Gemeindeverwaltung Walheim
74399 Walheim
Gemeinderat

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 28.11.2024

TOP 1: Bürgerfragestunde Zu Beginn der Bürgerfragestunde verweist 1. stv. Bürgermeister Weiss auf die Geschäftsordnung. Die Fragen der Bürger...

TOP 1: Bürgerfragestunde

Zu Beginn der Bürgerfragestunde verweist 1. stv. Bürgermeister Weiss auf die Geschäftsordnung. Die Fragen der Bürger sind kurz zu fassen und je Bürger sollte die Redezeit nicht mehr als 3 Minuten betragen.

Eine Bürgerin kritisiert die aktuelle Sitzordnung des Gemeinderates, da einige Gemeinderäte mit dem Rücken zum Publikum sitzen.

1. stv. BM Weiss sagt zu, nochmals andere Varianten der Sitzordnung zu prüfen.

Die Bürgerin findet den aufgestellten Weihnachtsbaum gegenüber dem Rathaus sehr schön, fragt sich aber, warum die Beleuchtung so weit oben endet. Die Verwaltung wird sich beim Bauhof erkundigen.

Ein Anwohner aus der Hauptstraße erinnert an den schlechten Zustand des Straßenbelags im Hölderlin- und Mozartweg und fragt nach, ob hierzu bereits etwas veranlasst wurde. 1. stv. BM Weiss teilt mit, dass in der kommenden Woche ein Termin vor Ort anstehe.

Er möchte zudem wissen, ob bereits ein Termin für die Verkehrsschau feststeht. Die Parkweise in der Mörike- und Hauptstraße sei mittlerweile grob fahrlässig.

1. stv. BM Weiss teilt mit, dass der Termin zur Verkehrsschau von der Straßenverkehrsbehörde im Frühjahr 2025 angekündigt wurde. Ein genauer Termin stehe noch nicht fest.

Der Bürger erläutert, dass vor 10 Jahren die Straßenbeleuchtung in der Hauptstraße erneuert wurde und der damalige Bürgermeister zugesagt habe, dass die Dachständer auf Kosten der Gemeinde entfernt werden. 1. stv. BM teilt mit, dass ihm diese Zusage nicht bekannt sei und dies grundsätzlich zwischen Hausbesitzer und der Netze BW zu klären sei.

Der Bürger fragt an, woher die Gemeinde für ihre öffentlichen Gebäude ihren Strom beziehe. Wenn dies die EnBW ist, sollte man darüber nachdenken, ob dies der richtige Partner sei.

Ein weiterer Anwohner der Hauptstraße kritisiert erneut die Parksituation in der Hauptstraße. Vor allem gegen die abgestellten Anhänger und Motorräder im Kurvenbereich nach dem Abzweig Mühlstraße müsse endlich was unternommen werden.

1. stv. BM Weiss teilt mit, dass der Gemeindevollzugsdienst regelmäßig Kontrollen vornimmt und bei ausreichender Restfahrbahnbreite kein Verstoß vorliegt, der geahndet werden kann.

TOP 2: Vorgehen gegen Zulassung des vorzeitigen Beginns mittels Klage und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

Mit Bescheid vom 30.10.2024 wurde die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG zur Errichtung eines Klärschlammkraftwerks durch die EnBW auf dem Gemeindegebiet erteilt.

Noch am selben Tag hat ein Treffen der Bürgermeister von Kirchheim, Gemmrigheim, Besigheim und 1. stv. BM Weiss stattgefunden, bei dem vereinbart wurde, dass Klage gegen diesen Bescheid erhoben werden soll.

Von rechtsanwaltlicher Seite wurde bereits eine Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung der Gemeinde Walheim gestellt. Diese hat eine Deckungszusage sowohl für die Klage als auch den Eilantrag erteilt. Bei einem Selbstbehalt von 500,00 EUR würden daher im Fall eines Unterliegens die gegnerischen Rechtsanwaltskosten erstattet. Ferner beteiligt sich die Rechtsschutzversicherung auch in gleicher Höhe an den eigenen Rechtsanwaltskosten.

Ferner wurde von den Gemeinderäten der Gemeinden Gemmrigheim, Kirchheim und Besigheim beschlossen, die Gemeinde Walheim bei einer Klage mit anteilig je 12,5 %, bis zu 12.500,00 EUR für den überschießenden Betrag zu unterstützen.

1.stv. BM Weiss bedankt sich in der Sitzung für die Solidarität der Nachbarkommunen.

Zum weiteren zeitlichen Ablauf kann momentan noch keine Aussage getroffen werden.

Es wird auf das Spendenkonto der Gemeinde hingewiesen. Die Bürgerschaft hat hier die Möglichkeit, die Gemeinde bei der Klage finanziell zu unterstützen. Auf der Homepage der Gemeinde Walheim ist der Spendenaufruf mit Kontonummer zu finden.

