In seiner Sitzung vom 03.06.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Friolzheim über folgende Punkte beraten und beschlossen.
1. Umgestaltung Marktplatz Friolzheim
- Vorstellung und Beschluss der Entwurfsplanung -
Nach einem ersten Abstimmungsgespräch zwischen der Gemeindeverwaltung sowie dem siegreich aus der Mehrfachbeauftragung hervorgegangenen Büros SETUP aus Leonberg Mitte Dezember 2023 wurde im Februar 2024 das Honorarangebot vom Gemeinderat beschlossen. Dies war Basis für die danach begonnene Ausarbeitung des Planentwurfs, der dem Gremium nunmehr in öffentlicher Sitzung erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Vorausgegangen waren eine Überweisung in den nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 13.05.24 auf Antrag der Fraktionen.
Gegenüber dem Entwurf vom 13.05.2024 wurden die bei der letzten Sitzung thematisierten Punkte
• Standort Maibaum
• Stellplätze
• Platzbelag
• Trinkbrunnen
• Ladepunkt für E-Fahrräder
komplett eingearbeitet. Wichtigste Änderung ist, dass der Platz nun einheitlich mit einem Betonpflastermaterial belegt wird, welcher sich aus dem Bestand heraus ableitet. Die Fahrbahnen bzw. Flächen für den KFZ-Verkehr entlang des Platzes werden durch kontrastierende Steine „markiert“.
Aus dem nun vorliegenden Entwurf, der auf den Erkenntnissen der Bürgerbeteiligung, der Ergebnisse aus dem Teilnahmewettbewerb sowie der nichtöffentlichen Beratung vom 13.05.24 besteht, entsteht im Anschluss die Ausführungsplanung als Basis für die Ausschreibung der Leistungen. Es wird in diesem Zusammenhang auf den im Februar dieses Jahres zur Verfügung gestellten Zeitenplan sowie den generell engen Zeitrahmen bis zum Auslaufen des Sanierungsprogramms in 2026 hingewiesen.
Dem Vorschlag, beim Wasserspiel eine Variante mit Nebeldüsen anstelle von Fontänen zu wählen, liegen die folgenden Überlegungen zugrunde:
- jährliche Kosten inklusive Wasser ca. 2.000.- Euro (Fontäne ca. 83.000.- Euro)
- Wasserverbrauch täglich ca. 1,7 cbm (Fontäne ca. 130 cbm)
- positiver, kühlender Effekt der Nebeldüsen auf das Mikroklima
Die in den Plänen angedachte Asphaltbeschichtung von Teilen der Rathausstraße hat den Effekt, den innerörtlichen Bereich um den Marktplatz durch einen Farbwechsel im Straßenbelag besonders hervor- und damit vom umgebenden Straßennetz abzuheben. Die Kosten dafür sind im Vergleich zur Sanierung oder Neuasphaltierung der Straße (in den Kosten bereits enthalten) geringer.
Abschließend ist noch zu klären, ob der Einbau einer Zisterne für Gieß- und zusätzliches Löschwasser gewünscht wird. Die Mehrkosten dafür betrügen je nach Dimension 60 - 80.000 Euro.
Der Vorsitzende erteilt Herrn Goll vom Büro SETUP das Wort, dieser erläutert anhand einer Präsentation detailliert die aktuelle Planung. Festgestellt wird, dass es sich im Moment um eine Entwurfsplanung handelt und viele Details dann später noch in der Ausführungsplanung festgelegt werden müssen.
Im Gemeinderat entwickelt sich eine längere Diskussion und es werden verschiedene Punkte angesprochen, die nach Ansicht des Gemeinderates in der Entwurfsplanung noch zu ändern sind.
Unter anderem werden folgende Themen angesprochen:
- Parkplatzsituation auf dem Marktplatz, in der Auslobung wurden mehr Stellplätze, wie aktuell ausgewiesen, gefordert. Es soll untersucht werden, ob im südlichen Bereich des Marktplatzes die vorhandenen Längsparker evtl. zu Querparkern umgedreht werden können.
- geplanter neuer Grünbereich/Staudenwiese in der Mitte des Marktplatzes, denkbar wäre hier nach Ansicht verschiedener Gemeinderäte auch eine mobile Bepflanzung.
- Abstimmung der Planung zwischen dem Büro und den direkten Angrenzern, hier sollen in Kürze entsprechende Gespräche stattfinden.
