Änderung Nr. 51
Rottenburg am Neckar – Kiebingen „Krummes Gewand“
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach hat in seiner Sitzung am 5.10.2023 beschlossen, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bereich „Krummes Gewand“ (Änderung Nr. 51) in Rottenburg am Neckar – Kiebingen eingeleitet wird. Die Beteiligung findet als Auslegung statt.
Der Änderungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplans wird künftig als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Zuge eines Flächentauschs und umfasst neben dem Änderungsbereich „Krummes Gewand“ den Änderungsbereich „Schadenweiler Wegle“, bei welchem eine geplante Wohnbaufläche in eine landwirtschaftliche Fläche umgewandelt wird.
Gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Die frühzeitige öffentliche Auslegung wird in der Zeit von Montag, 25.3.2024, bis einschließlich Mittwoch, 24.4.2024, durchgeführt. Unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.5.2020 werden die Auslegungsunterlagen auf der Internetseite der Stadt Rottenburg am Neckar unter www.rottenburg.de/oeffentlichkeitsbeteiligung.65652.htm zur Ansicht und zum Ausdruck während der oben genannten Frist bis zum 24.4.2024 digital bereitgestellt.
Die angeordnete Auslegung wird daneben als zusätzliches Angebot durch Aushang im Foyer des Stadtplanungsamtes – Service Baurecht, Obere Gasse 29, ergänzt. Die Auslegungsunterlagen liegen von Montag, 25.3.2024, bis einschließlich Mittwoch, 24.4.2024
- Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Im gleichen Zeitraum können die Auslegungsunterlagen auch in den Rathäusern der Gemeinden Hirrlingen, Neustetten oder Starzach zur allgemeinen Information der Bevölkerung während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Die Rottenburger Stadtteile betreffenden Änderungen können im jeweiligen Rathaus des Stadtteils ebenfalls eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift unter Nutzung folgender Anschriften eingereicht werden:
per Post:
Stadt Rottenburg am Neckar – Stadtplanungsamt
Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar
per E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de
per Fax: 07472 165-302
Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Rottenburg, am Neckar, 14.3.2024
Bürgermeisteramt Rottenburg
für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach