Gemeinde Zimmern ob Rottweil
Gemeinde Zimmern ob Rottweil
78658 Zimmern ob Rottweil
Aus den Rathäusern

Aus dem Gemeinderat am Dienstag, 08.04.2025

1. Vereidigung und Verpflichtung von Bürgermeisterin Carmen Merz Das Kommunal- und Prüfungsamt des Landratsamtes Rottweil hat mit Schreiben vom...
Frau Merz und Herr Weber
Frau Merz und Herr WeberFoto: Klingler

1. Vereidigung und Verpflichtung von Bürgermeisterin Carmen Merz

Das Kommunal- und Prüfungsamt des Landratsamtes Rottweil hat mit Schreiben vom 20.03.2025 den Wahlprüfungsbescheid erlassen und damit die Bürgermeisterwahl vom 23.02.2025, mit der Frau Bürgermeisterin Carmen Merz auf die Dauer von 8 Jahren zur Bürgermeisterin der Gemeinde Zimmern o.R. gewählt wurde, für gültig erklärt. Vom Gemeinderat wurde in der Sitzung am 18.03.2025 Herr Timo Weber (1. Bürgermeister-Stellvertreter) gewählt, um die Vereidigung und Verpflichtung von Bürgermeisterin Carmen Merz in der Sitzung vorzunehmen.

Bürgermeisterin Merz legte in der Sitzung den Amtseid erneut ab. Frau Merz bedankte sich für das Vertrauen und betonte, dass dies nicht selbstverständlich sei. Sie weiß das Vertrauen zu schätzen. Auch auf die kommenden Herausforderungen ging Frau Merz ein. Diese werden immer vielschichtiger und komplexer, so Merz. Bei der Komplexität der Entscheidungen gibt es häufig kein richtig oder falsch. Es geht darum, richtige Lösungen zu finden, die für alle tragfähig sind. Oftmals müssen Kompromisse gefunden werden. Auch wenn manche Entscheidungen schwieriger sind, ist Frau Merz zuversichtlich, dass gemeinschaftlich der richtige Weg gefunden werden kann. Frau Merz betonte, dass die Zukunft Zimmerns nicht von ihr alleine gemacht wird. Bürgermeisterin Merz freut sich auf die weitere offene, respektvolle und konstruktive Zusammenarbeit im Gremium.


2. Bürgerfragen

Es lagen keine Bürgerfragen vor.

3. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Es lagen keine Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung vor.

4. Beschlussfassung

4.1.1. Neubau Einfamilienhaus mit Garagen

Zimmern, Flozbrunnen 26, Flst. 1010/26

Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach dem Bebauungsplan „Zimmern-Ost Teil IV“.

Es liegen Befreiungen vor. In der Vergangenheit wurden bereits Befreiungsanträge bezüglich Wandhöhen-Überschreitungen zugestimmt.

Das Gremium stimmte den Befreiungen einstimmig zu und erteilte das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

4.1.2. Neubau Außentreppe; Teilabbruch Garage
Zimmern, Spittelhöfe 1, Flst. 42/3

Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben liegt innerorts von Zimmern und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich ein.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

4.1.3. Erweiterung Gastraum, Erweiterung der Drive-Fenster, Einbau barrierefreies WC; Erweiterung der Drive-Spur zu einer Dual-Lane, Stellplätze, Containerplatz
Zimmern, Flözlinger Straße 57, Flst. 1828

Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach dem Bebauungsplan „Industriegebiet II, 1. Änderung“. Es liegt eine Befreiung vor.

Das Gremium stimmte der Befreiung einstimmig zu und erteilte das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

4.1.4. Einrichtung Trümmerübungsgelände "Altes Klärwerk"; Errichtung zweier Container als Lager- und Trainingscontainer
Flözlingen, Breite Egert, Flst. 1888/2

Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 BauGB. Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Ziffer 4 BauGB liegt vor.

