Die Gebühren für die Abfallentsorgung wurden zuletzt am 1. Januar 2019 geändert. Seitdem sind die Kosten für Entsorgung, Personal und Betriebsmittel gestiegen. Um weiterhin eine effiziente und umweltgerechte Abfallentsorgung sicherzustellen, war eine Gebührenanpassung notwendig. Diese Anpassung wurde im Dezember 2024 vom Gemeinderat beschlossen und basiert auf der neuen Abfallwirtschaftssatzung, die am 1. Januar 2025 in Kraft trat. Die neuen Gebühren decken ausschließlich die tatsächlich entstehenden Kosten.
Die Abfallgebühren steigen vor allem für Restmüll, Biomüll und Altpapier (nur im gewerblichen Bereich). Jeder kann die Höhe seiner Abfallgebühren selbst beeinflussen: Wenn man den Müll besser trennt, kann man die Gebühren senken. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, durch Anpassung der Behältergröße oder des Abfuhrrhythmus die Gebühren zu beeinflussen.
Die Kosten für die jährliche Sperrmüllabfuhr (bis fünf Kubikmeter) werden weiterhin über die Behältergebühren für Restmüll der Haushalte gedeckt. Für Mehrmengen pro angefangenem Kubikmeter steigen die Gebühren jedoch von 15,00 € auf 25,00 €. Auch die Kosten für eine zweite und weitere Abholungen pro Jahr erhöhen sich. Ab sofort wird hierfür eine Anfahrtspauschale von 39,00 € (bisher 30,00 €) berechnet. Die Gebühr für eine Eilabholung innerhalb von 10 Werktagen steigt von 60,00 € auf 79,00 €. Für die private Anlieferung von Grüngut auf den Häckselplätzen wird die Gebühr von 3,50 € auf 5,00 € je Kubikmeter erhöht. Die Gebühr für die Anlieferung von mineralischen Abfällen auf der Deponie „Saurer Spitz“ bleibt unverändert bei 14,70 € je Tonne Erdaushub der Einstufung DK 0.
Weiterhin gebührenfrei sind für Haushalte folgende Entsorgungsdienstleistungen: die 4-wöchentliche Sammlung von Altpapier, die Elektronikschrottsammlung sowie die Sammlung von Batterien, Akkus und Mobiltelefonen über den städtischen Batteriebeutel. Außerdem gebührenfrei bleiben für Haushalte eine einmal jährlich mögliche Sperrmüllabfuhr bis 5 Kubikmeter, die zweimal jährliche Grüngutabfuhr, die Christbaumsammlung, die Sammlung von Altkleidern/-schuhen über die im gesamten Stadtgebiet aufgestellten Sammelcontainer und die Schadstoffentsorgung.
Die Stadt Reutlingen setzt sich für eine nachhaltige und effiziente Abfallwirtschaft ein. Die Gebührenanpassung trägt dazu bei, die hohen Standards in der Abfallentsorgung zu halten und den steigenden Kosten gerecht zu werden. Eine detaillierte Übersicht der neuen Gebührensätze für Haushalte und Arbeitsstätten ist auf der Webseite der Technischen Betriebsdienste Reutlingen (TBR) verfügbar: www.tbr-reutlingen.de/gebuehrenanpassung
Für Rückfragen stehen die Technischen Betriebsdienste Reutlingen gerne zur Verfügung: Am Heilbrunnen 107, 72766 Reutlingen, Telefon: 07121 / 303-5050, E-Mail: tbr-buergerservice@reutlingen.de.