Zur Gemeinderatssitzung am 8. April 2025 konnte Bürgermeister Joachim Kälberer neben den Damen und Herren Gemeinderäten im Bürgersaal des Bürgerzentrums Altdorf auch Herrn Andreas Biesinger vom GVV Neckartenzlingen sowie zahlreiche interessierte Zuhörer/innen begrüßen.
Bekanntgaben
Hierunter teilte BM Kälberer mit, dass die Kommunalentwicklung (KE) sowohl mit der Fortführung des Landessanierungsprogramms „Ortsmitte“ als auch mit dem erforderlich werdenden B-Plan für den Bereich der Gemeindehalle/Heges beauftragt worden ist.
Energiebericht 2023
Die beiden Klimaschutzbeauftragten des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen, Herr Andreas Biesinger und Frau Leonie Roth haben einen ersten Energiebericht basierend auf den Energieverbräuchen des Jahres 2023 betreffend aller öffentlichen Gebäude, der Straßenbeleuchtung und der Infrastruktur erstellt. Der Energiebericht verschafft allen sechs Kommunen im Gemeindeverwaltungsverbandsgebiet Neckartenzlingen einen detaillierten Überblick über die Energieverbräuche im Jahr 2023 hinsichtlich der vorgenannten Einrichtungen sowie der hiermit verbundenen CO2-Bilanz.
Anhand einer PowerPoint-Präsentation erläuterte Herr Andreas Biesinger in sehr ausführlicher Form die Energieverbräuche und die sich hieraus ergebende Treibhausbilanz. Des Weiteren machte er deutlich, dass dies nunmehr Ausgangsbasis für die Gemeinde Altdorf hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung der Energieverbräuche sein wird.
Auf Rückfrage von Gemeinderats Christoph Wenzelburger hinsichtlich den Energieverbräuchen vergleichbarer Gemeinden konnte der Klimaschutzbeauftragte mitteilen, dass bei gleicher Gemeindegröße und ähnlicher Strukturen die Energieverbräuche Gemeinde Altdorf weder zu hoch noch zu niedrig ausfallen. Weiter hinterfragte Gemeinderat Christoph Wenzelburger, zu welchem Zeitpunkt die Gemeinde Altdorf das gesetzte Klimaziel erreicht haben wird. Eine Jahreszahl konnte weder von Klimaschutzbeauftragten noch von Verwaltung genannt werden, die Äußerungen machten aber deutlich, dass sich die Gemeinde Altdorf durch verschiedene Maßnahmen unter anderem auch der ständige Zuwachs von PV-Anlagen auf kommunalen Dächern auf einem guten Weg befindet und betreffend dem Neubauprojekt (Erweiterung der Grundschule und Neubau einer Einfeldsporthalle) mittels dann eingesetzter Wärmepumpe für das dortige gesamte Areal den sich den gesteckten Klimazielen nähert.
Gemeinderat Helmut Wick wies in seinen Ausführungen darauf hin, dass der von der Gemeinde Altdorf eingesetzte Ökostrom selbstverständlich richtig und wichtig ist, aber dies ist nicht das alleinige Merkmal, auf welches geachtet werden muss, genauso wichtig ist es, die Verbräuche zu reduzieren.
Grundstücks- und Immobilienstrategie hinsichtlich der Unterbringung von Geflüchteten aufgrund der kommunalen Aufnahmeverpflichtung
Wegen des Wegfalls von zwei von der Gemeinde Altdorf angemieteten Wohnhäusern, in welchen mehrere Personen (Asylbewerber und Kriegsflüchtige) eingewiesen worden sind, müssen für diesen Personenkreis noch in diesem Jahr Ersatzwohnräume gefunden werden. Aufgrund dessen hat die Verwaltung dies bereits in der Gemeinderatssitzung am 11.2.2025 mittels eines Gesamtüberblicks thematisiert. So sind in der Gemeinde Altdorf aktuell insgesamt 41 Personen von der Gemeindeverwaltung untergebracht worden und nach Mitteilung der Zuweisungsbehörde hat die Gemeinde Altdorf in diesem Jahr noch 13 Asylbewerber im Anschlussverfahren und ebenso 10 Personen aufgrund des Krieges in der Ukraine, insgesamt weitere 23 Personen bei Erfüllung der gesamten Verpflichtung in der Gemeinde Altdorf unterzubringen. An dieser Aufnahmeverpflichtung hat sich auch aufgrund der vor kurzem stattgefunden Bundestagswahl nichts geändert. In vorgenannter Sitzung wurden von Seiten der Verwaltung daher zwei denkbare Lösungsansätze dargelegt. So könnte man zum einen auf relativ einfache Weise und mit überschaubaren Kosten die bisher als Turn- und Festhalle genutzte Gemeindehalle für eine temporäre Unterbringung dieser, und auch für die in diesem Jahr neu aufzunehmenden Personen nutzen, alternativ käme auch die Aufstellung von Wohnmodulen im Bereich der Gemeindehalle bzw. des Heges in Betracht. In der damaligen Aussprache hat sich eine überwiegende Mehrheit des Gremiums gegen die Belegung der Gemeindehalle ausgesprochen und die Verwaltung mit der Angebotseinholung von einer zu errichtenden Anlage in Modulbauweise beauftragt. Dieser Auftrag wurde ausgeführt und solch ein Angebot für die Unterbringung von bis zu 12 Personen zur Unterbringung in Wohnmodulen auf der der Gemeinde Altdorf gehörenden Fläche am Heges (visavis der Gemeindehalle) für einen begrenzten Zeitraum wurde von der Verwaltung eingeholt und an diesem Abend erläutert. Auf den mittels einer Unterschriftenaktion geäußerten Protest der dortigen Anlieger, welcher den Ratsmitgliedern weitergeleitet worden ist, wies Bürgermeister Kälberer ebenfalls nochmals hin.
