Gemeinderat

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.11.2025

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Alexander Schätzle als 1. Vorsitzenden der Guggenmusik Bockdobelpfuper Deilingen-Delkhofen...

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Alexander Schätzle als 1. Vorsitzenden der Guggenmusik Bockdobelpfuper Deilingen-Delkhofen e. V., mehrere Mitglieder der Guggenmusik und die Mitglieder des Gemeinderats im Gebäude Kirchstraße 9, das den kommunalen Jugendraum als auch den Bandraum der Guggenmusik beheimatet. Die Gemeinde Deilingen stellt der Guggenmusik im Gebäude Kirchstraße 9 einen Raum kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung, der von den Mitgliedern der Guggenmusik im Jahr 2011 mit viel Eigenleistungen ausgebaut wurde. Mittlerweile zählt der Verein mehr als 50 aktive Musiker, sodass der Proberaum zu klein geworden ist. Die Guggenmusik wünscht sich eine bauliche Erweiterung des Proberaums in Richtung der bisherigen Räumlichkeiten unseres Jugendraums. Der Gemeinderat besichtigt die Räume im Gebäude Kirchstraße 9. Durch eine Verkleinerung des Raums der Jugendlichen könnte der Proberaum für die Guggenmusik durch eine faltbare Trennwand oder eine Trennwand mit Verbindungstür vergrößert werden. Die Kostenschätzung der Guggenmusik beläuft sich für die Erweiterung des Proberaums auf etwa 10.600 € brutto, zzgl. ca. 7000 € Eigenleistungen. Der im Jahr 2010 grundlegend modernisierte kommunale Jugendraum wird aktuell von den Jugendlichen leider nicht genutzt. Seit mehreren Monaten existiert kein aktives Leitungsteam aus dem Kreis der Jugendlichen. Ein neues Leitungsteam aus dem Kreis der Jugendlichen konnte bisher noch nicht gebildet werden. Durch den Einbau einer Verbindungstür zwischen dem Jugendraum und dem Probenraum der Guggenmusik könnten die Räume zukünftig übergreifend genutzt werden. Die Mitglieder des Gemeinderats stehen dem Antrag der Guggenmusik wohlwollend gegenüber. Aus der Mitte des Gemeinderats wird darum gebeten, die Beschlussfassung über den Antrag der Guggenmusik zunächst zurückzustellen, da noch weitere Überlegungen zur gemeinschaftlichen Nutzung des Proberaums vorhanden, aber noch nicht abschließend vorbereitet sind. Die Guggenmusik möchte die bauliche Erweiterung des Proberaums im Jahr 2026 nach der Fasnet beginnen und baulich realisieren.

Der Gemeinderat nimmt im Rahmen einer Ortsbesichtigung von der Aufteilung und Nutzung der Räume des Gebäudes Kirchstraße 9 Kenntnis. Die Entscheidung über den Antrag der Guggenmusik vom 24.09.2025 (Erweiterung des Proberaums der Guggenmusik im Gebäude Kirchstraße 9) wird zurückgestellt, bis die Überlegungen zur möglichen gemeinschaftlichen Nutzung des Raumes abschließend vorbereitet sind.

Der Leiter der Finanzverwaltung des GVV Heuberg, Herr Armin Sauter, stellt die Kostendeckungsberechnung der Gebührenhaushalte für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Jahre 2026 und 2027 vor. Die Gemeinde Deilingen erhebt seit dem 01.01.2024 eine Wassergebühr von 3,06 €/m³. Durch die Erhöhung der Umlage des Zweckverbandes Wasserversorgung Hohenberggruppe (höhere Kosten für den Einkauf von Trinkwasser) und gestiegenen Kosten für die Betreuung der örtlichen Wasserversorgung sollte die Wassergebühr erhöht werden. Unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse ergibt sich eine Kostendeckung von 3,42 €/m³ verkauften Wassers. Es wird daher eine Anhebung der Wassergebühr zum 01.01.2026 von 3,06 €/m³ auf 3,42 €/m³ vorgeschlagen. Der Gemeinderat stimmt der moderaten Anhebung der Wassergebühr seit dem Jahr 2024 zum 01.01.2026 von 3,06 € je Kubikmeter auf 3,42 € je Kubikmeter einstimmig zu. Seit dem 01.01.2024 beträgt die Abwassergebühr 2,51 €/m³. Unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse ergibt sich bei der Abwassergebühr eine Kostendeckung von 2,55 €/m³ Abwasser. Daher wird eine Erhöhung der Abwassergebühr von 2,51 €/m³ auf 2,55 €/m³ ab dem 01.01.2026 empfohlen. Der Gemeinderat stimmt der empfohlenen Anhebung der Wassergebühr zum 01.01.2026 auf 2,55 € je Kubikmeter Abwasser einstimmig zu. Die kostendeckende Niederschlagswassergebühr beträgt unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse 0,46 €/m² versiegelte Fläche. Seit 01.01.2023 beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,49 € je m² versiegelter Fläche. Hier wird eine Gebührenreduzierung auf 0,46 €/m² versiegelte Fläche vorgeschlagen. Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Gebührenreduzierung auf 0,46 € je m² versiegelter Fläche zum 01.01.2026 zu.

