Aus den Rathäusern

Anzeigepflicht der Änderung von Größe und Versiegelungsgrad des Grundstücks

Gemäß § 46 Abs. 5 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Pleidelsheim sind Änderungen der versiegelten Fläche (Größe...

Gemäß § 46 Abs. 5 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Pleidelsheim sind Änderungen der versiegelten Fläche (Größe oder Versiegelungsgrad) oder Änderungen von Entlastungssonderbauwerken innerhalb eines Monats der Gemeinde Pleidelsheim anzuzeigen.

Hierfür bitten wir um Vorlage von prüffähigen Unterlagen. Sollten Sie hierzu Fragen haben oder Hilfe beim Ausfüllen des Erfassungsblattes benötigen, können Sie sich gerne an Frau Rapp (Kämmerei) wenden. Sie erreichen sie telefonisch unter der Nummer 07144 264-22 oder per E-Mail g.rapp@rathaus-pleidelsheim.de.

Erscheinung
Pleidelsheimer Nachrichten – Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 11/2025

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Pleidelsheim

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Aus den Rathäusern
von Gemeinde Pleidelsheim
14.03.2025
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