für die Neugestaltung des Hindenburgplatzes
Vor der öffentlichen Gemeinderatssitzung fand die Bemusterung der Pflasterbeläge für die Neugestaltung des Hindenburgplatzes statt. Ausgelegt waren neben Naturstein- auch Betonsteinflächen. Die Planerin Frau Kolb vom Architekturbüro Hähnig | Gemmeke erklärte, dass für die Plätze ein Natursteinpflaster vorgesehen ist und die Gehwegbereiche mit Betonsteinen versehen werden. Zudem wird versucht, die bereits verbauten Natursteine im Bereich der Parkplätze wiederzuverwenden.
Der Gemeinderat ist einverstanden, die Plätze mit einem zweifarbigen Naturstein (Granit) in sechs verschiedenen Formaten und den Gehwegbereich mit einem einfarbigen Betonstein in zwei verschiedenen Formaten zu versehen.
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung informierte Bürgermeister Thomas Hölsch, dass am Freitag, 9. Mai 2025, der jährliche Waldumgang zum Thema „Windkraft und Wald“ stattfinden wird. Bei der ca. 3 Kilometer langen Wanderung sollen zum einen die Auswirkungen der Windkraft auf das Ökosystem Wald thematisiert und zum anderen drei potenzielle Planungsstandorte für die Windenergieanlagen betrachtet werden.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis.
- Vergabe Lieferung und Montage eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) am Standort Anne-Frank-Schule mit Wartung und Bedienung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Hölsch Frau Ulrike Lorinser und Herrn Martin Strüber vom Ingenieurbüro Lorinser. Frau Lorinser schilderte, dass die Gemeinde am Standort der Anne-Frank-Schule die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes zur Eigenstromversorgung der dortigen Heizzentrale mit den vier Wärmepumpen beabsichtigt. Das Blockheizkraftwerk soll fertig montiert in einem Container in unmittelbarer Nähe zur Heizzentrale aufgestellt werden.
Von den sechs aufgeforderten Firmen gaben vier ein Angebot ab. Das wirtschaftlichste Angebot kam von der Firma Zürn GmbH aus Dußlingen mit einem Angebotspreis in Höhe von 437.994,97 €. Darin enthalten sind neben den Kosten für das BHKW von 287.112,49 € auch die Kosten für die Wartung für einen Zeitraum von 10 Jahren in Höhe von 150.882,48 €.
Bei Befangenheit von Gemeinderat Bernd Zürn und drei Enthaltungen von den Gemeinderätinnen Dr. Susan Ghanayim, Martina Seif und Rahel Kocher vergab der Gemeinderat die Lieferung und die Montage des Blockheizkraftwerkes einstimmig an die Firma Zürn GmbH mit einem Angebotspreis von 437.994,97 €.
Des Weiteren gaben Frau Lorinser und Herr Strüber einen Überblick über das Nahwärmekonzept in der Gemeinde. Neben dem Konzept „Rewarm“ in der Ortsmitte wurde im Bereich „Süd-Ost“ mit dem zweiten Nahwärmenetz begonnen. Derzeit wird im Bereich Bahnhofstraße bis zum Bauhof und unter Einbezug des Wohngebiets „Kappel“ der Ausbau der Nahwärme vorangetrieben. Im Bereich Bauhof soll eine neue Heizzentrale entstehen. Außerdem wird im Bereich „Süd-Ost“ mit den Planungen und Ausschreibungen der Arbeiten zum Nahwärmeausbau im Bereich „Maltschach“ und im Bereich „Geigesried/Schulzentrum“ begonnen.
Die beigefügten Karten veranschaulichen die einzelnen Bauabschnitte des Nahwärmenetzes:
Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Der Vorsitzende bedankte sich bei Frau Lorinser und Herrn Strüber und verabschiedete sie.
- Feststellung Jahresabschluss 2023
Zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 begrüßte Bürgermeister Thomas Hölsch Herrn Eberhard Allgaier von der KOBERA Steuerberatergesellschaft GmbH.
Eingangs erklärte Herr Allgaier, dass bei diesem Jahresabschluss zum ersten Mal das neue Eigenbetriebsrecht Anwendung gefunden hat. Er erläuterte weiter, dass der Eigenbetrieb Wasserversorgung im Jahr 2023 einen Jahresüberschuss von 47.231,84 € aufweist. Die positive Veränderung hat sich hauptsächlich aufgrund höherer Umsatzerlöse ergeben, indem die Wasserverbrauchsgebühr ab 2023 von 2,22 €/m³ auf 2,61 €/m³ erhöht wurde. Die Bilanzsumme des Eigenbetriebs beträgt rund 3,21 Mio. €.
Der Gemeinderat stellte einstimmig den Jahresabschluss – Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang – des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Dußlingen“ für das Wirtschaftsjahr 2023 fest.
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Dußlingen ist in dieser Ausgabe des Gemeindeboten auf Seite XXX abgedruckt.
- Feststellung Jahresabschluss 2023
Neben dem Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung stellte Herr Allgaier auch den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung vor.
Im Jahr 2023 wurde ein Jahresfehlbetrag von 0,00 € ausgewiesen. Da im Jahr 2023 sowohl im Schmutzwasser- als auch im Niederschlagswasserbereich Überdeckungen von insgesamt 46.000,00 € entstanden sind, waren diese in voller Höhe der Gebührenausgleichsrückstellung zuzuführen. Die Schmutzwassergebühr wurde zum 01.01.2023 von 1,48 €/m³ auf 1,71 €/m³ erhöht. Die Niederschlagswassergebühr wurde von 0,47 €/m³ auf 0,45 €/m³ gesenkt. Die Bilanzsumme des Eigenbetriebs beträgt rd. 9,8 Mio. €.