Zum Haushaltsplan der Gemeinde Deilingen für das Jahr 2026 erläutert Herr Sauter die wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Gemeinden in Baden-Württemberg. Im Jahr 2024 haben alle Kommunen in Baden-Württemberg ein Defizit von mehr als 3 Mrd. Euro in ihren Haushalten hinnehmen müssen. Viele Gemeinden können ihre Ausgaben im Jahr 2026 durch Einnahmen nicht mehr decken. Die staatlichen Leistungszusagen müssen auf den Prüfstand gestellt und in der Vergangenheit geschaffene Standards reduziert werden, weil diese für die Gemeinden nicht mehr finanzierbar sind. Auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Oktober 2025 erwartet die Gemeinde Deilingen im Jahr 2026 einen Jahresverlust im Ergebnishaushalt in Höhe von 35.000 €. Für die Finanzierung von Investitionen werden 2,375 Mio. Euro benötigt. Aus dem Sondervermögen Infrastruktur, das über Schulden des Bundes finanziert ist, fließen der Gemeinde Deilingen in den nächsten 12 Jahren Bundesmittel in Höhe von 1,24 Mio. Euro für Investitionen zu. Insbesondere wegen der vom Landkreis Tuttlingen geforderten deutlichen Steigerung der Kreisumlage um 12 % kann die Gemeinde Deilingen ihren Haushalt im Jahr 2026 nicht ausgleichen. Die Gemeinde Deilingen soll im Jahr 2026 1,3 Millionen € Kreisumlage an den Landkreis Tuttlingen entrichten, obwohl sie voraussichtlich nur 1 Million Gewerbesteuer einnehmen wird. Aus der Mitte des Gemeinderats wird vorgetragen, dass die Gemeinde Deilingen ihre Aufgaben bisher sparsam und wirtschaftlich erfüllt hat und auch der Landkreis Tuttlingen zum Sparen verpflichtet ist. Die vom Landkreis Tuttlingen gewünschte Erhöhung der Kreisumlage ist für die Gemeinden nicht mehr finanzierbar. Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2026 mit Investitionsprogramm für die Jahre 2026 bis 2029 einstimmig zu.

Zum Tagesordnungspunkt Bebauungsplan für das Wohnbaugebiet Grube IV begrüßt der Vorsitzende Frau Annika Gätschmann vom Planungsbüro Karl Hermle aus Gosheim. Der Vorsitzende stellt das Bebauungsplanverfahren vom Aufstellungsbeschluss im Jahr 2022 bis zur Abwägung der während der Entwurfsoffenlage in der Zeit vom 07.05. bis 09.06.2025 eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor. Die Gemeinde Deilingen hat aktuell noch ein Wohnbaugrundstück im Plangebiet Schnelling I, das sie an Bauinteressenten verkaufen kann. Aus unserer Gemeinde haben sich bereits mehrere junge Paare/ Einzelpersonen für den Kauf eines Baugrundstücks im Wohnbaugebiet Grube IV interessiert gezeigt. Aus der Mitte des Gemeinderats wird vorgetragen, dass die Gemeinde Deilingen auf dieses Baugebiet verzichten sollte, da dafür wertvolle und unberührte Naturflächen in Anspruch genommen werden müssen. Diese Naturflächen gehen mit einer Erschließung des Baugebiets Grube IV unwiederbringlich verloren. Es sollten zunächst alle innerörtlichen Flächen bebaut und leerstehende Immobilien genutzt werden. Auf die Erhebung der hochwertigen Flora und Fauna im Rahmen der Umweltplanung wird detailliert hingewiesen. Der Vorsitzende erklärt dazu, dass die Gemeinde Deilingen in den vergangenen 10 Jahren mit eigenen Mitteln und Fördermitteln aus dem Landessanierungsprogramm die Modernisierung von 60 Bestandsgebäuden im Ortskern gefördert hat. Zudem haben Bauträger im Innenbereich mehrere Wohnbauprojekte mit mehr als 18 neu errichteten Wohnungen realisiert. Ein innerörtliches Wohnbauprojekt, Wehinger Straße 5 ist noch im Bau und ein weiteres innerörtliches Wohnbauprojekt, Hauptstraße 38, ist geplant. Alle Bestandimmobilien, die auf dem Markt zum Kauf angeboten werden, werden zeitnah verkauft. Im Innenbereich wurde viel neuer Wohnraum geschaffen oder vorhandener Wohnraum modernisiert. Die Gemeinde Deilingen hat rechtlich keine Möglichkeit, Eigentümer zum Verkauf ihrer Bauplätze oder Gebäude zu zwingen. Ebenso kann die Gemeinde Besitzer von leerstehenden Gebäuden nicht zwingen, diese zu modernisieren und zu vermieten. Wenn junge Menschen aus der Gemeinde ein Haus bauen möchten, sollte die Gemeinde diesen Interessenten (den Neubau eines Hauses können sich viele Bauinteressenten nicht mehr leisten) einen Bauplatz anbieten können. Nach eingehender Diskussion stimmt der Gemeinderat mit 6 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich dem Abwägungsvorschlag (Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen im Zuge der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit den Interessen der Gemeinde) der Verwaltung zu. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Grube IV wird ebenfalls mit 6 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich gefasst.

