Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, er verweist dazu auf die Sitzungsvorlage GRS-18/2025. Der Gemeinderat der Gemeinde Oppenweiler hat in seiner Sitzung am 5. März 2024 beschlossen, den Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2019 fortzuschreiben. Das beauftragte Büro SoundPLAN GmbH aus Backnang hat den Lärmaktionsplan nun fortgeschrieben – es wurde jetzt auch die Verkehrsbelastung im Ortsteil Zell betrachtet.
In der Sitzung des Gemeinderats am 10. Dezember 2024 wurde das Ergebnis dem Gremium vorgestellt und gebilligt. Am 27. Januar 2025 wurde diese Fortschreibung in einer öffentlichen Veranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt. Die dort geäußerten Vorschläge und Anregungen wurden aufgenommen und in den jetzt vorliegenden Maßnahmenplan bereits eingearbeitet.
Als nächster Schritt sind die sogenannten Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit anzuhören. Eingehende Stellungnahmen sind dann im letzten Schritt zu bewerten und abzuwägen und in der Fortschreibung zu berücksichtigen.
Danach wird die endgültige Fortschreibung des Lärmaktionsplans durch das Gremium zu beschließen sein.
Im Haushaltsplan 2025 sind für dieses Projekt Mittel in Höhe von 2.000 Euro eingeplant.
Auf Nachfrage führt der Vorsitzende aus, dass die Definition „Ruhiges Gebiet“ keine Einschränkungen für Veranstaltungen oder Aktivitäten im Schlossgarten bedeutet. Diese Definition ist so zu verstehen, dass in dieses Gebiet weniger Lärm einwirken darf. Dies könnte unter Umständen für neue Gewerbebetriebe in der Umgebung zu Beeinträchtigungen führen, aber insbesondere eine höhere Anforderung an den notwendigen Lärmschutz durch die neue B14-Trasse bedeuten.
Aus der Mitte des Gremiums wird darauf hingewiesen, dass nicht allein die Geschwindigkeitsreduzierung die einzige Maßnahme zum Lärmschutz sein kann. Trotz hoher Kosten sollten Lärmschutzwände oder andere technische Lösungen nicht völlig außer Acht gelassen werden.
Zur Frage der Verbesserung des ÖPNV führt der Vorsitzende aus, dass die Verlängerung der Busverbindung von Backnang über den Staigacker nach Zell und Oppenweiler erst mit der S-Bahn-Fahrplanumstellung für das Bahnprojekt Stuttgart 21 eingerichtet werden kann.
Weiter führt der Vorsitzende aus, dass die Planung für die Blitzer-Anlage in Zell voranschreiten. Entgegen der bisherigen Zusagen wird es nur eine Geschwindigkeitsüberwachung geben. Leider gibt es aktuell keine kombinierten Überwachungsanlagen mit einer gleichzeitigen Rotlichtüberwachung auf dem Markt, die technisch zugelassen sind.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, er verweist dazu auf die Sitzungsvorlage GRS-19/2025. Die Gemeinde Oppenweiler hat die Aufstellung einer Spielplatzkonzeption beauftragt, um die sozialen Bedürfnisse der jüngeren Bevölkerung angemessen zu berücksichtigen und für eine gute Versorgung an Spielbereichen für alle Altersklassen zu sorgen. Die Spiel- und Bolzplätze gehören zur selbstverständlichen Infrastruktur eines jeden Wohnortes, sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil für eine lebenswerte und kinderfreundliche Gemeinde.
Die entwickelte Spielplatzkonzeption wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 21. Januar 2025 von Verena Vrakas vom Büro Freiraumkonzept aus Stuttgart (ehemals Mitarbeiterin bei Landschaftsarchitekten Blank, Stuttgart) vorgestellt.
Die Verwaltung hat die Anregungen der Gemeinderatsfraktionen in einer Liste, die dem Gremium vorgelegen hat, dargestellt, sodass jetzt über die einzelnen Spielplätze abgestimmt werden kann. Im Haushalt 2025 wurden 200.000 Euro für die abschnittsweise Umsetzung des Konzepts eingeplant. Weiter sind in der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 jeweils 200.000 Euro eingeplant.
Der Vorsitzende führt aus, dass die Verwaltung mit der Erstellung des Gutachtens Möglichkeiten zur Verbesserung der Spielplatzsituation insgesamt und gleichzeitig Möglichkeiten der Kostenersparnis herausfiltern wollte. Viele Spielplatzstandorte bedeuten viel Unterhaltungsaufwand, auch wenn einige Plätze verhältnismäßig wenig genutzt werden. Es hat sich aber zwischenzeitlich gezeigt, dass das Gremium einen ganz anderen Weg einschlagen will – daher wurde das Spielplatzkonzept den Vorschlägen der Fraktionen einzeln gegenübergestellt.
