Es lagen keine Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung vor.
2.1.1. Antrag auf Bauvorbescheid: Neubau Einfamilienwohnhaus
Horgen, Parkstraße 29, Flst. 156/13
Die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach dem Bebauungsplan „Hanfgarten III“. Es liegen Befreiungen vor.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB und stimmte den Befreiungen einstimmig zu.
2.1.2. Befreiungsantrag: Überschreitung der First- und Traufhöhe
Flözlingen, St. Galler Weg, Flst. 200/24
Die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach dem Bebauungsplan „Glaffenäcker III, 1. Änderung“. Es ist eine Befreiung erforderlich.
Der Gemeinderat stimmte einer Überschreitung der Traufhöhe von 0,75 m und Firsthöhe von 0,08 m einstimmig zu.
2.2.1. Neubau Zweifamilienhaus mit Doppelgarage
Zimmern, Auf Heiden 4, Flst 1079/6
Die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach dem Bebauungsplan „Zimmern-Ost Teil IV“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.
2.2.2. Errichtung Carport
Horgen, Haldenstraße 24, Flst. 1228/19
Die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach dem Bebauungsplan „Haldenstraße Änderung und Erweiterung“. Die Untere Baurechtsbehörde ist für bauordnungsrechtliche Entscheidungen zuständig und wird hier eine Befreiungsentscheidung nach § 23 Abs. 5 BauNVO treffen.
- Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- Entwurfsfeststellung und Offenlagebeschluss
Bürgermeisterin Merz begrüßte zum Tagesordnungspunkt 3 Herr Dipl.-Ing. Rainer Christ vom Büro „BIT Ingenieure AG.
Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Zimmern, nördlich der Bundesstraße B 462 (Rottweil-Schramberg) und westlich der verlängerten Erschließungsstraße „Teufenwiese“. Im Osten befindet sich in unmittelbarer Nähe die Gemarkung zur Stadt Rottweil; nordöstlich schließt sich ein Waldgrundstück an.
Anlass der Planung ist der Antrag der Fa. Solarcomplex AG für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Grundstücken Flst. 341 und 342, Lagebezeichnung „Vor dem Eichwäldle“ am nordöstlichen Gebietsrand im Kernort Zimmern. Aktuell wird die Fläche als landwirtschaftliche Ackerfläche genutzt. Ein privater Investor beabsichtigt auf einer Gesamtfläche von ca. 2,53 ha die Erzeugung regenerativer Energie. Die PV-Anlage ist mit einer Leistung von 2,7 Megawatt (MW) geplant. Sie dient der Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie, welcher in das öffentliche Stromnetz eingespeist und frei vermarktet werden soll. Es ist die Ausweisung eines Sondergebiets (SO) mit der Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaikanlage“ geplant.
Das frühzeitige Beteiligungsverfahren wurde in der Zeit vom 22.02.2023 bis 31.03.2023 durchgeführt. Herr Christ erläuterte die eingegangenen Stellungnahmen und stellte die entsprechenden Abwägungsvorschläge vor. Es ergaben sich folgende Hauptänderungspunkte:
- Festsetzung von Blendschutz auf der Ost-, Süd- und Westseite des Plangebiets
- Ergänzung um ein Blendschutzgutachten
- Anpassung des zeichnerischen Teils aufgrund einer geänderten Modulbelegung, um die Ausnutzung des Geländes zu erhöhen
- Festsetzung eines Gebäudes zur Speicherung der Energie im zeichnerischen Teil
- Ergänzung des Umweltberichts um zusätzliche faunistische Begehungen
Über die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde entsprechend der vorgestellten Abwägungsliste entschieden. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet „Solarpark Eichwäldle“ und die örtlichen Bauvorschriften vom 10.12.2024 wurden vom Gremium festgestellt. Das Gremium hat die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB mehrheitlich, bei 3 Gegenstimmen beschlossen.
