Der neue Gemeinderat tagte am 23.07.2024 erstmals. Bürgermeisterin Merz hieß im Gremium zwölf neue Gemeinderatsmitglieder willkommen. Neu im Gremium sind Pascal Teufel, Jeanette Hartmann, Beate Engler, Felix Zimmer, Kurt Scherfer, Frauke Ohnmacht, Nadine Rottler, Carmen Kopf, Yvonne Mager, Sandra Scheller, Daniel Fritz Schlesier und Karl Heinz Faißt. Frau Merz gratulierte allen Gremiumsmitgliedern zur Wahl in den Gemeinderat. Im Anschluss informierte sie über die Rechte und Pflichten, welche mit der Wahl übernommen wurden. Als Grundpflicht gilt die allgemeine Treuepflicht. Aus der Mitwirkungspflicht resultiert die Verpflichtung, den übernommenen Wählerauftrag auch tatsächlich zu erfüllen. Des Weiteren gelten die Verschwiegenheitspflicht und eine Befangenheitsvorschrift. Neben den Pflichten gibt es auch eine Reihe an Rechten. Die Mitglieder haben unter anderem das Recht auf Mitwirkung im Gemeinderat und ein Fragrecht in Angelegenheiten der Gemeinde.
Mit dem Wunsch für einen guten Start in die neue Amtsperiode und auf eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit verpflichtete Bürgermeisterin Merz die Gemeinderäte durch Handschlag zur gewissenhaften Ausübung ihrer Amtspflichten.
Entschuldigt waren: Kurt Scherfer und Daniel Hirt (neuer Ortsvorsteher in Stetten).
Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende ordentliche Mitglieder und Stellvertreter einstimmig in den Hausausschuss gewählt:
Kraft Amtes | |
Bürgermeisterin Carmen Merz | Stellvertreter BM |
Ordentliche Mitglieder | Stellvertreter |
Felix Zimmer | Schorsch Scherfer |
Matthias Teufel | Armin Thieringer |
Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende ordentliche Mitglieder und Stellvertreter einstimmig in den Kindergartenausschuss gewählt:
Kraft Amtes | |
Bürgermeisterin Carmen Merz | Stellvertreter BM |
Ordentliche Mitglieder | Stellvertreter |
Yvonne Mager | Felix Zimmer |
Carmen Kopf | Nadine Rottler |
Jeanette Hartmann | Ingrid Balke |
Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende ordentliche Mitglieder und Stellvertreter einstimmig in die Verwaltungsgemeinschaft gewählt:
Kraft Amtes | |
Bürgermeisterin Carmen Merz | Stellvertreter BM |
Ordentliche Mitglieder | Stellvertreter |
Thomas Bausch | Andreas Bihl |
Beate Engler | Marcel Kammerer |
Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende ordentliche Mitglieder und Stellvertreter einstimmig in den Zweckverband gewählt:
Kraft Amtes | |
Bürgermeisterin Carmen Merz | Stellvertreter BM |
Ordentliche Mitglieder | Stellvertreter |
Timo Weber | Frauke Ohnmacht |
Andreas Bihl | Thomas Bausch |
Jürgen Kramer | Ingrid Balke |
Armin Thieringer | Matthias Teufel |
Sandra Scheller | Elke Müller |
Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende ordentliche Mitglieder und Stellvertreter einstimmig in den Zweckverband gewählt:
Kraft Amtes | |
Bürgermeisterin Carmen Merz | Stellvertreter BM |
Ordentliche Mitglieder | Stellvertreter |
Timo Weber | Felix Zimmer |
Andreas Schobel | Thomas Bausch |
Schorsch Scherfer | Yvonne Mager |
Matthias Teufel | Jürgen Kramer |
Ingrid Balke | Beate Engler |
Pascal Teufel | Marcel Kammerer |
Winfried Praglowski | Elke Müller |
Daniel Schlesier | Karl Heinz Faißt |
- Vorschläge aus den Ortschaftsräten
Bei den vergangenen konstituierenden Sitzungen der Ortschaftsräte Horgen (15.07.2024), Stetten (18.07.2024) und Flözlingen (22.07.2024) wurden folgende Wahlvorschläge beschlossen:
1. Ortsvorsteher/in:
Horgen: Frauke Ohnmacht
Stetten: Daniel Hirt
Flözlingen: Thomas Bausch
Die Ortsvorsteher in Stetten und Flözlingen wurden einstimmig gewählt. Die Ortsvorsteherin in Horgen wurde einstimmig, bei zwei Enthaltungen gewählt.