Das Gremium erteilte einstimmig das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

4.1.5. Bauvoranfrage: Abbruch bestehendes Gebäude;
Neubau Mehrfamilienhaus mit 14 Wohnungen und Tiefgarage mit 16 Stellplätzen
Zimmern, Hauptstraße 21, Flst. 155

Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach dem Bebauungsplan „Waagrain III, 1.- Änderung“. Zum o. g. Bauvorhaben liegt ein Antrag auf Bauvorbescheid gemäß § 57 LBO vor. Es liegen Befreiungen vor. Ein Ratsmitglied verließ wegen Befangenheit den Sitzungstisch.

Nach einer intensiven Diskussion stimmte der Gemeinderat über die Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wie folgt ab und erteilte mehrheitlich das Einvernehmen nach § 36 BauGB.

1. Die Überschreitung der Baugrenze und Baulinien zur Hauptstraße und zur Horgener Straße um je 3 m wurde bei 2 Gegenstimmen, 1 Enthaltung mit 22 Stimmen dafür mehrheitlich beschlossen.

2. Die Überschreitung der Anzahl der Vollgeschosse: 3 anstelle 2 und zusätzliches Dachgeschoss wurde bei 10 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen und 13 Stimmen dafür mehrheitlich beschlossen.

3. Eine andere Dachform: Flachdach anstatt Satteldach wurde mit 2 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen und 21 Stimmen dafür mehrheitlich beschlossen.

5. Information zur Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplans Zimmern o.R. (4. Runde)

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 24.10.2023 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans mit den neuen Verkehrszahlen und der aktualisierten Umgebungslärmkarte der LUBW beschlossen. Die Verwaltung hat im Jahr 2024 das Büro Modus Consult Gericke GmbH & Co. KG mit der Überprüfung des Lärmaktionsplans in der sogenannten vierten Runde beauftragt. Den derzeitigen Lärmaktionsplan (3. Runde) finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Zimmern o.R. unter folgendem Link: zimmern-or.de/kommunales-wohnen/bauen-wohnen/laermaktionsplan/. Herr Gericke erläuterte die Thematik und stellte die Änderungen in der Sitzung vor.

Das beauftragte Büro hat die nötigen Berechnungen für die Gebäudelärmpegel auf Basis der Verkehrszahlen aus dem IN•KOM Südwest Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2023 auch für die Ortsdurchfahrt Zimmern und die Ortsdurchfahrten Horgen, Flözlingen und Stetten erstellt. Die Pläne der 3. Runde wurden auf Basis der RLS 90 berechnet, die nun vorliegenden Berechnung erfolgt auf Basis der RLS-19. Beide Berechnungsverfahren unterscheiden sich grundlegend, weshalb eine Vergleichbarkeit zwischen den beiden Plänen nicht ohne weiteres gegeben ist. Maßgeblich für die Betrachtung der Lärmbetroffenheit sind die „Auslösewerte“ von über 65 dB(A) tags und über 55 dB(A) nachts. Oberhalb der Werte von 67 dB(A) und 57 dB(A) (Tag/Nacht), reduziert sich das Ermessen der Straßenverkehrsbehörde entsprechend den Vorgaben des aktuellen Kooperationserlass Lärmaktionsplanung Baden-Württemberg hin zur grundsätzlichen Pflicht zur Anordnung bzw. Durchführung von Maßnahmen auf den betroffenen Straßenabschnitten. Diese Regelung ist neu und wird daher erstmals im Lärmaktionsplan der Gemeinde Zimmern o.R. aufgenommen. Auf Basis der Faktenlagen wird nach den Berechnungsvorschriften der BEB (ebenfalls neue Vorschrift) festgestellt, welche Einwohnermengen davon betroffen sind. Bereits beim Lärmaktionsplan der 3. Runde wurden von den anordnenden Behörden nicht alle Maßnahmen vollumfänglich angeordnet. Die Verwaltung hofft nun, dass auf Basis der neuen Berechnungen in Verbindung mit den strengeren Vorgaben des Kooperationserlasses sowie der StVO die im Lärmaktionsplan dargestellten Maßnahmen umgesetzt werden können. Die Träger der Straßenbaulast und auch die Verkehrsbehörde haben stets einen Ermessensspielraum, daher erhält die Gemeinde keine Garantie, dass alle Maßnahmen umgesetzt werden können.

