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Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.03.2025

Am 12.03.2025 tagte der Gemeinderat. Neben der Vorstellung des Projekts „Repowering der Windkraftanlage am „Grünen Heiner“, vom dem Sie vermutlich...
Noch prägen ein Bauzaun und Spontanvegetation das Bild an der Jahnstraße 7
Noch prägen ein Bauzaun und Spontanvegetation das Bild an der Jahnstraße 7Foto: Ewald Bischoff

Am 12.03.2025 tagte der Gemeinderat. Neben der Vorstellung des Projekts „Repowering der Windkraftanlage am „Grünen Heiner“, vom dem Sie vermutlich aus der Lokalpresse erfahren haben, gab es in dieser Sitzung drei Punkte, zu denen wir Stellungnahmen abgegeben haben. Alle drei finden Sie auf unserer Homepage unter www.gruene-gerlingen.de, die für uns besonders wichtige Stellungnahme zur Grundstücksvergabe Jahnstraße 7 finden Sie hier abgedruckt.

Stellungnahme Top 5 Grundstücksvergabe Jahnstraße 7

„Zunächst möchten wir der Stadtverwaltung, der beauftragten Gutachterfirma (LBBW Immobilen-Gruppe) und dem Amt für Gebäudemanagement für die ausführliche Vorlage danken. Die verschiedenen Alternativen wurden sorgfältig gegeneinander abgewogen, und die Argumentation der Stadtverwaltung ist in sich schlüssig. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung der Verwaltung können wir nachvollziehen, warum dieser Vorschlag unterbreitet wurde.

Dennoch wird unsere Fraktion dem Antrag nicht zustimmen, und ich möchte im Folgenden darlegen, warum wir diesen Weg nicht mitgehen können.

Seit mehreren Jahren setzen wir uns dafür ein, dass mit dem Grundstück in der Jahnstraße 7 eine sinnvolle Nutzung erfolgt. Aus unserer Sicht ist es prädestiniert für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. In der Vergangenheit haben wir uns diesbezüglich mehrfach an die Stadtverwaltung gewandt, weil wir überzeugt sind, dass hier ein großes Potenzial besteht.

Betrachten wir nun die vorgeschlagenen Alternativen unter diesem Gesichtspunkt.

Bewertung der Alternativen:

Varianten 1 (den Zustand belassen), 3 (das Grundstück an den Meistbietenden zu verkaufen) und 5.1 (Grundstücksverkauf mittels Anbieterauswahlverfahren, Vorgabe mindestens 20 % Sozialwohnungsbau – Verkaufspreis zum Bodenrichtwert) scheiden für uns aus, da sie unser zentrales Ziel – die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum – nicht erfüllen. Variante 4 (Grundstücksvergabe mit Erbbaurecht) wäre für uns eine denkbare Lösung, doch laut Marktabfrage scheint sie kaum realisierbar zu sein.

Variante 5.2 (Grundstücksverkauf mittels Anbieterauswahlverfahren, Vorgabe mindestens 100 % Sozialwohnungsbau – Verkaufspreis unter Bodenrichtwert) würde zwar für eine gewisse Zeit 100 % sozialen Wohnungsbau ermöglichen, jedoch müssten wir das Grundstück für einen Preis weit unter Wert verkaufen. Zudem besteht das Risiko, dass die Bindung nur für eine sehr kurze Zeit gilt. Variante 5.3 (Grundstücksverkauf mittels Anbieterauswahlverfahren, Vorgabe möglichst 100 % Sozialwohnungsbau – Verkaufspreis unter Bodenrichtwert) stellt eine weitere Abschwächung dar, da sie das Ziel eines vollständigen sozialen Wohnungsbaus zugunsten eines höheren Grundstückserlöses aufweicht. Es besteht die Gefahr, dass letztlich nur die Mindestquote von 40 % umgesetzt wird, wenn dafür ein höherer Kaufpreis erzielt werden kann.

Der größte Nachteil der Varianten 5.2 und 5.3 ist jedoch, dass das Grundstück nach Ablauf der Mietpreisbindung für die Stadt endgültig verloren ist. Wir sind der Überzeugung, dass die Stadt langfristig Schaden nimmt, wenn sie ihre ohnehin raren Grundstücke Stück für Stück verkauft. Denn nach der Mietpreisbindung steigen die Mietpreise erheblich, und die Möglichkeit der Stadt, langfristig bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen, schwindet.

Unsere Alternative: Die Stadt als Bauherrin

Um langfristig handlungsfähig zu bleiben, halten wir es für essenziell, dass die Stadt selbst als Bauherrin auftritt. Dies mag zunächst eine Mehrbelastung für die Verwaltung bedeuten, bringt jedoch die nachhaltigsten Vorteile.

Gerlingen ist nicht gezwungen, das Grundstück zu veräußern. Vielmehr könnten die entstehenden Wohnungen gezielt an Mitarbeitende in den Kindertagesstätten oder Pflegekräfte vergeben werden, um Gerlingen als Arbeitgeberin attraktiver zu machen – und zwar nicht nur für einige Jahre, sondern dauerhaft.

Diese Chance dürfen wir uns nicht verbauen. Daher appelliere ich an Sie, den kurzfristigen Verlockungen der Varianten 5.2 und 5.3 nicht nachzugeben. Falls die Stadtverwaltung derzeit nicht die notwendigen Kapazitäten hat, könnte dieses Projekt auch erst nach der Fertigstellung der Mensa in Angriff genommen werden.

Im Sinne einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung bitten wir daher um Ablehnung des Antrags.“

Björn Maier

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Gerlinger Anzeiger
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Ausgabe 12/2025

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