- Beschluss über die Höhe der Gebühren für die Wasserversorgung 2025 / 2026
- Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) - Satzungsbeschluss
Wasserpreis 2012 bis 2014: 2,12 €/m³ (netto)
Wasserpreis 2015/2016: 2,33 €/m³ (netto)
Wasserpreis 2017/2018: 2,30 €/m³ (netto)
Wasserpreis 2019/2020: 2,32 €/m³ (netto)
Wasserpreis 2021/2022: 2,21 €/m³ (netto)
Wasserpreis 2023/2024: 2,23 €/m³ (netto)
Die Wasserverkaufsmengen wurden für den Kalkulationszeitraum aufgrund der Abrechnung 2023 (Verkaufsmenge: 270.498 m³) nach unten korrigiert (2025: 275.000 m³ und 2026: 278.000 m³). Für das Jahr 2023 wurde in der letzten Kalkulation noch mit 285.000 m³ bzw. für das Jahr 2024 mit 286.000 m³ kalkuliert. Diese Reduzierungen der Verkaufsmengen bei höheren Betriebskosten wirken sich auf die Höhe der Gebühr aus. Zudem wirken sich die Investitionen, wie der Bau der Druckerhöhungsanlage (Betriebssicherheit) und die Ausbaumaßnahmen „Immelwiesen“ und „Mühlhöfle“, auf die Höhe der Abschreibungen aus.
Vorgeschlagener Wasserpreis:2,64 €/m³ (netto) für die Jahre 2025 und 2026
Erhöhung Wasserpreis:0,41 €/m³
Konzessionsabgabe:68.000 €
„Mindest“-Jahresgewinn:16.000 € für das Jahr 2025
Das Gremium stimmte dem folgenden Beschlussvorschlag bei 6 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich zu.
1. Der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation Stand Dezember 2024 wird zugestimmt.
2. Die Gemeinde Zimmern ob Rottweil beabsichtigt, weiterhin Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur Wasserversorgung zu erheben.
3. Die Gemeinde Zimmern ob Rottweil wählt als Bemessungsmaßstab den Maßstab Frischwassermenge in der Ausgestaltung der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg aus.
4. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem Zeitraum von zwei Jahren berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die Wirtschaftsplanansätze des Jahres 2025 sowie die Finanzplanung für 2026 zugrunde.
5. Die Gebührenänderung wird zum 01.01.2025 festgesetzt. Der Wasserzins beträgt ab diesem Zeitpunkt 2,64 €/m³
6. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach §14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In der Gebührenkalkulation wurden nur die Fremdkapitalzinsen eingerechnet. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.
7. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtung, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, wird zugestimmt.
8. Die Ergebnisse der Wasserversorgung aus Vorjahren werden nicht im Rahmen der Gebührenkalkulation ausgeglichen.
9. Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Zimmern o. R. als Satzung.
Die Satzung wurde separat veröffentlicht.
- Beschluss über die Höhe der Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2025 / 2026
- Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) - Satzungsbeschluss
Gebühren 2019/2020: 2,21 € je m³ (SW) 0,32 € je m² (NW)
Gebühren 2021/2022: 3,04 € je m³ (SW) 0,58 € je m² (NW)
Gebühren seit 01.01.2023: 2,87 € je m³ (SW) 0,52 € je m² (NW)
Bereits die letzte Gebührenkalkulation zeigte, dass die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren,
v. a. aufgrund der weiterhin dringend notwendigen Maßnahmen im Bereich der Eigenkontrollverordnung, auf dem jetzigen Niveau liegen werden/müssen. Die Kalkulation für die Jahre 2025 und 2026 wurde vom Fachbüro HEYDER + PARTNER Gesellschaft für Kommunalberatung mbH aus Tübingen in Abstimmung mit der Verwaltung angefertigt.
