Am Montag, dem 31.03.2025, tagte der Gemeinderat unter dem Vorsitz von Bürgermeister Manuel Stärk.
Die Sitzung hat mit einer Bürgerfragestunde begonnen.
Aus den Reihen der Bürgerinnen und Bürger wurde die Anfrage nach der ärztlichen Versorgung, insbesondere aufgrund einer Praxisschließung, an die Gemeindeverwaltung herangetragen.
Herr Bürgermeister Stärk betonte nochmals, wie wichtig auch ihm die Sicherstellung der Gesundheitsvorsorge ist. Aus diesem Grund bringt sich die Gemeinde aktiv bei der Nachfolgesicherung ein, obwohl die Zuständigkeit zur Sicherung der Versorgung bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) liegt.
Es zeichnet sich eine Lösung ab, die noch nicht kommuniziert werden kann.
Eine weitere Fragestellung betraf den Sachstand/ Zeitschiene des Glasfaserausbaus durch das Unternehmen Deutsche Glasfaser.
Herr Bürgermeister Stärk macht deutlich, dass man im ständigen Austausch steht.
Eine genaue Zeitschiene ist nicht bekannt.
Folgende weiteren Punkte wurden beraten:
Schullastenausgleichsverfahren Beteiligung der Umlandgemeinden an den Sanierungskosten der Gymnasien in Tuttlingen
Die Stadt Tuttlingen plant die Sanierung des Immanuel-Kant-Gymnasiums und des Otto-Hahn-Gymnasiums.
Die Investitionskosten für das Immanuel-Kant-Gymnasium betragen voraussichtlich 11.344.350 €.
Die Kosten der Stadt Tuttlingen für die Generalsanierung des Otto-Hahn-Gymnasiums betragen voraussichtlich 13.065.236 €.
Die Stadt Tuttlingen hat die Umlandgemeinden darüber informiert, dass sie für die anstehenden Schulsanierungen plant, die Umlandkommunen anteilig an den Kosten zu beteiligen.
Die Aufteilung der Kosten erfolgt im Verhältnis der auswärtigen Schülerzahlen in den Schuljahren 2016/2017 bis 2020/21 aus dem Einzugsgebiet der Stadt Tuttlingen.
Die voraussichtlich anteilige Beteiligung der Gemeinde Immendingen beträgt für das Otto-Hahn-Gymnasium 1.171.060 €, und für das Immanuel-Kant-Gymnasium 2.171.167 €.
Die Gemeinde Immendingen hat mit der Stadt Tuttlingen über die Umlagenschuld aus Anlass der Generalsanierungen an den betreffenden Schulen verhandelt. Während der sogenannten Freiwilligkeitsphase in der Schulbaufinanzierung hat die Stadt Tuttlingen nun allen betroffenen Umlandgemeinden, deren Schüler/-innen die generalsanierten Schulen besuchen, in einem Schreiben vom Januar 2025 das Angebot gemacht, auf den auf die Umlandgemeinden umzulegenden Betrag jeweils einen Abschlag von 25 % zu gewähren.
Es ist absehbar, dass nicht alle betroffenen Gemeinden diesem Zuschlag zustimmen werden. Dies ist insbesondere auch von der Höhe der Forderung bzw. quantifiziert, welcher Betrag diese 25 % ausmachen und welches Risiko damit verbunden ist, abhängig.
Die Stadt Tuttlingen hat in einem Schreiben erklärt, bei Verweigerung der Zustimmung durch eine Gemeinde die Freiwilligkeitsphase insgesamt für beendet zu erklären ist, um dann beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport den Antrag zu stellen, dass gemäß § 31Absatz 1, Absatz 2 des Schulgesetzes für das Land Baden-Württemberg ein dringendes öffentliches Bedürfnis für diese Generalsanierungen besteht. Nach der bislang vorliegenden Rechtsprechung ist zu erwarten, dass diesem Antrag stattgegeben wird. Dieses Verfahren wird sich allerdings voraussichtlich auf rund ein Jahr lang hinziehen. Danach schließt die sogenannte Zwischenphase an, in der weiterverhandelt werden kann. Die Stadt Tuttlingen hat in ihrem Schreiben angekündigt, mit den dazu bereiten Städten und Gemeinden in der Zwischenphase den öffentlich-rechtlichen Vertrag über einen Abschlag von 25 % auf ihre Umlageforderung durch Gegenzeichnung abzuschließen.
