KWiN Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald AöR
74722 Buchen (Odenwald)
NUSSBAUM+
Dies und das

Asche und Grillkohle gehören nicht auf Grüngutplätze

Aus gegebenem Anlass weist die KWiN in der laufenden Heizsaison darauf hin, dass Asche und Kohle generell nicht auf Grüngutplätzen entsorgt werden dürfen....

Aus gegebenem Anlass weist die KWiN in der laufenden Heizsaison darauf hin, dass Asche und Kohle generell nicht auf Grüngutplätzen entsorgt werden dürfen. Asche, Kohle und verbranntes holziges Material muss abgekühlt in den Restmüll. In diesem Zusammenhang informiert die KWiN zusätzlich, dass auch Kleintierstreu nicht auf Grüngutplätzen entsorgt werden darf: Mineralisches Kleintierstreu ist über die Restmülltonne zu entsorgen, kompostierbares Streu (z. B. Sägespäne) kann auch in die Bioenergietonne.

Für Rückfragen steht die KWiN unter 06281 9060 zur Verfügung.

Erscheinung
Billigheimer Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 03/2025

Orte

Billigheim

Kategorien

Dies und das
Panorama
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto