Kommunalpolitik

„Auf gute Nachbarschaft“

Ob Mietwohnung oder Eigenheim, Nachbarn haben wir immer! Treten unangenehme Streitigkeiten mit den Nachbarn auf, wenden sich die Bürger unter anderem...

Ob Mietwohnung oder Eigenheim, Nachbarn haben wir immer! Treten unangenehme Streitigkeiten mit den Nachbarn auf, wenden sich die Bürger unter anderem auch an die Gemeindeverwaltung. Einige Begriffe, die unter das Nachbarrecht fallen, sind z.B.

  • Unerwünschte Geräusche und Gerüche (z.B. Grillen)
  • Zäune und Mauern
  • Hecken und Spaliervorrichtungen
  • Bäume und Sträucher
  • Zweige, Früchte und Wurzeln
  • Tiere (z.B. Hunde, Katzen)

Beachten Sie bitte, dass es sich beim Nachbarrecht um Privatrecht und nicht um öffentliches Recht handelt. Deshalb ist die Zuständigkeit der Gemeindeverwaltung Altbach nicht gegeben.

Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Nachbarrechtsgesetz für Baden-Württemberg.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und halten sich an bestehende Gesetze, damit Streitfälle erst gar nicht entstehen können!

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Altbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

Orte

Altbach

Kategorien

Kommunalpolitik
Politik
von Gemeinde Altbach
25.04.2025
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