In den Ortsteilen liegen aufgrund verschiedener verkehrs- und topografischer Begebenheiten unterschiedliche Ergebnisse vor. Erstmals ist die Betroffenheit jedoch auch im Ortsteil Stetten ausreichend, um Tempo 30 ganztags in der Allemannenstraße und Lackendorfer Straße ausweisen zu können.

Flözlingen:

In der Weilerner Straße und Bergstraße liegt sowohl bei den Tag- als auch bei den Nachtwerten eine sehr große Betroffenheit bei den Auslösewerten vor. Diese Betroffenheit wird bestätigt. Zudem wird angeregt, die Maßnahme zwischen Kaiserstraße und Ortsschild entsprechend zu erweitern. Im Bereich der Eschacher Straße und Stettener Straße wurden ebenfalls die Auslösewerte für die Nachtzeiträume bestätigt. Durch die geänderte Berechnungsmethode ist zudem eine größere Ausweisung für Tempo 30 ganztags vorgesehen. Diese umfasst folgende Abschnitte: Eschachstraße: zwischen Ortsschild und Einmündung Stettener Straße sowie Stettener Straße: zwischen Einmündung Eschachstraße und Ortsschild.

Horgen:

Richtung Niedereschach auf der Niedereschacher Straße zwischen Ortseingang und Eschachbrücke gibt es eine sehr große Lärmbetroffenheit. Die Tagwerte wurden bestätigt, und auch die Betroffenheit im Nachtzeitraum liegt vor. Auch in der Talstraße und der Zimmerner Straße liegt eine ganztägige Betroffenheit vor. Daher wird folgende Ausweisung empfohlen: Zimmerner Straße: ab Ortsschild bis Hausnummer 42 (danach besteht bereits Tempo 30), Talstraße: ab Ortsschild bis Einmündung Zimmerner Straße sowie in der Niedereschacher Straße: ab Einmündung Zimmerner Straße bis Ortsschild. Im Bereich der Niedereschacher Straße ab Einmündung Wildensteiner Straße bis Hausnummer 30 wird zudem eine Fahrbahnsanierung dringend angeraten.

Stetten:

In Stetten war im letzten Lärmaktionsplan keine ausreichende Betroffenheit vorhanden. Nach derzeitigen Berechnungen liegt jedoch eine ganztägige Betroffenheit für Tempo 30 ganztags in folgenden Bereichen vor: Alemannenstraße: zwischen Ortsschild und Kreuzung Lackendorfer Straße sowie Lackendorfer Straße: zwischen Ortsschild und Kreuzung Alemannenstraße.

Zimmern:

In Zimmern ist in der Horgener Straße zwischen Kreisverkehr „Gasthof Adler“ und dem Gebäude Horgener Straße 8 sowie von genanntem Kreisverkehr auf der Hauptstraße Richtung Ortseingang (Steinhäusle) bei vielen Gebäuden eine Überschreitung der Auslösewerte für die Nacht. Daher wurde hier Tempo 30 nachts angeordnet. Die neueste Berechnung ergab nun auch hier eine ausreichende Betroffenheit ganztags. Zudem soll auch das Tempo 30 ganztags in der Rottweiler Straße ausgeweitet werden. Somit ergibt sich nachfolgender Maßnahmenbereich: Rottweiler Straße: ab Ortsschild bis Einmündung Turmweg (dann bestehendes Tempo 30), Hauptstraße: Ortsschild bis KVP Hauptstraße (Adler Kreisverkehr) sowie Horgener Straße: ab KVP Hauptstraße bis Ortsschild. Auch der Einbau von lärmoptimiertem Fahrbahnbelag wird für den Abschnitt ab KVP Hauptstraße bis Rottweiler Straße Hausnummer 5 vorgeschlagen.