In der folgenden Diskussion wird über die unterschiedlichen Vorschläge der Verwaltung und der Fraktionen abgestimmt:
Nr. Name: | Abstimmung | Beschluss: |
1. Spielplatz Schlossgarten | 14 + / 1 – (*) | nur Erhaltung |
2. Bolzplatz Schlossgarten | 14 +/ 1 - | Priorität 1, Umgestaltung, Radwegverlegung, Boule-Bahn, Bücherregal, Ruhebank (Lokale Agenda). |
3. Bolzplatz Murrwiesenstraße | einstimmig | nur Erhaltung |
4. Spielplatz Spitzenklinge | 8 + / 7 - | nur Erhaltung |
5. BMX-Bahn | 14 + / 1 - | nur Erhaltung |
6. Boule-Bahn | einstimmig | kann entfallen |
7. Spielplatz Strümpfelbacher Str. | 14 + / 1 - | Erhaltung und Ergänzung |
8. Spielplatz Steinbacher Straße | einstimmig | als Bolzplatz erhalten |
9. Spielplatz Elbinger Straße | einstimmig | kann entfallen nach Nr. 10 |
10. Spielplatz Königsberger Straße | einstimmig | Priorität 1, Neubau Spiel- und Bolzplatz, 2 Planer beauftragen, Finanzierung 250.000 Euro. |
11. Spielplatz Dornburger Straße | einstimmig | kann entfallen nach Nr. 10 |
12. Spielplatz Steinfeld | 14 + / 1 - | nur Erhaltung |
13. Calisthenics-Anlage | einstimmig | Erhaltung und Ergänzungen in Abhängigkeit vom Hochwasserschutz |
14. Spielplatz Burgblick | einstimmig | nur Erhaltung |
15. Spielplatz Ziegelstraße | 14 + / 1 - | nur Erhaltung |
16. Spielplatz Obere Ortsstraße | einstimmig | nur erhalten, barrierefreien Zugang schaffen. |
17. Rasenbolzplatz Schiffrainer Str. | 14 + / 1- | nur Erhaltung und Zaun prüfen |
18. Grillplatz Rossstall | einstimmig | nur Erhaltung |
19. Bolzplätze Rohrbachtal | einstimmig | nur Erhaltung |
(*14 + / 1 - : 14 Stimmen für, eine Stimme gegen den Vorschlag)
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, er verweist dazu auf die Sitzungsvorlage GRS-20/2025. Er begrüßt den Leiter des Bauhofs, Roland Völker und Franz Tingler vom Bauamt zu diesem Tagesordnungspunkt. Das im Bauhof eingesetzte Modell des Egholm City Ranger 2250 ist mittlerweile 10 Jahre alt (Beschaffung im Jahr 2014). Es zeigen sich erhebliche Abnutzungsspuren, was sich deutlich in den Reparaturkosten der letzten zwei Jahre niederschlägt. Der Egholm dient unter anderem der Pflege von Grünflächen (Bolzplätze, Freibad, Schlossgarten, Spielplätze, Parkplätze, Fußwege, Sportplatz), hier wird die Maschine für Mäharbeiten mit Absaugung eingesetzt und fungiert zudem als Kehrmaschine für die Straßenreinigung und Entfernung von Laub. Darüber hinaus findet der Geräteträger auch im Winterdienst Verwendung, insbesondere beim Streuen und Räumen von Gehwegen sowie Bushaltestellen. Der Streuer wird im Sommer zum Düngen des Sportplatzes verwendet. Im Durchschnitt wird das Fahrzeug jährlich etwa 120 bis 180 Stunden in Anspruch genommen, wobei die Hauptnutzungszeit von März bis Oktober verläuft. In der Winterzeit wird das Fahrzeug mit einem Streuwagen ausgestattet und muss für den Winterdienst einsatzbereit gehalten werden. Insgesamt beläuft sich die Nutzung des vorhandenen Fahrzeugs auf rund 1.660 Betriebsstunden.