Diese 25 % bedeuten einen Abschlag für die Gemeinde Immendingen in Höhe von 835.557€.
Wenn es Städte und Gemeinden geben wird, die keine Einigung mit der Stadt Tuttlingen abschließen wollen, droht für alle Beteiligten an der jeweiligen Schule am Ende die Verpflichtung zur Eingehung eines Schulverbandes nach § 31 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Schulgesetzes für das Land Baden-Württemberg. Hierbei handelt es sich um einen Zweckverband als Pflichtverband. Die Aufsichtsbehörde kann daher sogar die Zweckverbandssatzung verbindlich vorgeben. Klagen dagegen erscheinen nicht aussichtsreich. Bei der Schulträgerschaft handelt es sich um eine Pflichtaufgabe nach Weisung.
Stand 31.03.2025 gibt es mindestens eine umlagepflichtige Gemeinde, die einer Einigung nicht zustimmen wird.
Die Umlandgemeinden im Landkreis Tuttlingen stehen im ständigen Austausch miteinander. Die Umlandgemeinden verfolgen überwiegend weiterhin das Ziel, mit Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Land Baden-Württemberg beim Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg das Ziel zu erreichen, dass das Land Baden-Württemberg den Umlandgemeinden-aber auch den Schulträgerstädten im Rahmen des landesverfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzip nach § 71 Absatz 3 der Landesverfassung die für viele betroffenen Gemeinden erdrückende Haushaltsbelastung aus den Umlagen auszugleichen, oder teilweise auszugleichen. Nicht alle Umlandgemeinden im Landkreis Tuttlingen kommen für eine Kommunalverfassungsbeschwerde in Betracht. Bei nicht wenigen ist die Haushalts- und Vermögenslage zu gut, um eine Kommunalverfassungsbeschwerde aussichtsreich führen zu können. Der Lenkungskreis der betroffenen Umlandgemeinden arbeitet aktuell daran, geeignete Städte- und Gemeinden für eine solche Verfassungsbeschwerde auszuwählen. Für die ausgewählten Städte- und Gemeinden würde sich durch eine Anordnung eines Pflichtverbandes nichts ändern. Sie würden ihre Umlageschuld dann eben nicht mehr an die Schulträger statt, sondern an den Zweckverband zahlen.
Es ging bei der Beschlusslage in der Gemeinderatssitzung darum, nur das Angebot der Stadt Tuttlingen bis zum 31.03.2025 anzunehmen, um, wie bereits genannt, auf diese Forderung der Umlandgemeinden einen Abschlag von 25 % zu erhalten.
Deshalb hat die Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, mit der Stadt Tuttlingen den öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen und klagt selbst nicht beim Verfassungsgerichtshof.
Somit sind die 25 % Abschlag gesichert. Der Ausgang beim Verfassungsgerichtshof ist offen.
Mit der Unterschrift unter dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stadt Tuttlingen kommt dieser Vertrag noch nicht zu Stande. Es fehlt die Unterschrift der Stadt Tuttlingen. Es handelt sich daher nur um ein Vertragsangebot.
Ihre Unterschrift hat die Stadt Tuttlingen nur für die sogenannte Zwischenphase, also nach Feststellung des dringenden öffentlichen Bedürfnisses durch das Kultusministerium, angekündigt.
Über alle weiteren Schritte wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit informiert. Es ist mit folgenden Zeitfenstern zu rechnen.
Die Feststellung des dringenden öffentlichen Bedürfnisses gemäß § 31 des Schulgesetzes durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport wird nach Recherchen ca. 1 Jahr dauern. Vor April 2026 und damit auch nach der Landtagswahl ist mit diesem Bescheid also nicht zu rechnen. Immendingen muss die Zahlung in den Haushaltsplan 2026 einstellen.
Ob eine Klage gegen den Feststellungsbescheid des Kultusministeriums aufschiebende Wirkung hätte, hängt davon ab, ob das Ministerium die sofortige Vollziehbarkeit der Verwaltungsgerichtsordnung anordnen wird. Mit einer solchen Anordnung ist durchaus zu rechnen.