- Standort Mai- und Weihnachtsbaum, sowie eine mögliche Aufstellhilfe. Der bisherige Standort soll erhalten bleiben, es soll nach einer geeigneten mobilen Lösung/Hilfestellung für die Aufstellung des Maibaumes gesucht werden.
- Baumstandort und evtl. Behindertenparkplatz im östlichen Marktplatzbereich
Angesprochen werden auch noch viele weitere Punkte bzw. Detailfragen wie z. B. Schnittstellen bei den Belägen, Belagsfarbe, Fahrradständer, Senkelektranten, Behindertenstellplatz, Parkplätze im Bereich der Zehntscheune, Sitzbänke, Beleuchtung, Trinkbrunnen, Leitsystem für Sehbehinderte, hier wird auf die später anstehende Ausführungsplanung verwiesen.
Nach längerer Diskussion bzw. Erläuterungen kommen verschiedene Änderungsanträge zur Abstimmung.
Mit Stimmenmehrheit beschließt der Gemeinderat, die auf der Südseite des Marktplatzes vorhandenen Längsparker zu Querparkern umzudrehen.
Ebenfalls mit Stimmenmehrheit wird beschlossen, dass an der östlichen Seite des Markplatzes neben dem zu erhaltenden Baum ein Behindertenstellplatz neu geschaffen werden soll.
Bezüglich der geplanten Staudenwiese spricht sich der Gemeinderat mit Stimmenmehrheit dafür aus, dass diese in der Entwurfsplanung erhalten bleiben soll, es soll keine mobile Bepflanzung zum Einsatz kommen.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte wird die gesamte Entwurfsplanung mit Stimmenmehrheit vom Gemeinderat gebilligt.
2. Einstiegsberatung Klimaschutz
- Ergebnisvorstellung und Beschlussfassung über den Maßnahmenkatalog -
In der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2022 wurde beschlossen, eine Einstiegs- und Orientierungsberatung im Bereich Klimaschutz durchzuführen. Nachdem ein positiver Förderbescheid vorlag, wurde die Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH mit der Umsetzung der Einstiegsberatung beauftragt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 17.140,00 €, die Fördersumme liegt bei 70 % bzw. 11.998,00 €.
Im Rahmen dieser Beratung fand am 09.05.2023 eine Bürgerbeteiligung statt, an der etwa 30 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen und ihre Ideen einbrachten. Auf Grundlage dieser Beteiligung hat die Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim mehrere kurzfristig umsetzbare Klimaschutzmaßnahmen erarbeitet, die der Gemeindeverwaltung am 24.01.2024 von der keep gGmbH präsentiert wurden. Gemeinsam wurden Vor- und Nachteile der verschiedenen Vorschläge diskutiert und sinnvolle Maßnahmen herausgearbeitet.
Als Bedingung im Förderprogramm muss mit der Umsetzung mind. einer Maßnahme noch im Förderzeitraum begonnen werden. In diesem Zusammenhang schlägt die Verwaltung Folgendes vor:
Im Rahmen der Einstiegsberatung haben sich ehrenamtliche Bürger zur Bürger Solar Beratung (BSB) Friolzheim zusammengeschlossen. Ziel ist die Erfahrungsweitergabe und Beratung von Bürger zu Bürger rund um das Thema Photovoltaik. Die Bürgersolarberatung, die im Zusammenhang mit diesem Thema entstanden war, soll als konkret umgesetzte Maßnahme benannt werden.
Außerdem wurden fünf weitere Maßnahmen ausgearbeitet, deren Umsetzung angestrebt wird:
1. Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED. Teilweise effiziente Beleuchtungstechnik installiert (Durchschnittverbrauch: 37 kWh/a*EW, hier liegt die Gemeinde ca. 20 % über den üblichen Verbrauchswerten)
-Erhebung des Zustands der einzelnen Beleuchtungseinheiten (Lichtpunkte)
-Festlegung der Umsetzungsstrategie
-Einholung von Angeboten
2. Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Gemeint sind z. B. Vortragsformate, Infoveranstaltungen, Thermografieangebote
3. Kommunale Wärmeplanung Verpflichtung zur Planung bis spät. 06/2028
-Klimaschutzkoordinator soll erarbeiten, ob gemeinsame Planung mit Nachbarkommunen
(Konvoi) sinnvoll sein könnte
4. PV auf Lärmschutzwall
-Beschluss des Kriterienkatalogs durch den GR
-Konzeptvorstellung von Projektierern im GR auf Basis des Kriterienkatalogs
5. Energetische Vorgaben für eigene Gebäude-Erarbeitung einer „Sanierungsstrategie“ d. h. unter welchen Bedingungen sollen welche Maßnahmen durchgeführt bzw. welche energetischen Standards erreicht werden
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Thema Herrn Wege von der Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH, dieser erläutert anhand einer Präsentation die durchgeführte Einstiegsberatung und die zusammen mir der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen.
