Der Landtag hat im Jahr 2020 ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen. Das Gesetz bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuer trifft dabei sowohl Eigentümer als auch Mieter, die sie im Regelfall über die Nebenkosten anteilig tragen. Bei uns kommt ab dem 1. Januar 2025 das sogenannte „modifizierte Bodenwertmodell“ zum Einsatz. Das heißt: Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich künftig ausschließlich aus dem Bodenwert.
Der Grundsteuerwert (… als Grundlage für den Steuermessbetrag und dann letztendlich für die Grundsteuer …) wird aktuell als Produkt der Fläche mit dem Bodenrichtwert, der von den Gutachterausschüssen festgelegt wurde, multipliziert. Die von den Gutachterausschüssen ermittelten Abschläge, die auch von den Finanzämtern auf den offiziellen Seiten verlinkt sind, werden bisher konsequent ignoriert. Das ist vor allem für die größeren Gartenflächen in Waghäusel von erheblicher Bedeutung. Die Abweichungen erreichen schnell die 30-Prozent-Marke. Der vom Finanzamt auf Basis des sehr vereinfachten Modells berechnete Bodenwert hat deshalb oft nichts mehr viel mit dem realen Bodenwert der Kaufpreissammlung zu tun. Die Grundsteuer fällt damit schnell zu hoch aus. Gerichte haben mittlerweile schon entschieden, dass diese für den Bürger nachteiligen Abweichungen korrigiert werden können, aber leider nur auf Basis eines sehr teuren Einzelgutachtens (… oft vierstellig … welches wohl alle zwei Jahre erneut zu erstellen wäre …)!
Es fehlt bisher die Möglichkeit, ein qualifiziertes und bezahlbares Kurzgutachten zu erhalten, welches die Finanzämter anerkennen. Wir beantragen daher, dass der Gemeinderat Waghäusel eine Resolution beschließt, dass die Finanzbehörden in Baden-Württemberg die Einführung von qualifizierten und bezahlbaren Kurzgutachten zulassen, damit sich die neue Grundsteuer am tatsächlichen Bodenwert orientiert