Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
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Amt für Umweltschutz, Gaisburgstr. 4, 70182 Stuttgart informiert: Licht aus und Insekten schützen

Seit über einem Jahr gilt das gesetzliche Verbot, Fassaden „baulicher Anlagen“ zu beleuchten (§ 21 Abs.2 Naturschutzgesetz). Zwischen dem 1. April...

Seit über einem Jahr gilt das gesetzliche Verbot, Fassaden „baulicher Anlagen“ zu beleuchten (§ 21 Abs.2 Naturschutzgesetz). Zwischen dem 1. April und dem 30. September ist es ganztägig nicht erlaubt, u. a. Gebäude der öffentlichen Hand, Privatgebäude, Firmengebäude oder kirchliche Bauwerke mit Fassadenbeleuchtung anzustrahlen. Im Winterhalbjahr gilt das Verbot zwischen 22 und 6 Uhr. Ausnahmen können von der Unteren Naturschutzbehörde nur in Einzelfällen, wenn es die öffentliche Sicherheit oder die Betriebssicherheit erfordern, erteilt werden.

Hintergrund ist der Schutz der einheimischen Insekten, zu dem sich das Land Baden-Württemberg verpflichtet hat. Licht zur falschen Zeit trägt zum Insektensterben bei. 50 Prozent der in Deutschland lebenden Insekten sind nachtaktiv. Nachtaktive Insekten sehen noch bei unglaublich geringen Lichtstärken. Sie werden vom Licht in riesigen Scharen angezogen, umfliegen die künstlichen Lichtquellen bis zur völligen Erschöpfung, oder sie gelangen ins Innere der Leuchtmittel und verenden dort durch die Hitze – oder weil sie nicht mehr rauskommen. Außerdem führt die künstliche Beleuchtung dazu, dass ihr Verhalten nicht mehr naturgemäß ist (Jahreszeiten, Paarungsverhalten u. a.). All das schwächt die Insektenpopulationen in den Städten sowie auf dem Land und gefährdet unsere Ökosysteme.

Hinzu kommen schädliche Auswirkungen der künstlichen Beleuchtung auf Vögel, Fledermäuse, Stadtbäume und viele weitere. Auch unsere menschliche Gesundheit wird durch die zunehmende Lichtverschmutzung beeinträchtigt.

Wir bitten darum, auf Fassadenbeleuchtung zu verzichten und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Kontakt: www.bund-rhein-neckar-odenwald.de/ueber-uns/bund-vor-ort/bund-sandhausenwalldorf/

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Sandhausen
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Ausgabe 13/2025

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