Aus der Mitte des Gemeinderates kommen verschiedene Rückfragen zu dem Thema, die von Herrn Wege bzw. dem Vorsitzenden beantwortet werden.
Kritisiert wird teilweise, dass bei den umzusetzenden Maßnahmen kein genauer Zeitplan vorliegt und deshalb die Umsetzung unklar ist.
1. Der Gemeinderat unterstützt einstimmig die Tätigkeit der Bürger Solar Beratung Friolzheim.
2. Der Gemeinderat beauftragt mit Stimmenmehrheit die Verwaltung, die Umsetzung der weiteren in der Sachdarstellung aufgeführten Maßnahmen anzustreben und dem Gremium darüber zu berichten.
3. Zweckverband Wasserversorgung im Heckengäu
- Weisungsbeschluss bezüglich der Vergabe der innerörtlichen Betriebsführung -
Die Gemeinden Friolzheim, Mönsheim, Wimsheim und Wurmberg sowie die SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co.KG bilden den Zweckverband Wasserversorgung im Heckengäu. Gemeinsam betreiben sie die Wasserversorgungs- und -gewinnungsanlagen, sowie mit der letzten Satzungsänderung auch die Ortsnetze in den beteiligten Gemeinden.
Ziel der Verbandsgründung war ursprünglich, langfristig die Trinkwasserversorgung im Heckengäu zu sichern und die Anlagen der Gemeinden strategisch zusammenzuführen und zu sanieren. Die Ortsnetze waren originär nicht Teil des Konzepts. Betrieben wurden sie zu diesem Zeitpunkt durch den Bauhof Friolzheim bzw. den Zweckverband Bauhof Heckengäu.
Den ersten Schritt Richtung Vergabe der Betriebsführung für die Ortsnetze machte die Gemeinde Friolzheim durch Abschluss eines Betriebsführungsvertrags mit der SWP im Jahr 2022, damals noch ohne Beteiligung des Zweckverbands. Da jedoch auch im ZV Bauhof Heckengäu das notwendige Fachwissen für den Netzbetrieb durch Renteneintritt wegfallen wird, wurden im Jahr 2023 die Weichen für eine gemeinsame Vergabe der Betriebsführung für alle Ortsnetze gestellt. Dazu war eine Änderung der Verbandssatzung notwendig, die die Verbandsversammlung in der Sitzung vom 28.11.2023 beschlossen hat. Danach übernimmt das Verbandsmitglied SWP die Betriebsführung künftig auch für die Ortsnetze in den Verbandsgemeinden.
Im Frühjahr 2024 wurden im Verwaltungsrat des Zweckverbands Entwürfe für den Betriebsführungsvertrag verhandelt und nachgebessert. Außerdem wurden Verbesserungsvorschläge aus den Erfahrungen der Friolzheimer Verwaltung und des ZV Bauhof Heckengäu mit aufgenommen, um zusätzliche Klarheit zu schaffen. Der daraus entstandene Vertrag entspricht sowohl inhaltlich als auch finanziell den Vorstellungen des Verwaltungsrats.
Für die Gemeinden Mönsheim, Wimsheim und Wurmberg entstehen durch den Betriebsführungsvertrag Kosten i.H.v. je 60.000,00 € netto pro Jahr, im Gegenzug entfallen die Anteile der Wasserversorgung an der Betriebskostenumlage des ZV Bauhof Heckengäu. Für die Gemeinde Friolzheim betragen die Kosten aufgrund des längeren Leitungsnetzes 77.000,00 € netto pro Jahr, wobei der bisherige Betriebsführungsvertrag dafür entfällt.
Gemäß § 13 Abs. 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) können die Verbandsmitglieder ihren Vertretern in der Verbandsversammlung Weisung hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens bei den dort zu fassenden Beschlüssen erteilen. Die Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Ausübung des Weisungsrechts obliegt dem Gemeinderat. In der Praxis erfolgen Weisungsbeschlüsse vor allem bei grundsätzlichen Weichenstellungen innerhalb eines Zweckverbands.
