Gemeindeverwaltungsverband Villingendorf
Flächennutzungsplan 2037
Bekanntmachung der Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeindeverwaltungsverband Villingendorf (GVV Villingendorf) umfasst die Gemeinden Bösingen mit Ortsteil Herrenzimmern und die Gemeinde Villingendorf. Die Verbandsversammlung des GVV Villingendorf hat in öffentlicher Sitzung am 15. April 2025 den Aufstellungsbeschluss über den Flächennutzungsplan 2037 gefasst. In gleicher Sitzung beschloss die Verbandsversammlung diefrühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Diese erfolgt durch die Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und durch Auslegung des Planentwurfs des Flächennutzungsplans in den Mitgliedsgemeinden des GVV Villingendorf. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplans 2037 umfasst die Markungen Bösingen, Herrenzimmern und Villingendorf.
Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2037, bestehend aus dem zeichnerischen Teil, der Begründung und dem Umweltbericht, kann in der Zeit
vom 24. April 2025 bis einschließlich 26. Mai 2025
im Internet auf den jeweiligen Homepages der Gemeinden Bösingen und Villingendorf unter folgenden Links eingesehen und als PDF heruntergeladen werden:
www.boesingen.de/aktuelles/oeffentliche-Bekanntmachungen
www.villingendorf.de/de/info-aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen
Ergänzend zur Offenlage im Internet kann der Entwurf des Flächennutzungsplans 2037 auch während der üblichen Öffnungszeiten in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden des GVV Villingendorf,
eingesehen werden. Er liegt dort zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Während der Dauer der vorstehend genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen kann elektronisch an die nachstehende E-Mail-Adresse erfolgen: duttlinger@villingendorf.de oder grosse_scharmann@t-online.de
Stellungnahmen zum Plan können auch schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift beim GVV Villingendorf sowie in den jeweiligen Bürgermeisterämtern vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Für telefonische Fragen stehen Ihnen Frau Duttlinger unter 0741 9298-15 und das Planungsbüro Große Scharmann, Waldenbuch, unter 07157 8265 zur Verfügung.
Folgende, nach Einschätzung des GVV Villingendorf wesentliche, bereits vorliegende, umweltbezogene Planbestandteile werden ins Internet eingestellt, bzw. liegen mit aus:
Gemäß § 3 Abs.3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 S.1 Nr.2 des UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs.2 UmwRG, gemäß §7 Abs.3 S.1 UmwRG, mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Villingendorf, 16. April 2025
gez. Marcus Türk
Vorsitzender GVV Villingendorf