Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuung von Kleinkindern durch eine Tagespflegeperson, umgangssprachlich oft als "Tagesmutter" oder "Tagesvater" bezeichnet, die im familiennahen Umfeld, im eigenen Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumen stattfindet.
Die Kindertagespflege stellt ein gleichwertiges Betreuungsangebot zur institutionellen Betreuung dar und wird vom zuständigen Jugendamt derzeit mit 7,50 Euro bzw. 8,50 Euro pro Kind gefördert. Zusätzlichbezuschusst die Gemeinde die Kindertagespflege mit 3,00 Europro Betreuungsstunde und pro Kind.
Voraussetzung ist, dass die betreuten Kinder ihren Hauptwohnsitz in Dossenheim und das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Betreuungsplätze in der Kindertagespflege sind ein wesentlicher Bestandteil des Betreuungsangebots in Dossenheim und runden das Gesamtangebot auch qualitativ ab. Derzeit gibt es in Dossenheim über 60 Tagespflegeplätze - die Nachfrage nach Betreuungsplätzen ist nach wie vor groß. Die Gemeinde hat das Anliegen, weitere Tagesmütter bzw. Tagesväter im Ort begrüßen zu dürfen.
Um als Tagespflegeperson tätig zu werden, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII. Welche Voraussetzungen Sie dafür benötigen, welche Formen der Kindertagespflege es gibt und wo Sie einen Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson absolvieren können, erfahren Sie bei einer kostenlosen Einführungsveranstaltung, die das Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis anbietet.
Termine der Einführungsveranstaltungen für die Kindertagespflege im Jahr 2024:
Freitag, den 21.06.24
Freitag, den 13.09.24
Freitag, den 08.11.24
jeweils von 9:30 Uhr bis 11:00 Uhr im Hauptgebäude Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürstenanlage 38-40, 69115 Heidelberg, großer Sitzungssaal, 5. OG.
Eine Anmeldung ist erforderlich und kann unter anmeldung.fobi-tagespflege@rhein-neckar-kreis.de vorgenommen werden.
www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/kindertagespflege.html