Diese Maßnahmen fließen nun in den Entwurf des Lärmaktionsplans ein. Durch die Ortschaftsräte ist ein Empfehlungsbeschluss zu fassen. Durch den Gemeinderat ist danach ein Aufstellungsbeschluss (geplant am 06.05.2025) für die Erstellung eines qualifizierten Lärmaktionsplans zu fassen. Sowie ein Beschluss über die vorgesehenen Maßnahmen. Anschließend ist die öffentliche Auslegung mit Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Das Verfahren zur Aufstellung endet im Idealfall mit der Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen und Beschluss des Lärmaktionsplans durch den Gemeinderat. Anschließend ist bei den jeweiligen Straßenbaulastträgern und Verkehrsbehörden die Umsetzung zu besprechen.

Das Gremium nahm den Tagesordnungspunkt 5 vorab zur Kenntnis. Die Beschlussfassung findet wie oben genannt voraussichtlich am 06.05.2025 statt.

6. Ausbau "Mühlhöfle" - Festlegung der Ausbauvariante

Im Jahr 2025 soll der Straßenabschnitt „Mühlhöfle“, zwischen Einmündung „Immelwiesen“ bis zur Hansjakobstraße ausgebaut werden. Nachdem ein Grunderwerb zur Verbreiterung des bislang vorhandenen Gehwegs durchgängig nicht möglich ist, hat das Planungsbüro 3 Varianten (Einbahnverkehr/ Begegnungsverkehr) für den Ausbau der Straße entwickelt. Herr Seibold und Herr Rikken vom Büro Gfrörer Ingenieure stellten die Planungen in der Sitzung vor. Ein Ratsmitglied verließ den Sitzungstisch aufgrund Befangenheit.

Am 2. April fand ein Vor-Ort-Termin mit den Anliegern statt. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse/Anregungen wurden ebenfalls in der Sitzung vorgestellt. Eine Vergabe der Arbeiten ist für die GR-Sitzung am 3. Juni 2025 geplant. Die Maßnahme soll in diesem Jahr fertig gestellt werden.

Mittel im Haushaltsplan:

Straßenbau(541001.4212): 410.000 €

Kanal(5380.4212): 240.000 €

Wasser(EigB 5330): 130.000 €

Nach einem kurzen Meinungsaustausch stimmte der Gemeinderat wie folgt ab:

Dem Ausbau "Mühlhöfle" mit dem Lageplan Variante 2A / Begegnungsverkehr und Gehweg wurde einstimmig, bei 1 Enthaltung zugestimmt.

7. Vorstellung Energiebericht 2023

Der Energiebericht 2023 wurde von Frau Ulrike Vogelsang (Energiemanagement) in der Sitzung vorgestellt. Die Stelle Energiemanagement wird zu 70 % gefördert, ebenso werden verschiedene Dienstleistungen, Aufträge und Gegenstände zur Optimierung der Erfassung der Verbrauchswerte zu 70 % gefördert.

Im ersten Energiebericht geht es hauptsächlich um die Verbrauchsdatenerfassung. Die nächsten Schritte sind die Gebäudeanalysen, Nutzungsoptimierung, Maßnahmenplanung, Benchmarking und die Darstellung von Energiesparprojekten.

Die Gemeinde Zimmern hatte im Jahr 2023 einen Stromverbrauch von insgesamt 798 MWh, hierin ist der selbsterzeugte Strom enthalten (selbsterzeugt wurden 114 MWh, davon wurden 31 MWh selbst verbraucht, das entspricht 3,9 %). Im Vergleich zum Vorjahr 2022 mit 851 MWh entspricht dies einer Reduzierung des Stromverbrauchs von 7 %. Und das, obwohl 2023 ein stark erhöhter Bedarf an Asylunterkünften hinzugekommen ist. Von 2022 auf 2023 wurden 8 Objekte zusätzlich angemietet bzw. erworben, hierdurch kommt es zu der überproportionalen Erhöhung des Strombedarfs bei Asylunterkünften in der Gemeinde. Der Strombedarf der Asylunterkünfte stieg von 68 MWh in 2022 auf 134 MWh in 2023. Vergleicht man die Jahre 2023 und 2022 ohne die Asylunterkünfte, konnte die Gemeinde eine Einsparung von 125 MWh erreichen, was eine Reduzierung von 18 % bedeutet.

