Die anwesenden Bürger hatten keine Fragen
Schulleiter Herr Sedlaczek wurde von Bürgermeister Ewald Hoffmann begrüßt und stellte sogleich den aktuellen Schulbericht vor. In seinen Ausführungen verwies er auf die Schülerzahlen der Schwenninger Nachbarschaftsgrundschule im Fünfjahresvergleich. Diese seien stabil und man befinde sich auf einem guten Niveau. Weiter berichtete er, dass sich in seiner nun 4-jährigen Amtszeit als Schulleiter die vier Leitwörter als Führungshilfen gefestigt hätten. „Verantwortung – Vorbild – Vielfalt und Verlässlichkeit“, seien die Leitwörter, welche immer wieder ihre Anwendung fänden.
Die Schule soll weiterhin nicht nur ein Ort des Lernens und Lehrens, sondern als wichtige Grundlage auch ein Ort des Wohlfühlens und der Geborgenheit sein. Jeder solle die Möglichkeit erhalten, seine Stärken weiter zu stärken und die Schwächen durch vielseitige Hilfestellungen schwächen zu können.
Mit Stolz konnte Schulleiter Sedlaczek verkünden, dass seit vier Jahren keine Unterrichtsstunden an der Schule ausgefallen sind.
Derzeit werden 73 Kinder in vier Klassen von insgesamt fünf Lehrkräften und einer pädagogischen Assistentin unterrichtet. Neun Kinder werden täglich mit dem Bus aus dem Donautal zur Schule nach Schwenningen gefahren.
Im Schuljahr 2023/24 wurden für insgesamt 16 Kinder eine Grundschulempfehlung ausgesprochen. Dabei erhielten 10 Kinder eine Empfehlung für das Gymnasium, drei Kinder für die Realschule und weitere drei Kinder für die Werkrealschule. Die Grundschulempfehlungen entsprachen dabei nicht immer den tatsächlichen Übergängen an die weiterführenden Schulen. So wechselten nur zwei Kinder tatsächlich auf das Gymnasium, während die Mehrheit an die Realschule wechselte. Zwei Kinder besuchen jeweils die Gemeinschaftsschule in Stetten a.k.M. und die Werkrealschule in Meßstetten.
Bürgermeister Ewald Hoffmann bedankte sich für den ausführlichen Bericht des Schulleiters. Es sei ein Erfolg, dass in den letzten vier Jahren keine Fehlstunde verbucht werden musste. Er sei ständig mit dem Schulleiter wegen des Schulweges und der Ganztagsbetreuung in Kontakt.
Der Gemeinderat nahm den Schulbericht zur Kenntnis.
Die vorhandene Abdeckung für das Lehrschwimmbecken wurde im Jahr 2009 im Rahmen eines Förderprogramms angeschafft. Die Abdeckung ist zwischenzeitlich in Gänze verschlissen und sollte erneuert werden.
Auf Angebotsabfragen durch den Bürgermeister sind zwei Angebote in Höhe von netto rund 20.000 € eingegangen.
Nach Aufzeichnungen des Hausmeisters zufolge sei weder ein Anstieg des Heizaufwands noch eine erhöhte Wassermenge in den vergangenen Wochen zu verzeichnen.
Aufgrund der sehr hohen Ersatzbeschaffungskosten wurde der ersatzlose Ausbau der Abdeckung für das Lehrschwimmbecken vorgeschlagen.
Die Gemeinderäte stimmten dem Verwaltungsvorschlag zu.
Bürgermeister Ewald Hoffmann schilderte, dass die Landschaft im Naturpark alles biete, was das Herz begehrt: Tagelange Wanderungen oder Radtouren in einer der vielfältigsten Landschaften Deutschlands und nach wie vor Wege, auf denen man kaum einen Menschen trifft. Der Naturpark Obere Donau, in dem Schwenningen Mitgliedsgemeinde sei, habe aus diesem Grund bereits schon fünf Trekkingcamps eröffnen dürfen. Die Nachfrage steige stetig.
Der Gemeinderat Schwenningen hatte sich zu diesem Thema bereits mehrfach beraten und sich dazu entschlossen, solch ein Camp in Schwenningen einzurichten.
Der Bürgermeister erklärte weiter, dass neben einer Kostenaufstellung auch bereits alle zu beteiligenden Stellen um ihre Zustimmung befragt wurden. Ebenso sei ein Förderantrag beim Naturpark schnell gestellt, welcher mit einer 60%igen Förderung beschieden werden könne.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag zu und beauftragt Bürgermeister Hoffmann mit der Stellung des Förderantrags. Die nötigen Haushaltsmittel werden mit Inkrafttreten des Haushaltsplans 2025 zur Verfügung gestellt.
Bürgermeister Ewald Hoffmann führte aus, dass seit Erbauung der Bauhofhalle in der Gewerbestraße, seitens der Bauhofmitarbeiter moniert werde, dass der Platz an Grundfläche nicht ausreichend sei. So müsse man viel Zeit und Mühen in die Lagerlogistik einbringen. Nahezu täglich müsse man Paletten, Fahrzeuge, Kraftfahrzeuge und bewegliches Material von A nach B schaffen.
Die Bauhofhalle habe zwar eine beschränkte Grundfläche zur Verfügung, sei aber sehr hoch gebaut. Hier wäre es sinnvoll, eine Lagerbühne halbseitig in die Halle einzubringen. So könnten Materialien via Radlader auf die Empore gehoben und zwischengelagert werden!
Der Gemeinderat hat sich die Situation vor Ort bereits am 10.10.2024 angeschaut.
Nachdem drei Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden, wurde lediglich ein Angebot abgegeben.
Der Gemeinderat Schwenningen stimmt dem Angebot der Fa. Wetterer Holzbau zum Einbau einer Lagerbühne „Fichte Rauspund 28 mm gehobelt, technisch getrocknet mit Keilnut als Flächenebenerbelag“ zum Angebotspreis von netto 15.369,12 € zu und stellt die nötigen Haushaltsmittel mit Inkrafttreten des Haushaltsplan 2025 zur Verfügung. Gleichzeitig solle überprüft werden, ob evtl. Finanzmittel aus dem Haushalt 2024 eingesetzt werden könnten.
Auch im vergangenen Jahr stellte die Fa. Greber Bau GmbH den Weihnachtsbaum am Adlerplatz auf. Hierfür stellte die Firma eine Rechnung und spendete sie wieder der Gemeinde. Bürgermeister Hoffmann bedankte sich für die Spende der Fa. Greber Bau GmbH. Der Gemeinderat stimmte der Spendenannahme zu.
Kosten des Neujahrsempfangs 2025
Der Bürgermeister informierte die Gemeinderäte über die Kosten des Neujahrsempfangs 2025. Diese betrugen beim Neujahrsempfang in diesem Jahr 737,98 €. Vor 2 Jahren, im Jahr 2023, lagen die Kosten bei 4.025,45 €. So hätte die Gemeinde durch das Nichtverpflichten eines auswärtigen Künstlers, ein einfacheres Catering und die Unterstützung zweier Sponsoren insgesamt rd. 3.200 € einspart.
Breitband-Förderbescheid für die OEW
Bürgermeister Hoffmann teilte mit, dass die OEW-Breitband GmbH die noch ausstehenden Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg für den Glasfaserausbau in unserer Kommune erhalten hat. Somit seien die Unsicherheiten, die durch die im vergangenen Jahr vom Innenministerium ausgerufene Unterbrechung der Förderprojekte entstanden sind, beseitigt und der weiteren Durchführung des betroffenen Projekts stehe somit nichts mehr im Wege.