Für die Gemeinden und Städte, die wegen der Verletzung des Konnexitätsprinzips vor den Verfassungsgerichtshof ziehen wollen, müssten wegen des sogenannten Subsidiaritätsprinzips zunächst einmal die Maßnahme ergreifen, die geeignet sind, die beanstandete Maßnahme oder das hier beanstandende unterlassen aus der Welt zu räumen. Dazu müssen die Verwaltungsgerichte angerufen werden. Diese Verfahren lassen sich zwar beschleunigen, sie dauern aber noch einmal mindestens 1 Jahr, also bis 2027. Der Verfassungsgerichtshof kann daher frühestens 2027 angerufen werden. Erfahrungsgemäß entscheidet der Verfassungsgerichtshof nach etwa einem Jahr, also im Jahr 2028.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Beteiligung an den Kosten der Grundsanierung des Immanuel-Kant-Gymnasiums und des Otto-Hahn-Gymnasiums in Tuttlingen mit dem ausgehandelten Angebot über den pauschalen Abschlag auf die Beteiligungssumme von 25 % zu.
Dadurch sichert sich die Gemeinde den Abschlagbetrag in Höhe von 835.557 €.
Bürgermeister Manuel Stärk wurde ermächtigt, die Vereinbarung für die Gemeinde Immendingen zu unterzeichnen.
Die unterzeichnete Vereinbarung wurde der Stadt Tuttlingen als Angebot vorgelegt.
Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg – Teilplan „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ Hier: 2. Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LpIG) und §9 Abs. 3 ROG
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg hat in der Sitzung am 13.12.2024 den geänderten Planentwurf und die Durchführung eines zweiten Beteiligungsverfahrens gem. §12 LpIG und § 9 ROG zur Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg – Teilplan „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ beschlossen.
Der geänderte Entwurf wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Die Gemeinde Immendingen erhält mit der 2. Beteiligung erneut die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen. Es ergaben sich zur 1. Stellungnahme für die Gemeinde
Immendingen, keine Änderungen.
Der geänderte Entwurf des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg – Fortschreibung Teilplan „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ wird zur Kenntnis genommen.
Folgende Stellungnahme der Gemeinde wird im 2. Anhörungsverfahren abgegeben:
- Seitens der Gemeinde Immendingen bestehen zum Entwurf – Fortschreibung des Regionalplans Teilplan „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ – mit der 2. Anhörung bis zum 14.04.2025 grundsätzlich keine Bedenken.
- Vorsorglich etwaiger möglicher Flächenzumeldungen der Stadt Bad Dürrheim zur Aufnahme als Vorrangfläche im Bereich Ippingen, wird diesem Ansinnen vorsorglich weiterhin entschieden entgegengetreten, um einen Umschluss mit Windkraftanlagen für den Ortsteil Ippingen zu verhindern.
Dieser Stellungnahme hat der Gemeinderat mit einer Gegenstimme zugestimmt.
Waldumwandlung zur Errichtung eines Mobilfunksendemastes auf Flurstück Nummer 1463, Immendingen
Die DFMG (Deutsche Funkturm GmbH) plant, errichtet und betreibt Infrastrukturen für den Mobilfunk im Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Zu diesem Zweck werden an relevanten Standorten Mobilfunkanlagen errichtet, ausgebaut und erneuert.
In Immendingen soll auf dem Flurstück Nummer 1463, das aktuell der Waldnutzung gewidmet ist, am nordöstlichen Rand ein Mobilfunksendemast für die Nutzung durch die Deutsche Bahn errichtet werden. Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von 459.182 m² und befindet sich im Eigentum der Gemeinde Immendingen.
Am geplanten Standort für den Mobilfunksendemast ist das Grundstück verbuscht.
Für die Errichtung des Sendemastes müssen vom verbuschten Gelände 351 m² dauerhaft gerodet werden und 420 m² vorübergehend für die Bauphase vom Bewuchs freigelegt werden.
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung des geplanten Stahlgittermastes mit 43,19 m Höhe durch die DFMG erteilt.