Im Vergleich zum Vorjahr konnten durch den Ausbau der LED Beleuchtung fast 60 MWh bei der Straßenbeleuchtung eingespart werden. Das entspricht einer Einsparung von 24 % zum Vorjahr. Die Gemeinde Zimmern hatte einen gesamt bereinigten Wärmeverbrauch im Jahr 2023 von 1,452 GWh. Dies entspricht einer Erhöhung von 20,6 % zum Vorjahr mit 1,204 GWh. Betrachtet man die Verbräuche ohne Asylunterkünfte, konnte eine Reduzierung von 2,5 % (28 MWh) erreicht werden. Die Gemeinde Zimmern hatte im Jahr 2023 einen gesamten Wasserverbrauch von 5.787 m³. Dies entspricht einer Erhöhung von 20,3 % zum Vorjahr mit 4.810 m³. Betrachtet man die Verbräuche ohne Asylunterkünfte, konnte eine Reduzierung von 23 % (775 m³) erreicht werden. Der Gaspreis stieg von 6 Cent (2022) auf 18 Cent (2023). Der Strompreis stieg von ca. 19 Cent auf ca. 40 Cent. Der selbsterzeugte BHKW Strom stieg auf Grund der Gaspreise von -32 Cent im Jahr 2022 (die selbsterzeugten Stromkosten waren noch negativ aufgrund der Einspeisevergütung), auf +19 Cent im Jahr 2023 auf Grund der stark gestiegenen Gaspreise. Der Energiebericht 2024 soll voraussichtlich im Oktober 2025 fertiggestellt werden.

Das Gremium nahm den Tagesordnungspunkt 7 zur Kenntnis.

8. Vergabe der Kanalsanierungsarbeiten in Zimmern o.R. (Zi. 07/2025)

Die Gemeinde Zimmern plant die Kanalsanierung in Zimmern o.R. und den Ortsteilen Flözlingen und Stetten auf einer Gesamtlänge von ca. 3.625 m. Gemeinsam mit den beauftragten Gfrörer Ingenieuren, Hohenzollernweg 1, 72186 Empfingen wurden die Arbeiten ausgeschrieben. Die obengenannten Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Kostenberechnung: 392.106,49 €. Zum Submissionstermin am 25.03.2025 wurden elf Angebote fristgerecht eingereicht. Nach formaler Prüfung der Angebote gemäß VOB A, § 16 sind alle Angebote zu werten.

Die Prüfung ergab folgendes Bild:

BieterGesamtsumme brutto

Wirtschaftlichstes Angebot:

Firma Pfaffinger Rohrnetz -& Sanierungstechnik GmbH aus

72202 Nagold

312.644,18 €
Anzahl abgegebener Angebote:11
Preisspanne:

Günstigstes Angebot

312.644,18 €

Teuerstes Angebot

437.585,61

Mittel im Haushaltsplan (5380.4212):400.000 €

Auftragssumme: 312.664 €

Ingenieurhonorar (voraussichtlich):46.000 €

Planabweichung:- 41.336 € Ersparnis (voraussichtlich)

Die Kanalsanierungsarbeiten wurden einstimmig an die Firma Pfaffinger Rohrnetz -& Sanierungstechnik GmbH aus Herrenberger Straße 54,72202 Nagold vergeben. Die Vergabesumme beträgt 312.644,18 €

9. Erneuerung der Druckerhöhungsanlage in Stetten-Zierenberg

Über den Jahreswechsel 2024/2025 hatte der Eigenbetrieb Wasserversorgung Zimmern o.R. laufend Probleme mit der Druckerhöhungsanlage in Stetten Zierenberg. Die Anlage ist mehrfach ausgefallen.

