Stadtverwaltung Gundelsheim
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Antrag auf Befreiung/Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht

Die Befreiungen bzw. Ermäßigungen des Rundfunkbeitrags werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag...

Die Befreiungen bzw. Ermäßigungen des Rundfunkbeitrags werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV).

Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Blindenhilfe oder BAföG erhält, kann sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Menschen mit Behinderung, denen das RF-Merkzeichen zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen. Sie zahlen einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel – 5,83 € pro Monat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Vorliegen einer Befreiungs- oder Ermäßigungsvoraussetzung nachzuweisen. Sie können

  • die Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde über den Bezug der Sozialleistung oder über die Zuerkennung des Merkzeichens „RF“ oder
  • einen aktuellen Bescheid über die Bewilligung der Sozialleistung in Kopie oder
  • den Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) in Kopie oder
  • ein aktuelles fachärztliches Attest oder eine amtliche Bescheinigung im Original über das Vorliegen der Taubblindheit

vorlegen.

Die Antragstellung ist online sowie über das Rathaus, Bürgerbüro, möglich. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de.

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Gundelsheimer Nachrichten
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Ausgabe 41/2024

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Gundelsheim

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Aus den Rathäusern
von Stadtverwaltung Gundelsheim
10.10.2024
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