Der Bauhof und die Verwaltung haben verschiedene vergleichbare Modelle von den Herstellern Kärcher und Holder begutachtet und getestet. Nach den Fahrversuchen mit größeren Modellen stellte sich schnell heraus, dass diese aufgrund ihrer Spurbreite nicht für enge Wege geeignet sind, wie beispielsweise bei der Pflege vom Schlossgarten oder Gehwegen. Nachdem von den größeren Modellen Abstand genommen wurde, ist der 1:1 Ersatz des Egholm die praktikabelste Lösung: In den letzten Jahren hat die ältere Version des Egholm die Aufgaben zuverlässig erfüllt, die Mitarbeiter des Bauhofs konnten gut mit der Maschine umgehen, insbesondere aufgrund der Vielzahl an verfügbaren Anbaugeräten und den flexiblen Einsatzmöglichkeiten. Es sind bereits folgende Anbaugeräte vorhanden: Kehrbesen, Kehrbesen mit Auffangbehälter, Mähwerk mit Absaugung, Mulcher und Streuer.
Die vorhandenen Anbaugeräte Mulcher, Kehrbesen und Streuer sind mit dem neuen Modell kompatibel und können weiterhin genutzt werden.
Der vorhandene Kehrbesen mit Auffangbehälter sowie das Mähwerk mit Absaugung sollen ersetzt werden, da diese stark abgenutzt sind. Deshalb soll der bisherige Egholm City Ranger 2250 durch das neuere Modell Egholm City Ranger 2260 ersetzt werden. Der Egholm City Ranger 2260 soll auch künftig zur Pflege der bereits genannten Gebiete eingesetzt werden. Es wurde alternativ in Betracht gezogen, ein Gerät bei Bedarf zu mieten. Nach einer Analyse der Mietpreise und der eingeschränkten Transportmöglichkeiten des Fahrzeugs wurde diese Option jedoch als unwirtschaftlich erachtet, da auch die Einsatzzeiten der Trägermaschine nicht planbar sind, etwa beim Winterdienst oder der Rasenpflege, wobei dies stark von den Witterungsbedingungen abhängig ist.
Nach Rücksprache mit der Firma Egholm würde der Mietpreis allein für die vier Monate des Winterdienstes etwa 15.000 Euro brutto betragen, ohne zusätzliche Kosten für den Transport. Bei einer ganzjährigen Miete würde der Preis für die Arbeitsmaschine mit einem Anbauteil, zum Beispiel einer Kehrmaschine, bei 28.000 Euro brutto liegen. Bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren läge man bei rund 280.000 Euro brutto und zusätzlichen Kosten.
Drei Unternehmen wurden gebeten, ein Angebot für das Fahrzeug Egholm City Ranger 2260 mit Kehrbesen und Auffangbehälter sowie einem Mähwerk mit Absaugung, zu unterbreiten. Folgende Angebote hat die Verwaltung erhalten:
1. Firma Neckartal-Landtechnik 91.283,71 Euro brutto
2. … 92.403,50 Euro brutto
3. … 94.666,83 Euro brutto
In der Haushaltsplanung 2025 sind 120.000 Euro für die Ersatzbeschaffung bereitgestellt.
Der Vorsitzende führt aus, dass die jährliche Wartung eines solchen Fahrzeugs bei etwa 1.000 Euro liegt, der Egholm aber allein in den letzten zwei Jahren Reparaturkosten in Höhe von knapp 10.000 Euro verursacht hat.
Weiter soll das vorhandene Gerät mit den beiden stark beanspruchten Anbaugeräten Kehrbesen und Mähwerk verkauft werden – man erhofft sich einen Erlös von rund 10.000 Euro.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, er verweist dazu auf die Sitzungsvorlage GRS-21/2025. Kämmerin Claudia Kurz führt anhand einer Präsentation zum Thema aus.
Die Freibadsaison 2024 hat am 4. Mai 2024 gestartet und wurde erfolgreich am 15. September 2024 beendet. Insgesamt konnten 66.119 Besucher gezählt werden. Dies waren 722 weniger als im Vorjahr 2023. Bester Monat war der August mit 23.128 Besuchern, im Juni waren es 11.862 und im Juli 20.961 Besucher.
Der Frühbadetag (von 6:00 bis 8:00 Uhr) fand insgesamt 26-mal statt. Insgesamt 848 Besucher nutzten diese Möglichkeit, d.h. im Durchschnitt waren 33 Personen jeweils Dienstag und Donnerstag anwesend. Der besucherstärkste Tag war der 1. August 2024 mit 55 Personen bei einer Luft-Temperatur von 20 Grad und Wasser-Temperatur von 27 Grad.