Die Schmutzwasserverkaufsmengen wurden für den Kalkulationszeitraum aufgrund der Abrechnung 2023 (Verkaufsmenge: 247.581 m³) nach unten korrigiert (2025: 250.000 m³ und 2026: 253.000 m³). In der letzten Kalkulation wurde für das Jahr 2023 noch mit 259.000 m³ bzw. für das Jahr 2024 mit 260.000 m³ kalkuliert. Diese Reduzierungen der Verkaufsmengen bei höheren Betriebskosten wirken sich auf die Höhe der Gebühr aus. Sollten sich die Schmutzwassermengen gegenüber der in der Gebührenkalkulation angenommenen Mengen erhöhen und dadurch eine Kostenüberdeckung entstehen, würde diese bei den nächsten Gebührenkalkulation berücksichtigt und den Gebührenpflichtigen entlasten.
Zum Ausgleich der Vorjahresergebnisse bei Kostenüberdeckung besteht eine rechtliche Verpflichtung. Diese wurden bei der vorletzten Gebührenkalkulation bis einschließlich der Betriebsabrechnung 2019 berücksichtigt. Die Betriebsabrechnungen für die Jahre 2020 bis 2022 werden dem Gemeinderat nach Vorlage und Beschlussfassung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Zimmern ob Rottweil (Frühjahr 2025) und der Jahresabschlüsse für die o. g. Jahre nachgereicht.
ohne Ausgleich der Vorjahre
Schmutzwasserbeseitigung (SW): 3,16 € je m³
Niederschlagswasserbeseitigung (NW): 0,60 € je m²
Folgendem Beschlussvorschlag stimmte das Gremium einstimmig zu:
1. Der vorgelegten Gebührenkalkulation Stand Dezember 2024 wird zugestimmt.
2. Die Gemeinde Zimmern ob Rottweil beabsichtigt, weiterhin Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung zu erheben.
3. Die Gemeinde Zimmern ob Rottweil wählt als Bemessungsmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung und die Wasserversorgung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die bebauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.
4. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem Zeitraum von zwei Jahren berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die Haushaltsplanansätze der Jahre 2025 und 2026 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten der Abwasserbeseitigung auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen.
5. Die Gebührenänderung wird zum 01.01.2025 festgesetzt.
6. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs.3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung wurde die Verzinsung in Höhe von 3,97 % berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.
7. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil, siehe Anlage III).
8. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtung, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, wird zugestimmt.
9. Bei der Abwasserbeseitigung werden im Kalkulationszeitraum 2025/2026 keine Vorjahresergebnisse ausgeglichen.
10. Die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung wird auf 3,16 €/m³ festgesetzt.
Die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung wird auf 0,60 €/m² festgesetzt.
11. Der Gemeinderat beschließt den untenstehenden Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Zimmern o. R. als Satzung.
Die Satzung wurde separat veröffentlicht.
Im Ergebnishaushalt sind folgende Beträge festgesetzt:
Gesamtbetrag ordentliche Erträge810.700 €
Gesamtbetrag ordentliche Aufwendungen794.700 €
Ordentliches Gesamtergebnis: 16.000 €
Als Besonderheit zu den Vorjahren ist die Investition in eine neue Druckerhöhungsanlage in Zimmern und der Bau der Wasserleitung im „Mühlhöfle“ zu nennen.
Der Gemeinderat hat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs "Wasserversorgung Zimmern ob Rottweil" einstimmig beschlossen.
- Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2025 sowie den Stellenplan und den Finanzplan mit Investitionsprogramm 2024 - 2028
- Erlass der Haushaltssatzung
Der Tagesordnungspunkt 7 wurde vor Beginn der Sitzung abgesetzt und auf die Januar-Sitzung vertagt.
- Änderung des Beschlusses über die Festsetzung des Wahltages und des Tags der etwaigen Neuwahl
- Änderung des Beschlusses über die Festsetzung des Endes der Einreichungsfrist (Bewerbungen)
- Änderung des Beschlusses über den Tag der Kandidatenvorstellung
In der Gemeinderatssitzung am 15.10.2024 wurde der Wahltag auf den 09.03.2025 festgelegt. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 wurde in der Gemeinderatssitzung am 12.11.2024 die Zusammenlegung der beiden Wahlen vorgeschlagen. Die Verwaltung wurde vom Gremium beauftragt, die entsprechenden Beschlüsse zur Verlegung des Wahltages auf den 23.02.2025 und der Neufestsetzung des Endes der Einreichungsfrist sowie der Verlegung des Termines für die Kandidatenvorstellung vorzubereiten.