Des Weiteren wurde durch die Verwaltung mit der DFMG für die Stellfläche des Mobilfunksendemastes entsprechend anderen Standorten auf gemeindlichen Flächen
bereits ein Mietvertrag mit der DFMG geschlossen.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Rodung bzw. der dauerhaften Umwandlung von 351 m² und der befristeten Umwandlung von 420 m² Waldflächen zur Errichtung eines Mobilfunksendemastes auf Flst. 1463, Immendingen, zu.
Kommunale Wärmeplanung – hier: Vergabe kommunale Wärmeplanung im „Konvoi„ mit Blumberg und Geisingen
In der Sitzung am 18.12.2023 hat der Gemeinderat beschlossen, die freiwillige kommunale Wärmeplanung gemeinsam mit der Stadt Blumberg und der Stadt Geisingen im Konvoi erstellen zu lassen.
Daraufhin wurde ein Förderantrag gestellt, der Bewilligungsbescheid ging Ende Dezember 2024 ein. Anschließend wurden 6 Büros angefragt. Insgesamt gingen 4 Angebote ein.
Diese wurden geprüft und ausgewertet. Die badenova NETZE GmbH aus 79108 Freiburg hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Die Verwaltung hat dem Gemeinderat vorgeschlagen, der badenova NETZE GmbH aus Freiburg den Auftrag mit der Angebotssumme von 67.592,00 € (brutto) zu erteilen.
Die nach Abzug des Förderbetrags verbleibenden Kosten werden nach den dem Zuschussantrag zu Grunde gelegten Einwohnerzahlen auf die einzelnen Städte/Gemeinde verteilt.
Der Gemeinderat ist einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt.
Vergabe: Gebündelte Ausschreibung Tief- u. Straßenbaumaßnahmen Immendingen und Ortsteile: Immendingen Schlossplatz/ Hindenburgstraße Abschnitt Kirche bis KiGa St. Josef, Mauenheim Einfahrten (von L225 und K5927), Ippingen Kohlbergstraße
Die im Haushalt 2025 vorgesehenen Arbeiten am Straßen- und Wegenetz der Gemeinde wurden gebündelt ausgeschrieben. Es wurde wieder eine Priorisierung der Maßnahmen vorgenommen, was in der Durchführung folgender Maßnahmen resultiert.
1. Immendingen: Schlossplatz/ Hindenburgstraße Abschnitt Kirche bis KiGa
Geplant ist die Belagserneuerung in der Hindenburgstraße/ Schlossplatz im Bereich vom Kirchengebäude bis zum Kindergarten St. Josef (Länge ca. 120 m) für beide Fahrstreifen.
Hier soll der Belag teilweise abgefräst bzw. komplett ausgebaut und neu hergestellt werden. In diesem Zuge soll der Kanal DN 200 an drei Stellen erneuert werden, da bei der Kanalbefahrung Schadstellen festgestellt wurden.
2. Mauenheim: 3 Einfahrten (von L225 und K5927)
Geplant ist die Ertüchtigung der Führung des Oberflächenwassers an drei Einfahrten auf der Gemarkung Mauenheim. Hier werden zwei Feldwegeinfahrten auf die K5927 und eine Einfahrt auf die L225 mit einer Rinne bzw. mit Randsteinen versehen, um Anschwemmungen von Schotter aus den Banketten auf die jeweiligen Landes- bzw.
Kreisstraßen zu verhindern.
3. Ippingen: Kohlbergstraße (Bereich Haus Nr. 19)
Geplant ist die halbseitige Belagserneuerung samt Randeinfassungen im Bereich von Haus Nr. 19 (Länge ca. 40 m). Hier ist aktuell durch Setzungen im Straßenbereich der
Abfluss des Oberflächenwassers nicht mehr gewährleistet.
Die notwendigen Arbeiten wurden (gebündelt) beschränkt ausgeschrieben, es gingen 3 Angebote ein. Das günstigste Angebot ging von der Firma Walter Straßenbau KG aus Trossingen mit einer Angebotssumme von 140.120,29 € (brutto) ein.
Die Kostenberechnung der Bauleistung vom 4.09.2024 liegt bei 165.073,22 € (brutto).
Somit ergibt sich eine Kostensenkung von 24.952,93 €.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Vergabe an die Firma Walter Straßenbau KG zu.
