Bürgermeisteramt Neckarzimmern
74865 Neckarzimmern
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Asche und Grillkohle gehört nicht auf Grüngutplätze

Aus gegebenem Anlass weist die KWiN in der laufenden Heizsaison darauf hin, dass Asche und Kohle generell nicht auf Grüngutplätzen entsorgt werden dürfen....

Aus gegebenem Anlass weist die KWiN in der laufenden Heizsaison darauf hin, dass Asche und Kohle generell nicht auf Grüngutplätzen entsorgt werden dürfen. Asche, Kohle und verbranntes holziges Material müssen abgekühlt in den Restmüll. In diesem Zusammenhang informiert die KWiN zusätzlich, dass auch Kleintierstreu nicht auf Grüngutplätzen entsorgt werden darf: Mineralisches Kleintierstreu ist über die Restmülltonne zu entsorgen, kompostierbares Streu (z.B. Sägespäne) kann auch in die Bioenergietonne. Für Rückfragen steht die KWiN unter 06281/9060 zur Verfügung.

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Neckarzimmern
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Ausgabe 03/2025

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