Zum Tagesordnungspunkt Einvernehmen zu Baugesuchen stellt der Vorsitzende den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 4315, Hauffstraße 15 und die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans in Bezug auf den im Bebauungsplan festgesetzten Erdgeschossfußbodenbezugspunkt für das Bauvorhaben Hauffstraße 15 vor. Der Gemeinderat stimmt der Befreiung wie beantragt zu.

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben gibt der Vorsitzende eine Aufstellung der in den letzten 10 Jahren an die Vereine und Organisationen gewährten Investitionsförderung (Förderung von Investitionen der Verein und Organisationen) bekannt. Neben dieser direkten Investitionsförderung an die Vereine und Organisationen in Höhe von 25.600 € hat die Gemeinde Deilingen für den Anbau und die Modernisierung der Sporthalle mit Kosten von 4,1 Mio. €, sowie des Gemeindehauses mit Kosten von 550.000 € riesige Beträge aufgewendet, um für den Schulsport, den Vereinssport, sowie die kulturellen Vereine sehr gute räumliche Voraussetzungen zu schaffen. Diese Investitionen waren für die Gemeinde Deilingen nur durch eine große Investitionsförderung des Landes Baden-Württemberg finanzierbar.

Der Breitbandausbau durch die Netcom BW beginnt nicht wie angekündigt im Herbst 2025, sondern erst nach der Fasnet 2026. Das mit den Tiefbauarbeiten beauftragte Unternehmen Leonhard Weiss hat keine freien Kapazitäten, um für die Netcom BW noch in diesem Jahr mit dem Glasfaserausbau in den bisher noch nicht ausgebauten Straßen zu beginnen. Die Netcom BW räumt allen Kunden, die bisher einen Baukostenzuschuss für ihren Hausanschluss geleistet haben, eine Gutschrift von 100 € ein, wenn diese einen entsprechenden Tarif bei der NetCom BW für die Dauer von 2 Jahren buchen. Damit kommt die Netcom BW dem Wunsch der Gemeinde wenigstens teilweise entgegen.

Der Gemeinderat legt die Sitzungstermine für das Jahr 2026 einvernehmlich fest.

Unter dem Tagesordnungspunkt Anfragen/Verschiedenes werden folgende Anfragen an die Verwaltung gestellt:

Im Bereich des Feldweges vom Gewerbegebiet Reuthof in Richtung Rottweiler Gasse fehlt das Zeichen 250, Durchfahrt verboten.

Der Bewegungsmelder und die Beleuchtung im Bereich des Schulhofes sollten überprüft werden.

Das Parken auf der Straße Unterm Kreuz, auf Höhe des Autohauses Mallast sollte von der Verwaltung überprüft werden. In diesem Bereich parkende Fahrzeuge sind eine Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer.

Zudem sollte das Hinweisschild an der Einfahrt zum Netto Markt etwas zurückversetzt werden, da dieses Schild eine Sichtbehinderung für die Verkehrsteilnehmer darstellt.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Deilingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 49/2025
von Gemeinde Deilingen
02.12.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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