Bezirksamt Bartenbach
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Bauen und Wohnen am Wasser

Gewässerrandstreifen – Schutz und Pflichten für Anlieger Das Wohnen oder Wirtschaften in direkter Nähe zu einem Fluss oder Bach übt einen besonderen...
Naturnaher Gewässerabschnitt am Meerbach
Naturnaher Gewässerabschnitt am MeerbachFoto: Stadt Göppingen

Gewässerrandstreifen – Schutz und Pflichten für Anlieger

Das Wohnen oder Wirtschaften in direkter Nähe zu einem Fluss oder Bach übt einen besonderen Reiz aus. Diese besondere Lage ist jedoch nicht nur mit ästhetischen Vorzügen, sondern auch mit einer erhöhten Verantwortung verbunden. Anlieger von Fließgewässern müssen sich nicht nur mit natürlichen Gegebenheiten wie Hochwasser und Erosion auseinandersetzen, sondern auch eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen beachten, die dem Gewässerschutz dienen.

Ein zentraler Aspekt ist der Gewässerrandstreifen. Dieser dient dem Schutz der Gewässerökologie, der Wasserspeicherung und der Reduzierung von Schadstoffeinleitungen. Die Breite des Gewässerrandstreifens variiert je nach Lage des Grundstücks: Im Innenbereich beträgt sie 5 Meter, im Außenbereich 10 Meter. Die Messung des Gewässerrandstreifens erfolgt ab der Linie des Mittelwasserstandes oder, bei steilen Böschungen, ab der Böschungsoberkante.

Im Gewässerrandstreifen gelten verschiedene Verbote, die je nach Lage des Grundstücks variieren. Dazu gehören unter anderem das Anpflanzen von nicht standortgerechten Bäumen und Sträuchern, das Entfernen von standortgerechten Pflanzen, der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die Errichtung von baulichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern, die Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können, sowie Abgrabungen und Aufschüttungen. Im Außenbereich ist zusätzlich die Nutzung als Ackerland innerhalb von 5 Metern des Gewässers untersagt.

Die Errichtung, der Betrieb und die Änderung von Anlagen an Gewässern bedürfen in vielen Fällen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Dies betrifft beispielsweise Ufersicherungen und -mauern, Stege und Brücken, Aufschüttungen und Abgrabungen sowie bauliche Anlagen wie Gebäude und Terrassen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass durch die Stadt Göppingen auf der Gesamtgemarkung Göppingen bereits intensive Gewässerbegehungen erfolgen bzw. erfolgt sind, um entsprechende Missstände an den Gewässern zu dokumentieren. Diese werden dann im Rahmen von Gewässerschauen mit den betroffenen Eigentümern der Flurstücke angeschaut und entsprechende Maßnahmen zur Abhilfe beschlossen.

Was können Gewässeranlieger zum Schutz der Gewässer beitragen? Zunächst ist die standortgerechte Bepflanzung wichtig. Diese sollte in der Regel durch die Stadt Göppingen erfolgen. Bei eigener Bepflanzung ist eine Abstimmung mit der Abteilung Grünflächen der Stadt erforderlich. Es sollten ausschließlich standortgerechte Pflanzen verwendet und Nadelgehölze oder Thujahecken vermieden werden. Gartenabfälle gehören nicht ans Ufer, da sie die Wasserqualität beeinträchtigen und den Wasserabfluss behindern können. Naturnahe Ufer bieten Schutz vor Erosion und sind ökologisch wertvoll, Uferbefestigungen durch Anlieger sind jedoch nicht erlaubt. Wasserentnahmen mit Handschöpfgeräten sind erlaubt, andere Entnahmen können genehmigungspflichtig sein. Hier ist Rücksprache mit dem Landratsamt Göppingen zu halten. Ein Aufstauen der Gewässer ist unzulässig.

Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung stehen die Stadtverwaltung Göppingen (Abteilung Stadtplanung & Stadtentwicklung, Abteilung Grünflächen) und das Landratsamt Göppingen (Umweltschutzamt – Untere Wasserbehörde) gerne zur Verfügung:

Stadtverwaltung Göppingen

Technisches Rathaus

Nördliche Ringstraße 35, 73033 Göppingen

Abteilung Stadtplanung & Stadtentwicklung

Tel. 07161 650 9011

stadtplanung@goeppingen.de

Abteilung Grünflächen

Tel. 07161 650 8717

gruenordnung@goeppingen.de

Landratsamt Göppingen

Umweltschutzamt – Untere Wasserbehörde

Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen

Tel. 07161 202 2201

umweltschutzamt@lkgp.de

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23.04.2025
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