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Kirche & Religion

Auflegung des genehmigten Haushaltsplans 2025 und 2026 gemäß § 71 (4) KGO.

Der Doppelhaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, dem 3.11. bis Dienstag, den 18.11. im Pfarrbüro aus.

Der Doppelhaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, dem 3.11. bis Dienstag, den 18.11. im Pfarrbüro aus.

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