Das Gremium stimmte folgenden Beschlussvorschlägen einstimmig zu:
1. Als Wahltag wird der 23.02.2025 und als möglicher Termin für die Stichwahl der 09.03.2025 beschlossen.
2. Die Einreichungsfrist für Bewerbungen endet am 27.01.2025.
3. Die Kandidatenvorstellung wird am Donnerstag, dem 13.02.2025, um 19.30 Uhr in der Turn- und Festhalle Zimmern o.R. abgehalten.
9.1. Bauprojekt Immelwiesen
Der Unterbau und die Straßenbeleuchtung wurden fertiggestellt. In der Albert-Mager-Straße wurde der Asphalt eingebaut. Die Decke konnte aufgrund der aktuellen Temperaturen noch nicht eingebaut werden. Daher wird der Fahrbahnbelag erst im Jahr 2025 fertiggestellt. Die Anwohner können ihre Häuser jedoch erreichen und der Winterdienst kann durchgeführt werden.
Ab 11.12.2024 werden die Gehwege gepflastert und die Hofangleichungen durchgeführt. Am 12.12.2024 wird die Fa. Telekom Lehrrohre einziehen.
9.2.Nachbesetzung Arbeitskreis Bauhof
In der Vergangenheit bestand der Arbeitskreis Bauhof aus folgenden Gemeinderäten: Andreas Bihl, Winfried Praglowski, Andreas Schobel, Timo Weber und Karl-Heinz Zimmer. Herr Zimmer ist als Gemeinderat ausgeschieden, sein Platz muss daher nachbesetzt werden. Gemeinderat M. Teufel kann sich die Nachfolge für Herrn Zimmer im Arbeitskreis vorstellen.
Das Gremium stimmte der Nachbesetzung durch Matthias Teufel einstimmig zu.
9.3. Ergebnis Zensus
Die Einwohnerzahl des Zensus 2022 betrug am 15.02.2022 6.332 Einwohner in Zimmern o.R.. Bei der letzten Zensuserhebung 2011 wurden 6.415 Einwohner angegeben. Die Gemeinde Zimmern o.R. hat somit 1,3 % (83 Personen) an Bevölkerung verloren. Damit liegt Zimmern o.R. unter dem Landesdurchschnitt (Rückgang von 1,5 %). In Deutschland verringerte sich die Einwohnerzahl um 1,4 Millionen Einwohner und in Baden-Württemberg um 132.000 Einwohner.
Die Gründe für den Bevölkerungsrückgang sind vielfältig und hängen von Faktoren wie Geburtendefizit, Abwanderung, demographischer Wandel, wirtschaftliche Faktoren sowie Wohnraummangel ab. Der Hauptgrund für den Bevölkerungsrückgang liegt vermutlich im Bereich der Ausländer und Flüchtlingszahlen. Einige Personen wurden melderechtlich erfasst, nach Wegzug jedoch nicht mehr abgemeldet.
Die Einwohnerzahl des Zensus ist maßgebend für die Höhe der Schlüsselzuweisungen an die Gemeinde. Für 2023 und 2024 werden die Zahlen des Zensus 2011 verwendet. Für 2025 werden 50 % von den Zahlen aus 2011 und 50 % von den Zahlen aus 2022 berücksichtigt. Ab 2026 gelten die Einwohnerzahlen aus dem Zensus 2022.
Die Entwicklung der Zahlen kann auf der Zensus-Seite abgerufen werden.
9.4. Anbringung Verkehrsschild/-spiegel
An der Ecke Pulverweg/ Erfurterstraße wurde ein Verkehrsspiegel angebracht. Aus der Mitte des Gremiums wurde die Anbringung eines Spiegels vorgeschlagen. Das Landratsamt und die Polizei haben das Erfordernis des Spiegels nicht gesehen. Eine Zustimmung des Landratsamtes und der Polizei muss für eine Anbringung jedoch nicht vorliegen, die Verwaltung bzw. der Bauhof hat den Verkehrsspiegel daher angebracht.