Zur Fehlersuche wurde ein Unternehmen beauftragt, welches den Fehler vor Ort gesucht hat. Eine wirtschaftliche Reparatur ist nicht mehr möglich, weshalb ein außerplanmäßiger Ersatz besorgt werden muss. Die Druckerhöhungsanlage wurde im Jahr 2001 installiert, im Jahr 2014 von der Firma Rottler Pumpen- und Motoren-Service GmbH erneuert. Es wurde ein Angebot der Firma Rottler Pumpen- und Motoren-Service GmbH eingeholt. Die Kosten für den Kauf einer neuen Pumpe und deren Installation belaufen sich auf 18.078,72 €. Auch wenn die Kosten im Haushalt nicht berücksichtigt wurden, ist es notwendig, diese Pumpe zu ersetzen. Die Kosten für die ständigen Reparaturen der Pumpe und der sich verschlechternde Zustand der Pumpe machen einen Austausch erforderlich, da sonst die nötige Löschwasserversorgung nicht gewährleistet werden kann. Im Haushaltsplan stehen beim Eigenbetrieb Wasserversorgung für den laufenden Unterhalt 55.000 € zur Verfügung (auch Verbuchung unvorhergesehener Maßnahmen). Derzeit ist noch nicht absehbar, ob das volle Budget benötigt wird, dennoch soll vorsorglich die Bewilligung der außerplanmäßigen Mittel in Höhe von ca. 18.100 € gemäß §5 Abs. 2 Nr. 2.3 Hauptsatzung vom Gemeinderat beschlossen werden.

Der Gemeinderat hat die Anschaffung der neuen Pumpe für die Druckerhöhungsanlage Zierenberg einstimmig beschlossen und beauftragt die Firma Rottler Pumpen- und Motoren-Service GmbH zum Angebotspreis von 18.078,72 € mit der Durchführung der nötigen Arbeiten. Den außerplanmäßigen Ausgaben wurde zugestimmt und die Mittel dem Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Betriebsjahr 2025 zur Verfügung gestellt.

10. Vergabe Sanitärinstallationen für das Objekt Unterbergstraße 27

Die Gemeinde Zimmern plant die Sanierung der Flüchtlingsunterkunft in der Untergerbstraße 27 in Horgen in Eigenregie. Die obengenannten Arbeiten wurden am 17.02.2025 beschränkt ausgeschrieben (6 Unternehmen). Kostenberechnung Stand Januar 2025: 65.000,00 €. Zum Submissionstermin am 05.03.2025 wurde keinAngebot fristgerecht eingereicht. Daher hat das Bauamt den interessierten Bietern (3 Unternehmen) eine Fristverlängerung bis zum 28.03.2025 gewährt. Zu diesem Termin lagen zwei Angebote vor, welche formal in die Wertung genommen werden konnten.

Die Prüfung ergab folgendes Bild:

BieterGesamtsumme brutto

Wirtschaftlichstes Angebot:

Firma H. Maurer GmbH&Co.KG

aus 78713 Schramberg Sulgen

62.647,84 €
Anzahl abgegebener Angebote:2
Preisspanne:

Günstigstes Angebot

62.647,84 €

Teuerstes Angebot

67.757,11 €

Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan in Höhe von 970.000 € beim Produkt 314007 Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber eingestellt.

Die Sanitärarbeiten wurden einstimmig an die Firma H. Maurer GmbH & Co.KG, aus 78713 Schramberg vergeben. Die Vergabesumme beträgt 62.647,84 €.

11. Zwischenbericht zum Vollzug des Haushaltsplans 2025 bis 31.03.2025

Zahlungsmittelbestand:1.815.439 €

Kündigungsgeld (35 Tage):4.000.000 €

Verbindlichkeiten aus Krediten:748.678 €

Zum Ende des ersten Quartals sind üblicherweise viele Zahlen noch nicht aussagekräftig. Die Unsicherheiten, gerade was die Gewerbesteuereinnahmen anbetrifft, sind bekannt.

Das Gremium nahm den Tagesordnungspunkt 11 zur Kenntnis.

12. Annahme von Spenden und Zuwendungen - 1. Quartal 2025

In Bezugnahme auf § 78 Abs. 4 GemO und die am 22. November 2006 erlassene Dienstanweisung über die Annahme und die Behandlung von Spenden und Sponsoring durch die Gemeinde Zimmern ob Rottweil ist der Gemeinderat für die Annahme von Spenden zuständig. Alle angedienten Spenden dienen der Unterstützung kommunaler Einrichtungen, die gemeinnützige Verwendung wird bestätigt.