Insgesamt wurden im Produktbereich „Betrieb von Freibädern“ Erträge in Höhe von 194.350 Euro (netto) erzielt. Davon sind rund 190.350 Euro Eintrittsgelder. Die Aufwendungen werden sich inklusive interner Leistungsverrechnung und Abschreibungen auf ca. 480.390 Euro belaufen. Damit ergibt sich für das Jahr 2024 eine Kostenunterdeckung von rund 286.000,00 Euro, das entspricht einem Kostendeckungsgrad von 40,46 %. Der durchschnittliche Zuschuss pro Besucher liegt bei 4,33 Euro, dies vorbehaltlich des endgültigen Jahresabschlussergebnisses 2024.
Die der Sitzungsvorlage beiliegenden Grafiken verschaffen einen Überblick über die Entwicklung der letzten Jahre.
Auf Nachfrage führt Kämmerin Claudia Kurz aus, dass sich höhere Kosten für Personal, Energie und notwendige Chemikalien negativ auf den Kostendeckungsgrad auswirken. Weiter waren zusätzliche Revisionsarbeiten nach 40 Jahren Badbetrieb bei den Pumpen notwendig – auch dies drückt den Deckungsgrad weiter nach unten.
Der vorgelegte Saisonrückblick 2024 wird zur Kenntnis genommen.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, er verweist dazu auf die Sitzungsvorlage GRS-22/2025.
Die Verwaltung schlägt vor, die Öffnungszeit für die Badesaison 2025 vom 10. Mai 2025 bis 21. September 2025 festzulegen.
Nachdem die Osterferien im Zeitraum vom 14. bis 25. April 2025 liegen und in der anschließenden Woche sich durch den gesetzlichen Feiertag (1. Mai) ein Brückentag ergibt, plant die Verwaltung den Saisonkartenverkauf im Zeitraum vom 5. bis 9. Mai 2025 stattfinden zu lassen. Der Zeitpuffer soll einerseits noch für die Personalakquise beim Kassenpersonal wie auch für die abschließende Einrichtung und Testphase des neuen Kassensystems genutzt werden.
Die Tagesöffnungszeiten des Freibades waren im Jahr 2024 wie folgt festgelegt:
von Mai bis August 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr
ab 1. September bis zur Schließung 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Das Frühbaden hatte in den Monaten Juni, Juli und August jeweils dienstags und donnerstags mit Unterstützung des DLRG von 6:00 Uhr bis 8:00 Uhr stattgefunden.
Mit der Neueinstellung von Gina Rodriguez als Fachangestellte für Bäderwesen können die Tagesöffnungszeiten wie im Jahr 2024 personell abgedeckt werden. Daher schlägt die Verwaltung vor, diese ebenfalls für die Badesaison 2025 festzulegen.
Durch Beschluss vom 9. April 2024 hat der Gemeinderat die Eintrittspreise für das Mineralfreibad zuletzt neu festgesetzt. Aufgrund der Preisanpassungen in den letzten 2 Jahren regt die Verwaltung keine Tariferhöhung in 2025 an. Lediglich für die neue Zutrittskarte soll ein Kartenpfand in Höhe von 5 Euro eingeführt werden.
Von Seiten des Gemeinderats wurde nach Veröffentlichung der Tagesordnung eine Erhöhung der Eintrittspreise in Erwägung gezogen und ein entsprechender Vorschlag unterbreitet. Dieser Vorschlag wurde von der Verwaltung überarbeitet und dem Gremium als Anlage zur Verfügung gestellt. Die Änderungen sind in der beigefügten „Festsetzung der Eintrittspreise Mineralfreibad Oppenweiler ab 2025“ fett hinterlegt.
Mit der Zutrittskarte (Chipkarte) wird künftig ein erleichterter Zutritt über das elektronische Drehkreuz möglich sein. Nachdem die Karten personalisiert werden, ist eine Verlängerung im Onlineshop erstmalig in der Saison 2026 möglich, sofern die Karte zum Saisonende nicht zurückgegeben wird.
Aus der Mitte des Gremiums wird kurz auf die neuen Eintrittspreise eingegangen. Man ist insgesamt der Meinung, dass die jetzt vorgeschlagene moderate Erhöhung der Eintrittspreise richtig und zumutbar ist. Es wird keine Sonderregelung für Jugendliche ab 17 Jahren in Bezug auf die Familienkarte eingeführt.
Die 10er-Karte für Kinder und Jugendliche soll nicht mehr angeboten werden, hier ist die Sommerferienkarte (gültig ab 31.07.2025) als Alternative insgesamt günstiger.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die neuen Eintrittspreise für die Badesaison 2025 wurden bereits in der Brücke, Ausgabe 12, vom 19. März 2025 veröffentlicht.