Im Wohngebiet Zimmern-Ost wurde außerdem der Wunsch für ein „Achtung Kinder“ Verkehrszeichen o.Ä. geäußert. Da die Kita gut erkennbar ist, kein Durchgangsverkehr vorliegt und im Wohngebiet bereits eine 30er-Zone besteht, kann kein Schild angebracht werden. Die STVO sieht hier nichts vor.
Aus der Mitte des Gremiums wurden folgende Anfragen gestellt:
10.1. Parksituation Dorfmitte
Vor der Post und Bäckerei in der Dorfmitte wird in zwei Reihen geparkt. Auch einige Dauerparker konnten beobachtet werden. Das Ratsmitglied erkundigte sich, ob an genannter Stelle ein Schild angebracht werden kann oder ob weitere Maßnahmen das Problem eindämmen können.
Bürgermeisterin Merz führte aus, dass die Problematik bekannt sei und eine Lösung gefunden werden muss. Vorerst werde man die Informationsflyer für Falschparker reaktivieren.
10.2. Vorlage des Protokolls im Gremium
Das Protokoll der Gemeinderatssitzungen soll dem Gremium spätestens innerhalb eines Monats vorgelegt werden. Das Ratsmitglied möchte die Niederschrift zeitnah durchgehen, damit Änderungen mitgeteilt werden können. Außerdem möchte sich das Mitglied entsprechend auf die nächste Sitzung vorbereiten. In der Geschäftsordnung des Gemeinderates sei die Frist innerhalb eines Monats ebenfalls vorgesehen. Auch bei der Klausurtagung soll auf Wunsch des Ratsmitglieds ein Protokoll geführt werden.
Bürgermeisterin Merz informierte das Gremium, dass i.d.R. versucht wird das Protokoll innerhalb von vier Wochen fertigzustellen, dies wird jedoch im Einzelfall nicht immer gelingen. Eine Protokollführung bei der Klausurtagung war in der Vergangenheit nicht vorgesehen. Die Klausurtagung würde dadurch einen anderen Charakter erhalten, so Merz. Der Vorschlag wird als Anregung mitgenommen.
10.3. Katzenschutzverordnung
Vereinzelt wurde in den umliegenden Gemeinden bereits über eine Katzenschutzverordnung beraten und Beschluss gefasst. Das Ratsmitglied möchte erneut den aktuellen Stand dazu erfahren, da durch eine Verordnung Leid und Qual vermieden werden kann.
Eine einheitliche Vorgehensweise mit den umliegenden Gemeinden wird nicht mehr vorgesehen, da einige Gemeinden die Katzenschutzverordnung befürworten, andere jedoch keine Katzenschutzverordnung einführen wollen. Aktuell besteht noch Klärungsbedarf mit dem Tierschutzverein, daher wird die Thematik vermutlich in der Januar- oder Februar-Sitzung behandelt. Eine Mustersatzung liegt der Gemeinde vor. Das Problem liegt aktuell jedoch in der Umsetzung, so Merz.
10.4. Mailverkehr Vorhaben Kita Zimmern-Ost
Zwischen einem Bürger der Gemeinde Zimmern o.R. und der Verwaltung fand ein Mailverkehr bezüglich des Kita-Neubaus Zimmern-Ost statt. Das Ratsmitglied möchte die entsprechende Stellungnahme vonseiten der Verwaltung erfahren. Ein weiteres Ratsmitglied hat die Mail des Bürgers ebenfalls erhalten und findet es wichtig zu erfahren, wie die Verwaltung darauf reagiert hat.
Bürgermeisterin Merz sah keine Notwendigkeit, einen Schriftverkehr der laufenden Verwaltung an das Gremium weiterzuleiten. Es gingen bereits häufiger Anfragen des Bürgers ein. Eine Information zu den inhaltlichen Sachthemen wird an das Gremium weitergeleitet.