Die angedienten Spenden in Höhe von 1.250,00 € wurden vom Gremium einstimmig angenommen.

13. Besetzung Arbeitskreis "Haushalt"

Folgende Gremiumsmitglieder wurden für die Mitarbeit im Arbeitskreis „Haushalt“ vorgeschlagen: Frau Engler, Herr Schobel, Herr Praglowski, Herr Schlesier und Herr K. Scherfer.

Das Gremium stimmte dem Vorschlag einstimmig zu.

14. Bekanntgaben und Verschiedenes

14.1. Überwachung ruhender Verkehr

Ab kommender Woche wird der ruhende Verkehr in der Ortsmitte überwacht. Die nächsten 14 Tage wird vorerst ein Hinweis für Falschparker am Fahrzeug angebracht. Danach werden mehrmals wöchentlich Kontrollen durchgeführt und falschparkende Fahrzeuge an das Landratsamt zur Ahndung weitergeleitet. Dadurch soll sich die Situation in der Ortsmitte verbessern.

14.2. Zuschuss Kita Zimmern-Ost

Die Gemeinde Zimmern o.R. erhält einen Zuschuss in Höhe von 235.400 € für den Bau der Kita Zimmern-Ost/ Kita Rotkehlchen über das Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung.

283.000 € wurden über die KfW und 550.000 € über den Ausgleichsstock finanziert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 4.038.000 €, somit sind Eigenmittel in Höhe von ca. 3.000.000 € zu leisten.

15. Anfragen

Aus der Mitte des Gremiums wurden folgende Anfragen gestellt:

15.1. Halbjährliche Einladung des Schulleiters der GWRS Zimmern o.R. in die Gemeinderatssitzung

Ein Ratsmitglied stellte im Namen der CDU-Fraktion den Antrag, den Schulleiter Herrn Hofelich künftig halbjährlich zur regelmäßigen Berichterstattung in die Gemeinderatssitzung einzuladen.

Bei 3 Enthaltungen wurde dem Antrag einstimmig zugestimmt.

15.2. Feinbelag Immelwiesen

Die Arbeiten in der Straße Immelwiesen sind nun fast abgeschlossen. Einige Unklarheiten in Bezug auf die Zufahrten müssen noch geklärt werden, so ein Ratsmitglied.

Hier finden demnächst die abschließenden Abstimmungen mit dem zuständigen Ingenieur statt, so Weiss.

15.3. Grundstücksverkauf Rathausstraße über Ebay Kleinanzeigen

Das Grundstück ggü. des Rathauses wurde für 2,1 Mio. über Ebay Kleinanzeigen zum Verkauf eingestellt.

15.4. Belagsarbeiten Tannwald

Ein Ratsmitglied fragte an, ob die Baumaßnahme im Tannwald regelmäßig überwacht wird, da Bedenken bezüglich der ordnungsgemäßen Ausführung bestehen.

Die Maßnahme wird nicht von der Gemeinde durchgeführt, allerdings handelt es sich um einen Gemeindeweg. Dies werde man beobachten, so Weiss.

15.5. Fehlender Feinbelag aufgrund Glasfaserausbau

Es wurde bemängelt, dass die Arbeiten des Glasfaserausbaus an den Gehwegen oftmals nicht abgeschlossen werden und es durch fehlenden Feinbelag Stolperstellen gibt.

Dieses Problem ist landkreisweit bekannt. Die Verwaltung wird dies jedoch nochmals weitergeben.

15.4. Leerrohre Mühlhöfle

Ein Ratsmitglied erkundigte sich, ob Leerrohre im Mühlhöfle für den Glasfaserausbau vorgesehen werden.

Dies wurde bestätigt. Man hofft, dass die zuständige Firma noch vor Abschluss der Maßnahme tätig werden kann.

Leonie Gapp, Schriftführerin

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Zimmern ob Rottweil
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2025

Orte

Zimmern ob Rottweil

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