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Einwohnermeldeamt

Papierlichtbilder werden noch übergangsweise akzeptiert

In den Medien wurde schon bekannt gemacht, dass ab dem 1. Mai 2025 keine Lichtbilder in Papierform für die Beantragung von Ausweisen und Reisepässen mehr akzeptiert und die Bilder vor Ort in den Behörden erstellt werden können.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat nun entschieden, in Ausnahmefällen die Akzeptanz papiergebundener Lichtbilder über den 01.05.2025 hinaus und zunächst bis zum 31.07.2025 weiter zu erlauben.

Da zum jetzigen Zeitpunkt das neue Bildaufnahmesystem der Bundesdruckerei (PointID) noch nicht funktionstüchtig ist, wird in folgenden Fällen noch ein papiergebundenes Lichtbild zur Beantragung von Ausweisen und Reisepässen im o.g. Zeitraum akzeptiert:

  • Sie als antragstellende Person haben Ihr Lichtbild noch vor dem 1. Mai 2025 bei einem privaten Fotodienstleister erstellen lassen und als Papier-Lichtbild ausgehändigt erhalten. Das Lichtbild wurde noch nicht in die Cloud geladen. Sie verfügen daher nur über ein aktuelles Papier-Lichtbild.
  • Der Scan des vom an die Cloud angebundenen Fotodienstleister ausgedruckten Data-Matrix-Codes (QR-Code) ist in der Behörde aus technischen Gründen nicht möglich.

Für die Erstellung des Lichtbildes in der Behörde wurde vom Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Gebühr in Höhe von 6 Euro festgesetzt.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Bad Ditzenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

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