10.5. Fahrradweg Dunningen-Zimmern o.R.
Auf dem Radweg zwischen Dunningen und Zimmern o.R. werden aktuell Stromkabel verlegt, der Weg wird dadurch beschädigt. Das Ratsmitglied erkundigte sich, ob danach der gesamte Weg saniert wird.
Bauamtsleiter Kunz informierte das Gremium, dass der Weg nach der Verlegung der Stromkabel komplett saniert wird. Mit der ENRW und ENBW wurde vereinbart, dass die Gemeinde ein Drittel der Kosten tragen wird und die ENBW und ENRW zwei Drittel der Kosten.
Hauptamtsleiter Klingler führte aus, dass die gefährliche Stelle am besagten Radweg gemeinsam mit der Radnetze BW besichtigt wurde. Radnetze BW und das Landratsamt Rottweil finden die Umleitung über das INKOM aufgrund des erhöhten Gefahrenpotentials ebenfalls sinnvoll. Sobald die Baumaßnahme abgeschlossen ist, werden die Schilder vom überörtlichen Partner angebracht.
Das Ratsmitglied hat außerdem Verbesserungsvorschläge für die Ausschilderung des Radwegs nach Horgen. Einige ortsfremde Radfahrer können Horgen nicht finden, hier sollten weitere Schilder in der Ortsmitte in Zimmern o.R angebracht werden. Diese Beschilderung wird nicht von Radnetze BW ausgeführt. Der Vorschlag wird jedoch mitgenommen, so Merz.
10.6. Investitionskostenzuschuss an Rottweiler Schulen
Das Gremiumsmitglied möchte den aktuellen Stand zu o.g. Thema erfahren, außerdem ist es dem Mitglied wichtig, bei Verhandlungen mit der Stadt Rottweil den Anteil am INKOM zu erwähnen.
Wie bereits in der letzten Sitzung beantwortet, gibt es diesbezüglich keine neuen Informationen. Es haben in dieser Angelegenheit noch keine Gespräche mit der Stadt Rottweil stattgefunden. Die Stadt Rottweil wurde bereits auf die Besonderheit der INKOM-Verhandlungen aufmerksam gemacht. Dies wird Bestandteil bei etwaigen Verhandlungen sein.
10.7. Entsorgungskosten Asbestplatten - Neubau Dreifeldsporthalle
Auf dem Grundstück der neuen Dreifeldsporthalle wurden Asbestplatten illegal entsorgt. Die Gemeinde muss für die Entsorgungskosten als Grundstückseigentümer aufkommen. (siehe GR-Sitzung 12.11.2024). Ein Ratsmitglied fragte an, um wie viele Asbestplatten es sich gehandelt hat und seit wann das Grundstück der Gemeinde gehört.
Das Grundstück ist bereits jahrelang Eigentum der Gemeinde. Die Platten wurden zerkleinert und an der Böschung abgelegt. Vermutlich wurden die Asbestplatten bereits vor längerer Zeit auf dem Grundstück entsorgt, da sie mit dem Boden verwachsen waren. Die Gemeinde hat leider keinerlei Handhabe und muss für die Entsorgungskosten aufkommen, so Bauamtsleiter Kunz. Die Entsorgungskosten werden nach Rücksprache ggf. etwas geringer ausfallen (65.000 bis 68.000 €). Die Firma Gfrörer hat die Menge erneut berechnet.
Ein weiteres Ratsmitglied erkundigte sich, ob der Verursacher evtl. ein Bauunternehmen oder der Vorbesitzer war. Bürgermeisterin Merz informierte das Gremium, dass dies, wie bereits in der letzten Gemeinderatssitzung mitgeteilt, nicht herausgefunden wurde und daher die Gemeinde als Grundstückseigentümer für die Kosten aufkommen muss.