2. Stellvertretende ehrenamtliche Ortsvorsteher/Ortsvorsteherin:
Horgen: 1. Stellvertreter: Dr. Stephan Knappmann
2. Stellvertreter: Matthias Rohrer
Stetten: 1. Stellvertreter: Diana Jauch
2. Stellvertreter: Benjamin Mager
Flözlingen: 1. Stellvertreter: Matthias Seelinger-Bick
2. Stellvertreter: Jürgen Mauch
Die stellvertretenden Ortsvorsteher für Stetten und Flözlingen wurden einstimmig gewählt. Die stellvertretenden Ortsvorsteher für Horgen wurden einstimmig gewählt, bei einer Enthaltung.
Die Besetzungsvorschläge wurden im gemeinsamen Gespräch, von den Vertretern der einzelnen Gruppierungen / Fraktionen im Gemeinderat am 10. Juli 2024, vorgeschlagen.
1. BM-Stellvertreter | Timo Weber |
2. BM-Stellvertreter | Armin Thieringer |
3. BM-Stellvertreter | Schorsch Scherfer |
Die stellvertretenden Bürgermeister wurden vom Gemeinderat einstimmig gewählt.
5.1. Sitzordnung
Das Gremium hat sich einstimmig auf folgende Sitzordnung geeinigt:
5.2. Sitzungstag und Sitzungsbeginn
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der Sitzungstag weiterhin der Dienstag bleiben soll und die Sitzungen um 18:30 Uhr beginnen sollen.
5.3. Sonstiges
Bürgermeisterin Merz informierte das Gremium, dass der Jahresplan für die Sitzungstermine per E-Mail zugeschickt wird und im Ratsinformationssystem eingesehen werden kann. Die Mitglieder erhalten Anfang 2025 Schulungen im Bereich Kommunalrecht und Baurecht. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 17.09.2024 statt. Frau Merz gab in der Sitzung weitere Termine bekannt:
Klausurtagung 18.10.2024 und 19.10.2024
Spatenstich Sporthalle 04.09.2024
Einweihung Bike Park 13.09.2024
Tag der offenen Tür Jugendraum 11.10.2024
6.1. Errichtung Pavillon mit Unterkellerung
Zimmern, Albstraße 14, Flst. 1033/7
Der Tagesordnungspunkt 6.1. wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt, da der Bauherr den Bauantrag zurückgezogen hat.
6.2. Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage
Zimmern, Zetterspitz 2, Flst. 1010/8
Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach dem Bebauungsplan „Zimmern-Ost Teil IV“. Es ist eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Das Gremium erteilte einstimmig das Einvernehmen gem. § 36 BauGB und stimmte der Befreiung zu.
6.3. Erweiterung Umspannwerk, Neubau Betriebsgebäude, Errichtung Fundamentwannen, Erweiterung Umspannanlage, Zaunanlage und Versickerungsmulden
Stetten, Berg 5, Flst. 546
Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sind nach § 35 BauGB. Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen gem. § 36 BauGB.
6.4. Errichtung Werbeanlage für Autohaus Renault
Zimmern, Robert-Bosch-Straße 15, Flst. 1850
Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach dem Bebauungsplan: „Großer Grund – Lindenstraße 6. Änderung“. Der Ausnahmeerteilung und dem Einvernehmen gem. § 36 BauGB wurde einstimmig zugestimmt.
6.5. Neubau Wohnhaus mit Einliegerwohnung und Garage
Horgen, Sonnenberg 10, Flst. 244/10
Die planungsrechtliche Beurteilung richtet nach § 33 BauGB. Das Gremium erteilte einstimmig das Einvernehmen gemäß § 33 i. V. mit § 36 BauGB.
