Gemeindeverwaltung Dobel
75335 Dobel
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Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Gemeinde Dobel Landkreis Calw Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung...

Gemeinde Dobel

Landkreis Calw

Amtliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 25.03.2025

die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

7.211.500

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

7.633.400

1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

- 421.900

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

- 421.900

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

7.105.800

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

7.194.400

2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

- 88.600

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.246.200

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

2.131.200

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

- 885.000

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

- 973.600

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

885.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

- 280.200

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

604.800

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

- 368.800

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf

885.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

180.000 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

1.500.000 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 19.11.2024 festgesetzt.

Dobel, den 25.03.2025

Christoph Schaack

Bürgermeister

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird hiermit gemäß § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht.

Jedermann kann in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan in der Zeit von Donnerstag, den 24.04.2025. bis Dienstag, den 06.05.2025 je einschließlich außer dem 02.05.2025, im Rathaus, Zimmer 7 während der Sprechzeiten Einsicht nehmen. Ferner ist die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan auf der Homepage der Gemeinde einsehbar.

Die Gesetzmäßigkeit wurde mit Erlass des Landratsamtes Calw vom 07.04.2024 gem. § 121 Abs. 2 i.V.m. § 81 Abs. 2 GemO bestätigt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Haushalt wurde in Höhe von 885.000 EUR nach § 87 Abs. 2 GemO genehmigt. Der Gesamtbetrag der im Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 180.000 EUR wird gem. § 86 Abs. 4 GemO genehmigt.

Dobel, den 16.04.2025

Christoph Schaack

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Aktuelles von der Sonneninsel - Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Dobel
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

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