Der Jahresabschluss – Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang – des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung Dußlingen für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde vom Gremium einstimmig festgestellt.
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung Dußlingen ist in dieser Ausgabe des Gemeindeboten auf Seite XXX abgedruckt.
Bürgermeister Thomas Hölsch bedankte sich bei Herrn Allgaier für die Vorstellung der Jahresabschlüsse und verabschiedete ihn.
Kämmerin Patricia Albano erläuterte die Einzelheiten des Jahresabschlusses 2024.
Der Jahresabschluss 2024 weist in der Ergebnisrechnung ein Gesamtergebnis von 2.854.836,47 € vor. In Bezug auf das ordentliche Ergebnis wurden Mehrerträge in Höhe von 1.268.145,29 € erwirtschaftet. Nach den Gesetzmäßigkeiten der Gemeindehaushaltsverordnung werden die Mehrerträge den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Den ordentlichen Erträgen von 17.639.418,01 € stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 16.371.272,72 € entgegen.
In der Gesamtfinanzrechnung entstand bei der Finanzrechnung ein Zahlungsmittelüberschuss von 1.111.642,80 €, d.h. es wurden mehr Einzahlungen als Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Haushaltsjahr 2024 generiert. Aufgrund getätigter Investitionen im Jahr 2024 entsteht ein Finanzierungsmittelüberschuss in Höhe von 626.087,33 €. Dies liegt an der Umgliederung der Anlagen im Bau für den Ausbau des Nahwärmenetzes in den Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung.
Insgesamt entstand somit ein Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 805.454,08 €. Weiter erklärte sie, dass die Bilanz, die die Vermögenslage der Gemeinde darstellt, einen Betrag von 75.582.875,10 € aufweist.
Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss 2024 des Gemeindehaushalts zum Stichtag 31.12.2024 sowie den Feststellungsbeschluss einstimmig fest.
Diese Feststellung des Jahresabschlusses 2024 ist in dieser Ausgabe des Gemeindeboten auf Seite XXX abgedruckt.
- Gebührenanpassungen zum 01.09.2025
- Änderung der Benutzungsordnung der Verlässlichen Grundschule ab 01.09.2025
Stellvertretende Hauptamtsleiterin Laura Makowski erläuterte, dass seit dem Schuljahr 2024/2025 an der Anne-Frank-Schule der Schulbeginn für alle Klassen auf 7:45 Uhr festgelegt wurde und die Klassen 1 und 2 keinen Nachmittagsunterricht haben. An zwei Tagen in der Woche übernimmt die Schule aktuell eigenständig mit Lehrkräften die Betreuung der Kinder der Klasse 1 von 7:45 Uhr bis 8:30 Uhr.
Weiter erklärte sie, dass die Schulleitung Anfang des Jahres auf die Verwaltung zukam und mitteilte, dass eine Frühbetreuung über die Schule im kommenden Schuljahr aus rechtlichen und personellen Gründen nicht mehr möglich sein wird. Die Betreuung der Schulkinder außerhalb des Schulunterrichts muss somit ab dem Schuljahr 2025/2026 wieder ausschließlich durch die Gemeinde als Träger der Betreuung außerhalb des Schulunterrichts erfolgen.
Die Verwaltung hat daher gemeinsam mit der Schulleitung die daraus resultierenden zusätzlichen Betreuungsformen für die Kinder in der 1. Klasse ab dem Schuljahr 2025/2026 ausgearbeitet. Für alle Klassen, auch im Schuljahr 2025/2026, wird an den Schultagen von Montag bis Freitag der Unterricht um 07:45 Uhr beginnen. Weiterhin haben nur die Kinder der 3. und 4. Klasse am Dienstag Nachmittagsunterricht. Durch die geringere Stundenanzahl haben die Kinder in der 1. Klasse ab dem Schuljahr 2025/2026 an zwei Tagen in der Woche um 11:15 Uhr Schulschluss. Anschließend findet die Bewegungspause von 11:15 Uhr bis 11:25 Uhr statt. Die Kinder in der 2. bis zur 4. Klasse haben an allen Tagen um 12:10 Uhr Schulschluss. Anschließend wird eine zusätzliche Betreuungszeit von 11:25 Uhr bis 12:00 Uhr eingeführt. Diese findet an den Tagen statt, an welchen laut Stundenplan kein Unterricht stattfindet.
Aufgrund dieser zusätzlichen Betreuungszeit muss die Benutzungsordnung für die Verlässliche Grundschule und die Satzung über die Erhebung von Gebühren für kommunale Betreuungsangebote außerhalb des Schulunterrichts entsprechend geändert werden. Hierbei wurde lediglich die Überbrückungsbetreuungszeit von 11:25 Uhr bis 12:00 Uhr ergänzt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für kommunale Betreuungsangebote außerhalb des Schulunterrichts und die Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die Verlässliche Grundschule.
Die Satzungen sind aufSeite XXX dieser Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.
Bürgermeister Thomas Hölsch informierte, dass die Gemeinde ihr Einvernehmen zum Ersatzbau der Balkonanlage in der Maltschachstraße 18 und im Starenweg 3 als Geschäft der laufenden Verwaltung erteilt hat. Des Weiteren teilte er mit, dass die Baurechtsbehörde des Landratsamts Tübingen den Ersatzbau einer Balkonanlage in der Maltschachstraße 16 und die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Stäudachweg 6 im Kenntnisgabeverfahren genehmigte.
Das Gremium nahm Kenntnis.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.