Bei einer Gegenstimme und 9 Ja-Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:

  1. Gegen die mit Bescheid vom 30.10.2024 erteilte Zulassung des vorzeitigen Beginns soll vor dem VGH Baden-Württemberg Klage eingereicht sowie ein Eilantrag gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung erhoben werden.
  2. Die Gemeindeverwaltung bevollmächtigt die Kanzlei Rechtsanwälte Kasper Knacke PartG mbB mit der Prozessführung.

TOP 3: Vergabe Elektroarbeiten Heilbronner Straße 2

Der erforderliche Austausch des Stromzählers im OG in der Heilbronner Straße 2 konnte aufgrund der mangelhaften technischen Installation nicht durchgeführt werden.

Bei der Begehung der Liegenschaften am 31.08.2024 konnte der Gemeinderat sich bereits ein Bild von der Situation vor Ort machen.

Die Durchführung der Arbeiten soll möglichst schnell stattfinden und ist für Januar vorgesehen.

Ohne weitere Beratung erging folgender einstimmiger Beschluss:

Die Firma Elektro Bröllos, Kirchheim am Neckar, wird mit dem Austausch des Zählerschrankes in der Heilbronner Str. 2, entsprechend dem Angebot vom 05.11.2024, zum Angebotspreis von brutto 20.050,91 € beauftragt.

TOP 4: Verkehrsberuhigter Bereich Beznerstraße

Die öffentlichen Parkplätze in der Beznerstraße befinden sich derzeit in einem ausgeschilderten verkehrsberuhigten Bereich. Häufig stehen dort Traktoren und Anhänger. Dadurch stehen die Parkplätze nicht mehr in ausreichendem Maß der Allgemeinheit zur Verfügung, was insbesondere für die Anwohner sowie die Besucher des nahegelegenen Kindergartens und des Rathauses unbefriedigend ist. Nach Beobachtung der Verwaltung sind im Durchschnitt nur zwei bis drei Parkplätze für die Allgemeinheit nutzbar. Um sicherzustellen, dass auch den Rathausbesuchern und Eltern des Kindergartens ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen, hat die Verwaltung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt, die Parkplätze nur für Pkw auszuweisen.

Um die gewünschte Beschilderung anbringen zu können, ist es erforderlich, den verkehrsberuhigten Bereich etwas zu verkürzen, so dass die betreffenden Parkplätze nicht mehr in diesem Bereich liegen.

Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Beratung einstimmig,

den verkehrsberuhigten Bereich in der Beznerstraße zu verkürzen und die Beschilderung erst am Beginn des gepflasterten Bereichs der Beznerstraße anzubringen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verlängerung des bestehenden Gitters vor dem Eingang des Kindergartens in Richtung Kastellstraße mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.

TOP 5: Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025 - Beschlussfassung

Kämmerin Steinert erläutert den Haushalt 2025 und stellt die wesentlichen Eckpunkte dar.

Der Gesamtergebnishaushalt weist ein positives ordentliches Ergebnis von 37.901 Euro auf. Der Zahlungsmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt beträgt 450.201 Euro. Er reicht aus, um zumindest die Höhe der Abschreibungen (412.300 Euro) zu decken. Jedoch wird sich im Rahmen der Jahresabschlüsse und einer Aktualisierung der Anlagenbuchhaltung erst zeigen, wie hoch die Abschreibungen tatsächlich sind. Über die tatsächliche Höhe der Abschreibungen kann deshalb aktuell noch keine Aussage getroffen werden.

Da die Erwirtschaftung der Abschreibungen dazu dienen soll, die Tilgung für neue Kredite zu decken, wird es künftig schwieriger, die kommenden Kreditaufnahmen mit Zins- und Tilgungslast zu schultern.

Für das Haushaltsjahr sind Investitionen in Höhe von 4.860.722 Euro (ohne Überträge) geplant.

Im Teilhaushalt 1, Steuerung und Allgemeine Verwaltung beträgt die Summe der Investitionen 80.500 Euro ohne Überträge. Hier sind die größten Positionen die Anschaffung von Möbeln für die Hauptverwaltung (50.000 Euro + 10.000 Euro Übertrag), die Bauaktendigitalisierung des Bauamts (25.000 Euro) und die Anschaffung von Defibrillatoren (5.500 Euro). Zudem sollen die Kreissparkassen-Räumlichkeiten zu einem barrierefreien Sitzungssaal umgebaut werden (100.000 Euro).

