im öffentlichen Eigentum der Gemeinde, soweit es sich um natürliche Wasserläufe handelt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1, § 5 Abs. 1 S. 1 WG).

Die Antragstellerin hat ferner darauf hingewiesen, dass sie nach dem Straßengesetz Baden-Württemberg Träger der Straßenbaulast ist und sie das Grundstück pflegt und unterhält.

Das Grundbuchamt Sigmaringen beabsichtigt, das Grundstück im Grundbuch zu buchen und die Gemeinde Reichenbach am Heuberg als Eigentümerin einzutragen.

Etwaige Einwände müssen innerhalb eines Monats ab Aushang beim Amtsgericht Sigmaringen - Grundbuchamt - angemeldet werden. (Az.: GRG SIG001/346/2024)

Sigmaringen, den 11.03.2025

Grundbuchamt Sigmaringen

Kahlfeld

Bezirksnotarin

Ausgehängt am:

Abgenommen am:

(Aushang mindestens 1 Monat) D.S.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt vom 17.03. bis 14.04.2025 - je einschließlich - an der Bekanntmachungstafel am Rathauseingang. Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.

Seniorenarbeit in Reichenbach a. H. und Egesheim

Hiermit möchten die Bürgermeisterämter der Gemeinden Reichenbach a. H. und Egesheim im Auftrag der Seniorengemeinschaft SG Wehingen und des VdK Ortsverband Wehingen die Senioren beider Gemeinden herzlichst zu folgendem Vortrag einladen.

„Einblick in das Thema Erben / Nachlassverwaltung / Testamente“
Am 8. April um 16:00 Uhr in der Schlossberghalle Wehingen

Der Vortrag wird von Frau Notarin Monika Mey gehalten. Sie wird im Anschluss im Rahmen einer Diskussionsrunde alle aufkommenden Fragen beantworten.

Zur besseren Planung bitten wir Sie, sich bei Conny Hugger unter der Nummer 0171 1241036 oder per Mail an connyh57@gmx.de anzumelden.

Für eine Fahrmöglichkeit können Sie sich gerne auf den jeweiligen Rathäusern telefonisch melden. Die Gemeinden werden einen Fahrservice organisieren.

Brennholzbestellung 2025

Wer Brennholz (lang am Waldweg) aus dem Gemeindewald Reichenbach bestellen möchte, wird gebeten, das Formular anbei auszufüllen und bis einschließlich Freitag, 04. April unterschrieben auf dem Rathaus abzugeben/einzuwerfen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gemeinde Reichenbach für den Verkauf von Brennholz und Flächenlose sind während des Bestellzeitraums bei den Bekanntmachungen im Kästle am Rathaus oder dauerhaft auf der Internetseite der Gemeinde Reichenbach unter den Menüpunkten Verwaltung & Service > Rathaus Service > Ortsrecht einsehbar.

Die Verteilung der Brennholzlose wird dann stattfinden, wenn alles Brennholz geerntet wurde. Dies wird dieses Jahr wahrscheinlich Ende April der Fall sein.

Für Fragen stehe ich unter Tel. 0162/2081684 zur Verfügung

Stefan Schrode

Leiter Forstrevier Reichenbach

Brennholzbestellung Reichenbach 2025

Name*: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Vorname*: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Straße, Hausnummer*: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

PLZ, Ort*: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Tel.-Nr. für Rückfragen (freiwillige Angabe): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Ich bestelle hiermit ___ Fm Hartlaubholz (Buche, Esche, Ahorn) für 85 €/Fm

___ Fm Nadelholz (Fichte, Kiefer, Lärche, Douglasie) für 40 €/Fm

Für reine Esche oder grobastige Stämme wird ein Preisabzug gewährt.

o Diese Bestellung ist für meinen privaten Verbrauch bestimmt.

o ** Ich verarbeite das Holz im Wald.

o ** Ich verarbeite das Holz auf einem Grundstück außerhalb des Waldes (kein Motorsägenschein zwingend).

o Ich bzw. meine Beauftragten haben an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang teilgenommen, der den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger entspricht oder die Sachkunde für den Umgang mit der Motorsäge im Rahmen einer Berufsausbildung und/oder mehrjähriger beruflicher Tätigkeit in der Holzernte erlangt. Den entsprechenden Nachweis führen ich bzw. meine Beauftragten bei der Arbeit im Wald mit. Ich verwende Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und Bio-Sägekettenhaftöl.

o Die AllgemeinenGeschäftsbedingungen der Gemeinde Reichenbach für den Verkauf von Brennholz (AGB-Brh) sind mir bekannt. Diese werden von mir ausdrücklich akzeptiert. Ich beginne mit der Bearbeitung/Abfuhr des Holzes erst nach Erhalt und vollständiger Bezahlung der Rechnung.
Siehe www.reichenbach-heuberg.de/verwaltung-service/rathaus-service/ortsrecht

* Mit Stern gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.

** Eines der beiden Felder muss angekreuzt sein.

Bemerkung:

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Ort, DatumUnterschrift

Abfallbeseitigung

Biotonne: 21. März 2025

Werttonne: 26. März 2025

Papiertonne: 28. März 2025

Restmülltonne: 11. April 2025

Freundliche Grüße
Ihr Bürgermeister Hans Marquart

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinden Wehingen, Reichenbach a. H., Egesheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 12/2025

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Egesheim
Reichenbach am Heuberg
Wehingen

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