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Ankündigung von Vermessungsarbeiten im Bereich der Gebietsgrenze der Flurneuordnung Freudenstadt-Musbach

LANDRATSAMT FREUDENSTADT -Untere Vermessungsbehörde- Öffentliche Bekanntmachung Ankündigung von Vermessungsarbeiten im Bereich...

LANDRATSAMT FREUDENSTADT

-Untere Vermessungsbehörde-

Öffentliche Bekanntmachung

Ankündigung von Vermessungsarbeiten im Bereich der Gebietsgrenze der Flurneuordnung Freudenstadt-Musbach


Das Landratsamt Freudenstadt - Amt für Vermessung und Flurneuordnung - wird im Jahr 2025 von Amts wegen Grenzfeststellungen im Bereich der Gebietsgrenze des Flurneuordnungsverfahrens Freudenstadt-Musbach durchführen. Das bedeutet, dass Grenzpunkte, für die noch keine Landeskoordinaten vorliegen, in der Örtlichkeit aufgesucht, deren Landeskoordinaten bestimmt und etwaige Abmarkungsmängel behoben werden. Dabei kann es notwendig werden, dass Mitarbeitende des Landratsamtes Freudenstadt Flurstücke im Bereich der Gebietsgrenze der Flurneuordnung Freudenstadt-Musbach betreten müssen, wozu sie nach § 17 Vermessungsgesetz befugt sind. Eine Gebietskarte kann unter dem Link fno-verfahren.lgl-bw.de/FISInternet/verfahren.xhtml abgerufen werden. Sie können gerne bei den Vermessungsarbeiten dabei sein, dazu ist eine Terminvereinbarung notwendig. Ihre Anwesenheit ist jedoch nicht erforderlich.
Zu Terminvereinbarungen oder weiteren Auskünften steht das Landratsamt Freudenstadt - Amt für Vermessung und Flurneuordnung - unter der Telefonnummer 07441-920 5301 oder E-Mail vermessung@kreis-fds.de gerne zur Verfügung.
Landratsamt Freudenstadt
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Landhausstraße 34
72250 Freudenstadt

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt Stadt Dornstetten
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2025

Orte

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