Des Weiteren berichtete Bürgermeister Kälberer auch auf die mittlerweile etwas positiveren Rückmeldungen aus der Mitte der Bevölkerung hinsichtlich der weiter bekannt gemachten Appelle doch leer stehende Häuser oder Wohnräume der Gemeindeverwaltung Altdorf zur Anmietung zu überlassen. Hier ist man in mehreren Gesprächen sichtbar weitergekommen, sodass sich auf diesem Wege eine Lösung abzeichnet.
In der Aussprache hierzu wurde deutlich, dass alle Ratsmitglieder die deutlich bessere Lösung in der Anmietung von Bestandsgebäuden sehen und haben daher die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Mietverträge weiterhin abzuschließen, sodass zumindest zum jetzigen Zeitpunkt sowohl von der Anmietung von einer Anlage in Modulbauweise als auch die Nutzung der Gemeindehalle zur temporären Unterbringung von Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen verzichtet werden kann.
Anschaffung eines Streusalzsilos
Bereits im Rahmen der Mittelbedarfsanmeldung für den Haushalt 2025 wurde die Anschaffung eines Salzsilos für den kommunalen Winterdienst beantragt. Vertiefend sind die Ratsmitglieder hierüber in der Gemeinderatssitzung am 14.1.2025 nach einer vor Ort erfolgten Besichtigung informiert worden und haben nach Aussprache der Anschaffung solch eines Salzsilos zur besseren Handhabung des Winterdienstes und damit verbunden auch der Freiräumung einer Teilfläche des Bauhofareals grundsätzlich zugestimmt. Bauhofleiter Herr Veith hat die beiden für den örtlichen Bauhof geeigneten und einsetzbaren Streusalzsiloangebote eingeholt und eine Bewertung vorgenommen. Die Auswirkungen auf den Klimaschutz sind positiv, da zukünftig mit dem neuen Salzsilo kein weiteres Fahrzeug zur Beladung des Salzsteuer eingesetzt werden muss.
Gemeinderat Christoph Wenzelburger wies auf die im Angebot enthaltene zusätzliche Option der farblichen Versiegelung hin. Aufgrund der hiermit verbundenen zusätzlichen Kosten und des überschaubaren Mehrwertes präferiert weder der Bauhof noch die Verwaltung diese zusätzliche Leistung. Im Anschluss hieran wurde dann der Beschaffungsauftrag erteilt.
Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) die erforderlichen Arbeiten zur Einberufung einer Jagdgenossenschaftsversammlung in Auftrag zu geben und das hiermit verbundene Angebot von der Firma GeoCockpit UG anzunehmen.
Basierend auf dem im Jahr 2015 in Kraft getretenen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) und der hiermit verbundenen Verpflichtung der Einberufung einer Jagdgenossenschaftsversammlung hat die Gemeindeverwaltung Altdorf im Jahr 2021 hierzu erste Vorbereitungen für solch eine Versammlung, spätestens im Jahr 2022 getroffen. Aufgrund der dann im März 2022 eingetretenen Pandemie und deren Folgen wurde dieses Vorhaben ausgesetzt. Nunmehr ist aber in diesem Jahr diese gesetzliche Verpflichtung umzusetzen, zumal im März 2026 der vorhandene Jagdpachtvertrag endet. Aufgrund der vorgenannten Rechtsvorschrift muss die vorhandene Satzung der Jagdgenossenschaft Altdorf neu gefasst werden. Diese Satzung kann jedoch nur durch eine einberufene Jagdgenossenschaftsversammlung beschlossen werden. Dies setzt wiederum voraus, dass eine Jagdgenossenschaftsversammlung rechtsfehlerfrei einberufen werden muss, was jedoch nur dann möglich ist, wenn ein aktuelles Jagdkataster dieser Einberufung zu Grunde liegt. Für die Erstellung solch eines Jagdkatasters sowie die Unterstützung bzw. Begleitung einer Jagdgenossenschaftsversammlung ist ein geeignetes Büro einzuschalten und insoweit hat die Verwaltung hierzu ein Angebot, welches den Ratsmitgliedern zugegangen ist, eingeholt. Dieser Vorgehensweise stimmten die Ratsmitglieder zu und beauftragten die Verwaltung mit der Durchführung solch einer Jagdgenossenschaftsversammlung.