Dies und das

Bauanträge Änderung

Große Kreisstadt Backnang, Pressestelle, Am Rathaus 1, 71522 Backnang, Telefon 07191 894-329, Telefax 07191 894-170, E-Mail: presse@backnang.de Nummer:...

Große Kreisstadt Backnang, Pressestelle, Am Rathaus 1, 71522 Backnang,
Telefon 07191 894-329, Telefax 07191 894-170, E-Mail: presse@backnang.de


Nummer: 314/2024 – Datum: 27.11.2024

PRESSEMITTEILUNG

Bauanträge ab 2025

Die große Kreisstadt Backnang ist für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft auch die zuständige untere Baurechtsbehörde für die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler und Weissach im Tal.


Ab dem 01.01.2025 werden neu eingegangene Bauanträge und sonstige baurechtliche Verfahren nur noch in elektronischer Form über die Plattform „Virtuelles Bauamt BW“ akzeptiert.


Bauunterlagen über E-Mail oder in Papierform sind nicht mehr zugelassen.


Das virtuelle Bauamt bietet den Vorteil, dass über die Beteiligung von Behörden und die Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung alle Verfahrensschritte digital erfolgen. Im digitalen Vorgangsraum arbeiten Bauherr, Planverfasser, Fachbehörden, die im Verfahren gehört werden, und die Baurechtsbehörde direkt und simultan am Bauantrag.

Wie ein Bauantrag im VIBA-BW gestellt werden muss, wird in Form eines Videos unter dem nachfolgenden Link erläutert: youtu.be/y1ARQsqfIhA.


Weitere Informationen bietet auch die Architektenkammer Baden-Württemberg unter folgendem Link: www.akbw.de/berufspraxis/bauantragsverfahren-bw/digitaler-bauntrag-im-virtuellen-bauamt-viba-bw.


Die Architektenkammer bietet hierzu auch Fortbildungsveranstaltungen an.

BITTE BEACHTEN SIE BEI DER BAUANTRAGSTELLUNG DIE BEIDEN PUNKTE:

• Bitte geben Sie einen Vorgangsnamen an, der Ihr Vorhaben eindeutig beschreibt. Der vorausgefüllte Name des Vorhabens ist nicht ausreichend! Ein eindeutiger Vorgangsname erleichtert uns die Übersichtlichkeit in der Vorhabensliste sowie die Zuordnung und Suche Ihres Bauvorhabens.


• Bevor Sie als Entwurfsverfasser den Antrag abschließend freizeichnen, müssen Sie noch die Rolle der Bauherrschaft über den Reiter „Zusammenarbeit“ hinzufügen. Der Bauherr erhält eine E-Mail zur Zusammenarbeit. Sobald die Bauherrschaft dem Antrag zugestimmt hat, kann dieser abschließend in den Vorgangsraum hochgeladen werden.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Auenwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 02/2025

Orte

Auenwald

Kategorien

Dies und das
Panorama
von Gemeinde Auenwald
09.01.2025
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