Festsetzung der Kindergartenbeiträge für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026
Die Vertreter des Städtetags, Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge in den Kindergartenjahren 2024/2025 und 2025/2026 verständigt. Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen empfehlen für das Kindergartenjahr 2024/2025 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,5 Prozent. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird eine Erhöhung um 7,3 Prozent empfohlen. Die Erhöhungen in diesen beiden Jahren enthalten neben den allgemeinen Kostensteigerungen rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen. Mit der Empfehlung bis 2026 werden die Erhöhungen auf zwei Jahre verteilt.
Die Berechnung erfolgt wie in den Vorjahren nach der familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden.
In Absprache mit den kirchlichen Kindergartenträgern sollen ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 die Kindergartenbeiträge in 11 Monatsbeiträgen einzogen werden; der August bleibt dann jeweils beitragsfrei. Die jährliche Gesamtsumme an zu bezahlenden Kindergartenbeiträgen bleibt gleich, da der Jahresbetrag entsprechend umgerechnet wird.
KINDERGARTEN
1. Kinder ab drei Jahren
Verlängerte Öffnungszeiten (30 Stunden/Woche): | 2024/2025 | 2025/2026 |
Pro Kind einer Familie mit einem Kind | 203 € | 218 € |
Pro Kind einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren | 158 € | 168 € |
Pro Kind einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren | 107 € | 115 € |
Pro Kind einer Familie mit vier u. mehr Kindern unter 18 J. | 54 € | 58 € |
Ganztagesgruppe (40 Stunden/Woche): | 2024/2025 | 2025/2026 |
Pro Kind einer Familie mit einem Kind | 329 € | 354 € |
Pro Kind einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren | 256 € | 275 € |
Pro Kind einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren | 172 € | 185 € |
Pro Kind einer Familie mit vier u. mehr Kindern unter 18 J. | 86 € | 93 € |
2. Kinder unter drei Jahren
Verlängerte Öffnungszeiten (30 Stunden/Woche): | 2024/2025 | 2025/2026 |
Pro Kind einer Familie mit einem Kind | 386 € | 415 € |
Pro Kind einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren | 301 € | 320 € |
Pro Kind einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren | 204 € | 219 € |
Pro Kind einer Familie mit vier u. mehr Kindern unter 18 J. | 102 € | 110 € |
Ganztagesgruppe (40 Stunden/Woche): | 2024/2025 | 2025/2026 |
Pro Kind einer Familie mit einem Kind | 626 € | 673 € |
Pro Kind einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren | 487 € | 523 € |
Pro Kind einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren | 327 € | 352 € |
Pro Kind einer Familie mit vier u. mehr Kindern unter 18 J. | 164 € | 176 € |
KINDERKRIPPE
3. Halbtagsbetreuung in der Kinderkrippe im Kinderhaus Wuselvilla und im Kinderhaus Vogelwiesen (30 Stunden/Woche)
Verlängerte Öffnungszeiten: | 2024/2025 | 2025/2026 |
Pro Kind einer Familie mit einem Kind | 479 € | 514 € |
Pro Kind einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren | 356 € | 382 € |
Pro Kind einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren | 240 € | 258 € |
Pro Kind einer Familie mit vier u. mehr Kindern unter 18 J. | 120 € | 129 € |
4. Ganztagsbetreuung in der Kinderkrippe im Kinderhaus Vogelwiesen (40 Stunden/Woche)
Ganztagesbetreuung: | 2024/2025 | 2025/2026 |
Pro Kind einer Familie mit einem Kind | 639 € | 686 € |
Pro Kind einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren | 475 € | 510 € |
Pro Kind einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren | 320 € | 344 € |
Pro Kind einer Familie mit vier u. mehr Kindern unter 18 J. | 160 € | 172 € |
Der Gemeinderat stimmte den vorschlagenen Kindergartengebühren für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026 mehrheitlich zu.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.09.2023 beschlossen, die Trägerschaft für das Kinderhaus Vogelwiesen zum 01.01.2025 von der Evangelischen Kirchengemeinde Altbach zu übernehmen. In der Folge wurden von der Verwaltung Abstimmungsgespräche mit der Evangelischen Kirchengemeinde geführt und ein Übertragungsvertrag ausgearbeitet.
Der Gemeinderat stimmte dem ausgearbeiteten Übertragungsvertrag für die Trägerschaft des Kinderhauses Vogelwiesen ab 01.01.2025 mehrheitlich zu.
Durch Hinweise von Bürgern und Anmietende der Ulrichskirche wurde die Verwaltung auf die unästhetische Bestuhlung hingewiesen. Die Stühle der Ulrichskirche sind aus den 1980er Jahren und stark mitgenommen bzw. teilweise kaputt. Eine Reinigung der Polster und eine Aufarbeitung des Holzes sind aus wirtschaftlicher Sicht nicht rentabel, da die Kosten einer Neuanschaffung übersteigen würden. Entsprechend wurden Mittel in den Haushaltsplan 2024 aufgenommen.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen und beauftragte die Verwaltung, vor einer Entscheidung mehrere Angebote für eine Reparatur bzw. Aufpolsterung sowie für eine Reinigung einzuholen.
Die CDU-Fraktion führte aus, dass die Planung des heutigen Altbacher Friedhofs im Schwerpunkt auf den Planungsprämissen der traditionellen Erdbestattung basiert. Die mit Abstand häufigste Bestattungsform der Deutschen ist nun mit über 70 % die Feuerbestattung, bei der die Asche in einer Urne beigesetzt wird. Aus diesem Grund gab es bereits Erweiterungen der Urnenwände und von Grabfeldern. Für das Friedhofsgelände soll daher ein Konzept erstellt werden, wie die veränderten Formen der Bestattung auf den freiwerdenden oder nicht belegten Flächen dargestellt werden können.
Folgende Anträge wurden zur Abstimmung gestellt:
1. Die Verwaltung möge für die zukünftige Gestaltung und Nutzung des Friedhofs ein Konzept auf Grund der nicht mehr nutzbaren Flächen für Erdbestattungen erstellen.
2. Die Verwaltung möge auf Grundlage des Konzeptes prüfen, ob zusätzlich zu den bisher angebotenen Bestattungsformen laut § 10 Absatz 2 der Friedhofssatzung auch die Bestattung in Wiesengräbern angeboten werden könnte.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, dem Antrag der CDU-Fraktion zuzustimmen und beauftragte die Verwaltung, die entsprechenden Daten zu erheben.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, eine Spende in Höhe von 300,00 € sowie eine Pflanzenspende im Wert von 224,50 € für die Krankenpflegestation anzunehmen.