Die im Zuge der Baustelle angeordnete Sperrung der Slipanlage wird hiermit wieder aufgehoben und kann somit wieder zur Nutzung freigegeben.
Bitte beachten Sie die Benutzungsordnung der Slipanlage. Insbesondere ist das Abstellen von Fahrzeugen, Bootsanhängern und Zubehör in der Anlage und deren Zufahrt untersagt.