Die Befreiungen bzw. Ermäßigungen des Rundfunkbeitrags werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV).
Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Blindenhilfe oder BAföG erhält, kann sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Menschen mit Behinderung, denen das RF-Merkzeichen zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen. Sie zahlen einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel – 5,83 € pro Monat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Vorliegen einer Befreiungs- oder Ermäßigungsvoraussetzung nachzuweisen. Sie können
vorlegen.
Die Antragstellung ist online sowie über das Rathaus, Bürgerbüro, möglich. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de.
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