Vergabe: Planungsleistung zur Instandsetzung der Brücke „Alte Schmelze „auf Gemarkung Ippingen
Bei der Brückenprüfung im August 2024 wurde festgestellt, dass sich die Brücke im Bereich „Alte Schmelze“ zwischen Immendingen und Ippingen in einem sehr schlechten
Zustand befindet. Bei der Brücke handelt es sich um eine Stahlbetonbrücke, die über den Talbach führt.
Es sind massive Schäden an beiden Widerlagern (großflächige Abplatzungen/Auswaschungen und freiliegende korrodierte Bewehrung) festgestellt worden. Des
Weiteren bestehen Betonbrüche und großflächige Hohlstellen im Bereich der Widerlager.
Aufgrund der fortgeschrittenen Beschädigung ist eine Instandsetzung aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr möglich.
Der Ersatzneubau soll als wirtschaftliches Brückenbauwerk in einfacher Bauweise für eine Belastung von 40 Tonnen ausgeführt werden.
Im März 2022 wurde vom Ingenieurbüro Breinlinger aus Tuttlingen ein Brückensanierungsfahrplan für die Brücken in Immendingen erstellt, welcher auch im Gemeinderat beraten wurde.
In diesem Zusammenhang sind nun als nächster Schritt folgende Planungsleistungen stufenweise zu vergeben.
Die Objektplanung + Tragwerksplanung von Leistungsphase 1 - 4 Grundlagenermittlung
- Genehmigungsplanung (geschätztes Honorar 40.220,49 € brutto) in 2025.
Die Objektplanung + Tragwerksplanung von Leistungsphase 5 - 8 Ausführungsplanung
- Objektüberwachung (geschätztes Honorar 12.990,45 € brutto) in 2026.
Es wurde ein Honorarangebot vom Ingenieurbüro Breinlinger aus Tuttlingen eingeholt. Der gesamte Honorarvorschlag (Objektplanung, Honorarzone III unten + Tragwerksplanung, Honorarzone II unten) mit der Leistungsphase 1-8 beläuft sich fiktiv auf 53.210,94 € (brutto).
Für die Ermittlung des Honorars der Tragwerksplanung wird von einem Rohr- bzw. Wellstahldurchlass ausgegangen (Typenstatik vom Hersteller). Falls im Zuge der
Grundlagenermittlung festgestellt wird, dass eine Brücke (aufgrund z. B. Durchflussquerschnitt, Aufbauhöhe) benötigt wird, wird die Honorarzone auf „III unten“ erhöht und um die Leistungsphasen 4 + 5 ergänzt.
Ziel ist es, die Planung so einzusteuern, dass ein Förderantrag im Jahr 2025 gestellt werden kann und eine Kostenberechnung für den Haushalt 2026 vorliegt. Aus dem
Förderprogramm „LGVFG“ wird eine Förderquote von 50 % angestrebt.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu, das Ingenieurbüro Breinlinger aus Tuttlingen stufenweise mit Leistungsphase 1 - 4 in 2025 und mit Leistungsphase 5 - 8 in 2026 mit den Planungsleistungen der Maßnahme zu beauftragen.
Baugesuche
Der Gemeinderat hatte über 4 Baugesuche zu beraten.
Bei einem Gesuch handelte es sich um die Nutzungsänderung einer bestehenden Doppelgarage zu einer Verkaufsfläche. Hier soll ein Secondhand-Geschäft entstehen.
Bei allen Baugesuchen wurde jeweils das gemeindliche Einvernehmen sowie die teilweise erforderliche Befreiung durch den Gemeinderat erteilt.
Bekanntgabe
Der Verein Natur-Kultur-Geschichte e. V. (INKGE) plante in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Immendingen ein Projekt, um historische Gebäude in Immendingen mit Informationstafel zu versehen, um deren ursprüngliche Nutzung und kulturelle Bedeutung in Erinnerung zu rufen.
Es wurde ein Rundweg konzipiert, der es Interessierten ermöglicht, die historischen Gebäude in Immendingen auf ansprechende Weise zu erkunden. Dieser Rundweg wird in einem Flyer dargestellt, der unter anderem bei der Gemeindeverwaltung ausgelegt wird.