6.6. Vergaben
6.6.1. Neubau Dreifeldsporthalle - Vergabe des Gewerks Aufzugsanlage
Vergabe Nr. Zi. 21/2024
Die Gemeinde Zimmern o.R. errichtet eine Dreifeldsporthalle auf dem Baugrundstück in der Siegfried-Hattler-Straße 2. Das Untergeschoss und Treppenhaus der Sporthalle werden in Stahlbetonbauweise erstellt, die übrigen oberirdischen Bauteile in Holzbauweise. Die überbaute Fläche des Neubaus beträgt knapp 1.800 m², mit einer BGF von ca. 3.000 m² und einem BRI von ca. 20.000 m³. Die obengenannten Arbeiten wurden am 19.05.2024 öffentlich im offenen Verfahren ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 01.07.2024 wurden zwei Angebote fristgerecht eingereicht. Nach formaler Prüfung der Angebote gemäß VOB/A § 16 sind zwei Angebote zu werten.
Die Prüfung ergab folgendes Bild:
Bieter | Gesamtsumme brutto | |
Wirtschaftlichstes Angebot: Firma: LiftTec GmbH aus 78166 Donaueschingen | 49.170,80 € | |
Anzahl abgegebener Angebote: | 2 | |
Preisspanne (brutto): | Günstigstes Angebot 49.170.380 € | Teuerstes Angebot 66.663,80 € |
Kostenberechnung Gewerk Stand 12.09.2023: 66.085,00 €. Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt. Das Gewerk Aufzugsanlage wurde zur Angebotssumme von 49.170,80 € Euro einstimmig an die Firma LiftTec GmbH aus 78166 Donaueschingen vergeben.
6.6.2. Neubau Dreifeldsporthalle - Vergabe des Gewerks Zimmer- und Holzbauarbeiten
Vergabe Nr. Zi. 20/2024
Die obengenannten Arbeiten wurden am 19.05.2024 öffentlich im offenen Verfahren ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 01.07.2024 wurden elf Angebote fristgerecht eingereicht. Nach formaler Prüfung der Angebote gemäß VOB/A § 16 sind elf Angebote zu werten.
Die Prüfung ergab folgendes Bild:
Bieter | Gesamtsumme brutto | |
Wirtschaftlichstes Angebot: Firma: Markus Haller Zimmerei GmbH & Co. KG aus 78554 Aldingen | 1.497.015,67 € | |
Anzahl abgegebener Angebote: | 11 | |
Preisspanne (brutto): | Günstigstes Angebot 1.497.015,67 € | Teuerstes Angebot 2.374.538,50 € |
Kostenberechnung Gewerk Stand 12.09.2023: 2.145.042,62 €. Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt. Stand jetzt konnten insgesamt 1,854 Mio. € eingespart werden.
Das Gewerk Zimmer- und Holzbauarbeiten wurde zur Angebotssumme von 1.497.015,67 € Euro einstimmig an die Firma Markus Haller Zimmerei GmbH & Co. KG aus 78554 Aldingen vergeben.
6.6.3. Vergabe der Losen Möbelierung Zi.34/2024
Pavillon Schule
Das Bauamt der Gemeinde Zimmern führt gemeinsam mit dem beauftragten Architekten Franz Bob die Sanierung des Pavillons an der Schule Zimmern o.R. durch. Die obengenannten Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben.
Kostenberechnung (Stand 06/2024): 29.051,95 € (brutto)
Zum Submissionstermin am 19.07.2024 wurden zwei Angebote fristgerecht eingereicht.
Nach formaler Prüfung der Angebote gemäß VOB/A, § 16 sind alle Angebote zu werten.
Die Prüfung ergab folgendes Bild:
Bieter | Gesamtsumme brutto | |
Wirtschaftlichstes Angebot: Firma Kettenbach GmbH aus 67433 Neustadt | 20.406,12 € | |
Anzahl abgegebener Angebote: | 2 | |
Preisspanne: | Günstigstes Angebot 20.406,12 € | Teuerstes Angebot 20.517,98 € |
Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt. Bürgermeisterin Merz informierte das Gremium, dass der Umzug im Oktober geplant sei und ca. 90.000 € eingespart werden konnten.
Das Gewerk Lose Möblierung wurde einstimmig an die Firma Kettenbach GmbH aus 67433 Neustadt vergeben. Die Vergabesumme beträgt 20.406,12 € brutto.