Im Teilhaushalt 2, Sicherheit und Ordnung ist eine Abschlagszahlung für ein Löschfahrzeug, das im Jahr 2024 mit Verpflichtungsermächtigungen beauftragt wurde (170.000 Euro) und die Beschaffung von Atemschutzgeräten (12.000 Euro) vermerkt. Weiter sind Anschaffungen von Handsprechfunkgeräten (30.000 Euro) und Tauchpumpen sowie einem Wassersauger (10.000) für die Feuerwehr relevant. Für den Bauhof sind im Jahr 2025 57.000 Euro neu eingestellt.

Im Teilhaushalt 3, Bildung und Betreuung stehen Investitionen wie die Überdachung des Pausenhofs für 26.000 Euro und die Medienentwicklung der Grundschule mit 2.000 Euro + 5.000 Euro Übertrag an. Für die Grundschulförderklasse und die Kernzeitbetreuung werden Möbel beschafft (5.000 Euro; 950 Euro + 1.350 Euro Übertrag).

Das Römerhaus im Teilhaushalt 4 schafft ebenso Möbel, d. h. Stühle, an und führt Elektroinstallationen durch (insg. 9.000 Euro). Weitere wichtige Investitionen sind die Ausstattung der Kindergärten jeweils mit Budget.

Der Teilhaushalt 5, Planen, Bauen, Verkehr, Natur und Umwelt weist ein Investitionsvolumen von 2.372.000 Euro ohne Überträge aus. Neben der Ortskernsanierung (1.896.000 Euro) und den Gehwegsanierungen (63.000 Euro Übertrag), den Spielgeräten für Spielplätze (20.000 Euro + 10.000 Euro Übertrag) stehen hier unter anderem Projekte wie das Ende 2024 beschlossene Carsharing mit 11.000 Euro und die Erneuerung der Karlstraße mit 300.000 Euro an. Ebenso wird das Pilotprojekt VVS Rider mit 25.000 Euro fortgeführt.

Ein großes Investitionsvolumen, auch in den kommenden Jahren, findet sich im Teilhaushalt 6, Ver- und Entsorgung, Elektrizität, Wirtschaftsförderung, Forstwirtschaft wieder. Für den Breitbandausbau werden 419.595 Euro an Mitteln übertragen. Für die Kläranlage sind 262.500 Euro und für die Kanalsanierung der Schächte 221.375 Euro neu eingestellt. Darüber hinaus werden 55.000 Euro für das Regenüberlaufbecken (RÜB) übertragen und 170.000 Euro neu eingestellt. Die Kanalsanierungen betragen im Jahr 2025 143.750 Euro.

Die Gemeinde ist zu Beginn des Jahres 2025 verschuldet. Ende 2023 wurde ein Kredit bei der LBBW in Höhe von 1.000.000 Euro aufgenommen. Eine Kreditaufnahme ist für das Jahr 2025 weiterhin genehmigungsfähig.

Frau Steinert weist darauf hin, dass es unerlässlich bleibt, die Maßnahmen und damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen für die kommenden Jahre gut zu planen und entsprechend der Leistungsfähigkeit der Gemeinde umzusetzen. Nach wie vor fehlen die Jahresabschlüsse ab 2018. Die Höhe der künftigen Abschreibungen sei zudem ungewiss. Die Kämmerin mahnt daher zum sparsamen Wirtschaften. Sie hofft, dass die Gemeinde 2025 ohne weitere Kredite auskommen wird.

Der Gemeinderat fasst folgenden, einstimmigen Beschluss:

  1. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2025 werden in vorliegender Form erlassen:

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 28.11.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

9.032.909

1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

8.995.009

1.3Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

37.901

1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

37.901

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

9.032.909

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

8.582.709

2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

450.201

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.140.500

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

4.860.222

2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-3.719.722

2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-3.269.522

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

1.300.000

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

80.000

2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

1.220.000

2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-2.049.522

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.200.000 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

  1. für die Grundsteuer

- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf 620 v.H.

- für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H.

der Steuermessbeträge,

2. für die Gewerbesteuer auf 390 v.H.

der Steuermessbeträge.

2. Der Gemeinderat stimmt dem Investitionsprogramm und der kommunalen Finanzplanung für den Planungszeitraum 2026 – 2028 zu.

TOP 6: Sonstiges

Spendenkonto der Gemeinde Walheim

1.stv. BM Weiss weist nochmals auf das neu eingerichtete Spendenkonto zur finanziellen Unterstützung der Klage gegen die Klärschlammverwertungsanlage hin. Die Kontonummer ist auf der Homepage der Gemeinde zu finden und wird auch im Mitteilungsblatt bekannt gemacht.

Eröffnung Radwegunterführung an der Enzbrücke

1.stv. BM Weiss teilt mit, dass sich die Eröffnung der Radwegunterführung verzögert, da das erforderliche Geländer erst nächste Woche angeliefert wird. Der Termin zur Einweihung wird, sobald er feststeht, bekannt gegeben.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Walheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 49/2024

Orte

Walheim

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeinde Walheim
05.12.2024
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