Ein Ratsmitglied erkundigte sich nach den Gesamt- bzw. Mehrkosten für den Neubau der Dreifeldsporthalle. Bürgermeisterin Merz führte aus, dass die exakten Kosten nachgereicht werden, seit der Ausschreibung habe sich jedoch mit wenigen Ausnahmen wenig an den Kosten geändert.
10.8. Leerrohre für Ladestationen
Damit nicht nur in der Ortsmitte in Zimmern o.R. E-Autos aufgeladen werden können, wäre es sinnvoll, bei zukünftigen Bauvorhaben grundsätzlich Leerrohre für Ladestationen anzubringen.
Bauamtsleiter Kunz erläuterte, dass es mittlerweile eine gesetzliche Vorgabe gibt, wie viele Leerrohre angebracht werden müssen. Aktuell wird beim Neubau der Dreifeldsporthalle eine Ladestation geplant und zwei Ladepunkte mit Lehrrohren vorbereitet. Somit könnten an der gemeindeeigenen Trafostation drei Ladesäulen betrieben werden.
10.9. Dank an das Gremium und die Verwaltung
Bürgermeisterin Merz bedankte sich bei allen Gremiumsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit und ihr Engagement. Der Beitrag und die Entscheidungen der Ratsmitglieder sind von Bedeutung für die Entwicklung und das Wohl der Gemeinde. Frau Merz könne lediglich Impulse setzen, alles andere gelinge nur gemeinsam. Sie schätzt das gute Miteinander und blickte mit Stolz auf positive Veränderungen in Zimmern o.R. zurück: die Fertigstellung der neuen viergruppigen Kita „Zimmern-Ost“, die Eröffnung des Jugendhauses, der Spatenstich für die neue Dreifeldsporthalle – ein wahrer Meilenstein in unserer Geschichte sowie die Eröffnung der BikeareA81. Hier zeigte sich eindrucksvoll, wie ehrenamtliches Engagement, vor allem von jungen Menschen, zu Großem führen kann, so Merz.
Mit dem Verlust von Bürgermeister a.D. und Ehrenbürgers Gustav Kammerer ging eine besondere Ära zu Ende. Er hat Zimmern wie kaum ein anderer geprägt. Trauer und Freude liegen oft beieinander, so Merz. Vor kurzem wurde mit der Einweihung des Emil-Maser-Platzes ein verdienter Gründervater des INKOMs für seine Verdienste gewürdigt. Viele der genannten Projekte wären ohne die Unterstützung von Unternehmen, Dienstleistern, Handwerksbetrieben und natürlich der Bürger und Bürgerinnen nicht möglich gewesen. Bürgermeistern Merz betonte die hervorragende Vereinsstruktur in Zimmern o.R., diese prägt das Leben in der Gemeinde. Die Feuerwehr hat im Januar beim Adlerbrand eindrucksvoll gezeigt, was sie leisten kann, wenn man sie braucht, so Merz. Ihr Dank gilt auch allen ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde. Ohne das Engagement des Teams in der Verwaltung, im Bauhof, bei den Waldarbeitern, in den Kindergärten sowie in den Schulen wären die vielfältigen Aufgaben nicht zu bewältigen. Auch wenn die wirtschaftlichen Herausforderungen groß sind, Frau Merz ist zuversichtlich, dass gemeinsame Lösungen gefunden werden. Sie freue sich darauf und hofft auch für 2025 auf die Unterstützung der Ratsmitglieder, um weiterhin eng zusammenarbeiten zu dürfen und Zimmern o.R. als attraktiven und zukunftsfähigen Standort weiterentwickeln zu können. Bürgermeisterin Merz wünschte den Ratsmitgliedern und ihren Familien eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2025.
Auch der stellvertretende Bürgermeister Weber bedankte sich im Namen des Gremiums für die gute Zusammenarbeit. Ein besonderer Dank galt den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Gemeinde und das große Engagement in ganz Zimmern o.R. Die Gemeinde kann stolz auf sich sein, so Weber. Er wünschte allen eine schöne Adventszeit, frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
Leonie Gapp, Schriftführerin