Unserem Antrag beim Landratsamt Böblingen über die Anerkennung zur Unterstützung im Alltag nach § 45a, SBG XI,wurde zum 1.3.2025 stattgegeben.
D. h. ab sofort ist es möglich, dass eine zu unterstützende pflegebedürftige Person (mind. Pflegestufe 1), Leistungen die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe Weil im Schönbuch erbracht wurden, bis zur Höhe des Entlastungsbetrags von 131,00 €/monatlich, bei der für sie zuständigen Pflegekasse bzw. privatem Versicherungsunternehmen, zur Erstattung beantragen kann. Bei Fragen können Sie sich gerne unter 01577/37 24 750 an Petra Weiss,
Nachbarschaftshilfe Weil im Schönbuch wenden.