Ausnahmeregelung für die Zahl der Wohneinheiten
Im Bebauungsplan ist die Zahl der Wohneinheiten wie folgt geregelt: „Die Zahl der maximal zulässigen Wohnungen wird auf maximal 2 Wohnungen je Einfamilienhaus und maximal 1 Wohnung je Doppelhaushälfte begrenzt. Reihenhäuser werden auf 3 Einheiten je Reihenhaus begrenzt. Je Einheit ist 1 Wohnung zugelassen.“
Der Bebauungsplan „Zimmern o. R. – Ost, Teil IV“ wurde eigentlich an die Regelungen des „Zimmern o. R., Teil III“ angelehnt. Dort sind 3 Wohneinheiten je Gebäude zulässig. Warum dies im jetzigen Planungsteil nicht berücksichtigt wurde, kann nicht mehr nachvollzogen werden. Bei der „Ausschreibung“ der Grundstücke, wurde bekannt gemacht, dass 3 Wohneinheiten möglich sind.
Nun möchten die ersten Bauherren 3 Wohneinheiten, für zwei Generationen unter einem Dach, realisiert werden. Die Verwaltung befürwortet eine Ausnahme. Diese muss dann jedoch auch für alle Fälle im Baugebiet „Zimmern o. R. – Ost, Teil IV“ gelten. Mit der Ausnahme ist keine Änderung der max. Grundflächenzahl oder der zulässigen Gebäudehöhe verbunden. Alle Bewerber haben sich verpflichtet, mind. 3 Jahre den Erstwohnsitz in der „Hauptwohnung“ zu haben. Eine übermäßige Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung oder gar eine Nutzung von Gebäuden als reine Mietobjekte ist nicht zu erwarten.
Das Gremium stimmte einstimmig zu, die Zahl der Wohneinheiten grundsätzlich im Bebauungsplangebiet „Zimmern o. R., Teil IV“ wie folgt zu regeln (im Zuge einer Befreiung):
„Die Zahl der maximal zulässigen Wohnungen wird auf maximal 3 Wohnungen je Einfamilienhaus und maximal 3 Wohnungen in Summe je Doppelhaus begrenzt. Reihenhäuser werden auf 3 Einheiten je Reihenhaus begrenzt. Je Einheit ist 1 Wohnung zugelassen.“
8.1. Beteiligung der Gemeinde an Photovoltaikfreiflächenanlagen
Gemeinden können an Photovoltaikfreiflächenanlagen finanziell beteiligt werden. Mit der Firma der PV-Anlage Frankenreute steht die Gemeinde kurz vor Vertragsabschluss, hier sei man zuversichtlich, dass eine kommunale Beteiligung stattfinden wird.
Bürgermeisterin Merz informierte das Gremium jedoch über den Eingang eines Schreibens der PV Wildenstein GmbH & Co. KG. Die Firma teilte der Gemeinde mit, dass die Projektrechte von Vento Ludens übernommen wurden und es keine Beteiligung für die Gemeinde an der Photovoltaikfreiflächenanlage geben wird. Da eine Beteiligung freiwillig ist und auch die Regierung keine andere Bestimmung erlassen hat, sind der Gemeinde die Hände gebunden. Die Gemeinde habe dann zwar etwas für die Energiewende getan, ein weiterer Vorteil würde allerdings ausbleiben, so Merz.
Bürgermeisterin Merz möchte diesbezüglich weitere Gespräche mit den regionalen Partnern (Volksbank, Energiegenossenschaft und ENRW) führen und das Gremium wieder darüber informieren.
8.2. Gründung einer Fraktion
Die CDU hat eine Fraktion gegründet. Die Geschäftsordnung lässt dies zu. Wie zukünftig die Fraktionsarbeit gehandhabt wird, wird noch besprochen. Gemeinderat Kammerer wurde zum Vorsitzenden bestimmt. Herr Thieringer ist stellvertretender Vorsitzender. Außerdem gehören Frau Engler, Frau Hartmann, Frau Balke, Herr Kramer, Herr Pascal Teufel und Herr Matthias Teufel der Fraktion an.
9.1. Sitzungsunterlagen
Ein Gremiumsmitglied fragte an, ob man die Sitzungsunterlagen immer zeitnah erhalten könnte. Bürgermeisterin Merz versicherte, dass die Unterlagen immer zeitnah im RIS veröffentlicht werden, außer es gibt keine andere Möglichkeit, die Vorlagen erst kurz vorher hochzuladen (Fristeinhaltung etc.).
Leonie Gapp, Schriftführerin