Auch wenn die Verbandsversammlung mit der Satzungsänderung des Wasserzweckverbands bereits die Vergabe der Betriebsführung der Ortsnetze beschlossen hat, soll der Gemeinderat an dieser weitreichenden und strategischen Entscheidung für die Friolzheimer Wasserversorgung beteiligt werden.
Die tatsächliche Vergabe erfolgt dann durch die Verbandsversammlung in der nächsten Sitzung am 06.06.2024.
In den Gemeinden Mönsheim, Wimsheim und Wurmberg wurde der auch hier angestrebte Weisungsbeschluss nach jeweils kurzer Beratung bereits gefasst.
Bei der Sitzung ist auch Herr Rösler von den Stadtwerken Pforzheim anwesend.
Dieser beantwortet noch verschiedene Rückfragen aus der Mitte des Gemeinderates zu den Themen: Kostenermittlung für die einzelnen Gemeinden, Berücksichtigung der Wasserleitung in das Interkomgebiet, Anlagen des Vertrages, Bereitschaftszeiten sowie Wartungsarbeiten.
Durch den interkommunalen Zusammenschluss werden sich die Betriebskosten für die Gemeinde Friolzheim etwas verringern.
Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:
Die Vertreter der Gemeinde Friolzheim werden gemäß § 13 Abs. 5 des Gesetzes über interkommunale Zusammenarbeit angewiesen, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Wasserversorgung im Heckengäu für die Vergabe der innerörtlichen Betriebsführung an die SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH zu stimmen.
4. Bausachen
4.1 Einbau von zwei Dachgauben in ein bestehendes Wohnhaus, Anwesen Bachweg 26
Bei dem bestehenden Wohnhaus im Bachweg 26 sollen im Dachgeschoss zur besseren Ausgestaltung des Wohnraumes zwei Dachgauben mit einer Einzelbreite von jeweils 5,0 m entstehen.
Laut Vorschriften des Bebauungsplanes „Bachweg“ ist eine max. Einzelbreite von 4,0 m zugelassen, sowie zur Grenze („Giebel“) ein Abstand von jeweils 1,5 m und einer Dachneigung von 15°.
Diese Vorschriften werden überschritten, außerdem auch die damit verbundene Geschossfläche bzw. Zahl der Vollgeschosse.
Vom Gemeinderat wurde vor einiger Zeit die Modifikation der Dachgaubensatzung angedacht, ein entsprechender Vorschlag der Verwaltung soll im 2. Halbjahr vorgelegt werden.
Von Seiten des Landratsamtes werden die beantragten Befreiungen eher kritisch gesehen, es erfolgt derzeit noch eine Prüfung.
Eine Angrenzeranhörung muss laut Mitteilung des Landratsamtes nicht erfolgen.
Aufgrund der vorgelegten Pläne sieht die Verwaltung das Bauvorhaben – anders wie das Landratsamt – für noch vertretbar, es entsteht dadurch im Dachgeschoss ein deutlich besser nutzbarer Wohnraum (verbesserte Wohnqualität bzw. „Nachverdichtung“), jedoch keine neue Wohnung.
Aus der Mitte des Gemeinderates kommen noch verschiedene Wortmeldungen zu den beantragten Befreiungen
Für die beantragten Befreiungen erteilt der Gemeinderat mit Stimmenmehrheit sein Einvernehmen.
5. Anfragen und Bekanntgaben
a) Klimaschutzkoordinator im Heckengäu
b) Presseberichte
c) Kleine Anfrage im Landtag zum Thema Schwimmunterricht
d) Windenergie, offener Brief Landschafts- und Naturschutzinitiative Schwarzwald e. V.
Aus der Mitte des Gemeinderates angesprochen werden folgende Themen:
- Bücherschrank der Gemeinde, es wurden teilweise sehr alte Bücher und auch DIN-A4-Ordner eingestellt. Nochmals wird darum gebeten, dass nur max. 20 Jahre alte Bücher eingestellt werden.
Der Vorsitzende verweist noch auf die am kommenden Sonntag stattfindenden Europa- und Kommunalwahlen.
Er stellt fest, dass die heutige Sitzung die voraussichtlich letzte Sitzung in der jetzigen Gemeinderatslegislaturperiode ist und bedankt sich an dieser Stelle für die konstruktive und gute Zusammenarbeit in den vergangenen 5 Jahren.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates wird dann am 15.07.24 stattfinden.