Pflanzen beleben und verschönern das Ortsbild. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden.
Seitens der Gemeindeverwaltung wurde vermehrt festgestellt, dass Hecken, Bäume und Sträucher auf privatem Gelände in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Überhängende Äste und zu breit oder zu hoch gewachsene Hecken führen dabei vor allem auf Gehwegen zu Behinderungen.
Hereinragende Pflanzen gefährden dabei besonders Fußgänger sowie Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Zudem wird die Übersichtlichkeit an Straßenkreuzungen sowohl für Auto- als auch für Zweiradfahrer stark eingeschränkt.
An Straßeneinmündungen und Straßenkreuzungen müssen Hecken, Sträucher und Anpflanzungen stets so niedergehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht gewährleistet wird und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen werden.
Geprüft werden sollte auch, ob Straßenlampen oder Verkehrsschilder an den Grundstücksgrenzen zugewachsen sind. Ist dies der Fall, sollten diese freigeschnitten werden, um so die Verkehrssicherheit herzustellen und auch die Orientierung von ortsfremden Personen zu erleichtern.
Es ist zudem das so genannte „Lichtraumprofil“ freizuhalten:
Die Regelungen, die in der Zeit vom 1. März bis 30. September das Schneiden von Gehölzen verbieten, greifen hier nicht. Vielmehr sind Grundstückeigentümer sogar zu einem solchen Rückschnitt verpflichtet, da es sich um Maßnahmen der Verkehrssicherheit handelt.
Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, werden um Beachtung und rechtzeitiges Zurückschneiden gebeten. Die Pflicht zur Rücksichtnahme im Straßenverkehr gilt für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer.