Gemeinde Dobel
Landkreis Calw
Amtliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 25.03.2025
die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
EUR | |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 7.211.500 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 7.633.400 |
1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | - 421.900 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | - 421.900 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 7.105.800 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 7.194.400 |
2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts | - 88.600 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.246.200 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 2.131.200 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | - 885.000 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf | - 973.600 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 885.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | - 280.200 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | 604.800 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, | - 368.800 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf
885.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
180.000 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
1.500.000 EUR
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 19.11.2024 festgesetzt.
Dobel, den 25.03.2025
Christoph Schaack
Bürgermeister
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird hiermit gemäß § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht.
Jedermann kann in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan in der Zeit von Donnerstag, den 24.04.2025. bis Dienstag, den 06.05.2025 je einschließlich außer dem 02.05.2025, im Rathaus, Zimmer 7 während der Sprechzeiten Einsicht nehmen. Ferner ist die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan auf der Homepage der Gemeinde einsehbar.
Die Gesetzmäßigkeit wurde mit Erlass des Landratsamtes Calw vom 07.04.2024 gem. § 121 Abs. 2 i.V.m. § 81 Abs. 2 GemO bestätigt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Haushalt wurde in Höhe von 885.000 EUR nach § 87 Abs. 2 GemO genehmigt. Der Gesamtbetrag der im Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 180.000 EUR wird gem. § 86 Abs. 4 GemO genehmigt.
Dobel, den 16.04.2025
Christoph Schaack
Bürgermeister